1.000 Euro für ein Jahr Studium?
Bund und Länder rüsten sich für den nächsten Akt im bildungspolitischen Trauerspiel
Vor einer Woche entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die bundesweite Einführung der Juniorprofessur nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Armutszeugnis für Bund und Länder). Im November droht nun einem weiteren Eckpfeiler der rot-grünen Hochschulpolitik die juristische Abrissbirne. Kaum ein politisch Verantwortlicher auf Bundes- und Länderebene rechnet mehr ernsthaft damit, dass jenes von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn verordnete Verbot von Studiengebühren eine Klage, die gleich sechs Bundesländer eingereicht haben, schadlos übersteht. Abgesehen von ihr selbst natürlich, denn die Ministerin kann sich einen weiteren Fehlschlag möglicherweise nicht mehr leisten.
Dass sie ihr Vorhaben bis zuletzt verteidigt, ist aller Ehren wert, gleichwohl sind Bulmahns Argumente kaum noch justiziabel: "Ich halte Gebührenfreiheit für das Erststudium für eine kulturelle Errungenschaft", erklärte sie in der Süddeutschen Zeitung. Immerhin ein Anflug von Selbstironie, denn kulturelle Errungenschaften stehen schließlich ganz oben auf der Streichliste sparfreudiger Reformkräfte.
Mittlerweile scheint den bildungspolitischen Vorgaben der Bundesministerin ein sanfter Fäulnisgeruch zu entströmen. Anders ist es kaum zu erklären, dass sich gegen das Verbot von Studiengebühren schon Monate vor der höchstrichterlichen Entscheidung eine gesamtgesellschaftliche Opposition bildet und ihr selbst Koalitionspartner und Parteigenossen in den gebeugten Rücken fallen. So verriet der SPD-Wirtschaftsexperte Rainer Wend dem Kölner Stadt-Anzeiger:
Die SPD wird sich dem Thema stellen müssen. Ein reiner Verteidigungskampf wird politisch nicht tragen. Es gibt die Möglichkeit nachgelagerter Studiengebühren, die über Kredite vorfinanziert werden könnten, so dass der Student selbst während des Studiums noch nichts zahlen muss.
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Der grüne Bundestagsabgeordnete Matthias Berninger, seines Zeichens Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und also nicht unmittelbar zuständig, sprach sich ebenfalls dafür aus, baldmöglichst ein Konzept zur Einführung von Studiengebühren zu entwickeln, weil die Aufhebung des Verbots immerhin "sehr wahrscheinlich" sei.
Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft teilen diese Einschätzung. Sowohl der Deutsche Industrie- und Handelskammertag als auch der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz, Christiane Ebel-Gabriel, sehen in dem Verbot von Studiengebühren einen unrechtmäßigen Eingriff in die Hochschulkompetenz der Länder. Sie alle befürworten die Einführung einer entsprechenden Abgabe, die nach den Plänen einiger unionsgeführter Länder bei etwa 500 pro Semester liegen und durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau mitfinanziert werden könnte.
Die Berliner Opposition ist derweil damit zufrieden, dass den politischen Rivalen eine weitere Peinlichkeit ins Haus steht und gleichzeitig - wie fast immer - weit davon entfernt, selbst konstruktive oder auch nur gemeinsame Alternativkonzepte vorzulegen. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Hamburg wollen Studiengebühren einführen, Sachsen und Hessen eher nicht, wobei kaum auszuschließen ist, dass die zögerliche Haltung des sächsischen Wissenschaftsminister Matthias Rößler (CDU) in irgendeiner Weise mit der bevorstehenden Landtagswahl am 19. September zusammenhängt.
Besonders eindrucksvoll liest sich das Statement der bildungs- und forschungspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche:
Die von der Ministerin verhängte Denkblockade bei der Finanzierung der Hochschulbildung ist völlig wirklichkeitsfremd. Studienbeiträge können die Studienqualität steigern.
In welcher Form diese gewagte These in die Hochschulrealität übersetzt werden soll, erklärt Frau Reiche leider nicht. Das ist umso bedauerlicher als sich dem unvoreingenommenen Betrachter die simple Frage aufdrängt, ob der umgekehrte Weg nicht vielleicht der erfolgversprechendere wäre. Und der angemessenere obendrein, denn momentan darf schließlich mit Fug und Recht bezweifelt werden, dass die Qualität von Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen eine Studiengebühr von 500 pro Semester rechtfertigt.
Prof. Hans-Dieter Rinkens, der Präsident des Deutschen Studentenwerks, zeigte sich am heutigen Mittwoch folgerichtig ein wenig irritiert über den bisherigen Verlauf der hitzigen Debatte:
Mich verblüfft die Gewissheit einiger, die gegenwärtigen Studienbedingungen als ausreichende Gegenleistung für das Erheben von Gebühren für ein Studium anzusehen.
Die Betroffenen teilen diese Ansicht größtenteils, doch in der berufspolitischen Betrachtung spielt sie bislang selbstverständlich keine Rolle. Dabei kann der Streit um die Studiengebühren zweifellos auch aus dieser Perspektive betrachtet werden. Vielleicht sollte den Studentinnen und Studenten, die sich tapfer mit überfüllten Hörsälen, einer streckenweise miserablen Ausstattung, mangelhafter Betreuung und ausgedünnten Lehrplänen arrangieren, dann eher eine kleine Entschädigung angeboten werden ...
http://www.heise.de/tp/artikel/18/18030/1.html- Mir fällt keine Überschrift ein :) (16.8.2004 21:05)
- Re: Physiker vs. Soziologen (16.8.2004 16:27)
- Physiker vs. Soziologen (16.8.2004 1:50)
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