Der EU-Röhrenmonitorgroschen kommt
LCD-Flachbildschirme sollen zukünftig als Unterhaltungselektronik besteuert werden
Reicht der Kohlepfennig noch nicht? Die EU will nun LC-Computerdisplays mit Digitaleingängen stärker besteuern.
Bislang sind viele Computer-Komponenten in der EU von zusätzlichen Einfuhrsteuern befreit, um die Verbreitung der Informationstechnik (IT) zu fördern. Unterhaltungselektronik (UE) wurde dagegen immer schon besteuert, je nach Geräteklasse unterschiedlich, weshalb Camcorder beispielsweise automatisch teurer werden, wenn sie neben der Kamera auch noch einen elektrischen Aufnahmeeingang haben und damit kreativer genutzt werden können, aber dann auch als Videorekorder gelten. Folglich fehlt den meisten in Deutschland angebotenen Camcordern genau dieser Eingang, auch wenn er in der Gerätehardware eigentlich vorhanden ist.
Die Digitalisierung der Unterhaltungselektronik findet ebenfalls nur in den Geräten statt und zwar, weil die Unterhaltungselektronik-Softwarehersteller, also Film- und Plattenindustrie, eine Heidenangst vor der direkten digitalen Kopie haben. Wer ein Heimkino mit DVD-Rekorder, Pay-TV-Digital-Empfänger, AV-Verstärker und LCD- oder Plasmabildschirm sein Eigen nennt, wird heute normalerweise trotzdem noch alle Signale analog übertragen: Vom Pay-TV-Empfänger über SCART zum DVD-Rekorder, von diesem per Scart zum Bildschirm und dann noch zum AV-Verstärker. Nur manche Hersteller wie Samsung gestatten bereits die direkte digitale Verkopplung einiger ihrer Geräte.
Im Wohnzimmer gilt: Digital ist böse!
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Wenn der DVD-Rekorder auch Audio-DVDs spielen kann, muss anschließend auch noch diese Leitung analog mit sechs Cinch-Strippen gezogen werden, denn ein Digitalsignal in Audio-DVD-Qualität würde ja wieder die böse verlustfreie Digitalkopie erlauben. Ähnlich ist es mit den Bildsignalen. Deshalb kommt auch die UE-Digitalschnittstelle HDMI nicht in die Pötte, obwohl diese die bei der ewigen Analog-Digital-Analog-Digital-Analog-Umsetzerei entstehenden Probleme wie starkes Pixeln beim Anschluss des Pay-TV-Sat-Digitalreceivers an den teuren LCD-Fernseher vermeiden würde.
Digitalverbindungen und Unterhaltungselektronik stehen somit weithin auf Copyright-Kriegsfuß. Von daher ist zunächst mal ein Rätsel, was die EU nun geritten hat, als sie beschloss, dass LC-Computerbildschirme mit DVI-Eingang nun zur Unterhaltungselektronik zählen, wie die Bitkom heute meldet. Der einzige Erfolg: Die günstigen Bildschirme beim Aldi werden weiterhin flimmern, weil sie entweder weiterhin in der zollunbedenklichen Röhrentechnik gefertigt werden oder zumindest weiter über die beim LCD-Schirm unsinnige Analogschnittstelle angeschlossen werden müssen, die zu Schwankungen des Bildstands und Flimmern führt.
Ein LCD-Monitor mit DVI ist ein Fernseher?
Zwar ist DVI tatsächlich technisch eine Untermenge von HDMI aber ohne den ach so wichtigen Kopierschutz. Ein Monitor mit DVI-Eingang würde also an einem DVD-Player mit DVI-Ausgang kein Bild liefern können und ist somit im Heimkino nicht zu gebrauchen. Und für die Verzollung entscheidend ist die hauptsächliche bestimmungsgemäße Verwendung eines Geräts, nicht, was mit diesem vielleicht außerdem noch möglich ist.
Auslöser des Schlamassels waren übrigens große Plasma-Monitore mit Digitaleingang, wie Dr. Axel Pols vom Referat Außenwirtschaft der Bitkom Telepolis im Gespräch berichtete: Diese sind ohne Zweifel eher für Videodarstellungen als für IT-Zwecke in Gebrauch, da sich reine Computerdarstellungen hier leicht einbrennen können und die Leuchtkraft und Reaktionszeit von Plasma gerade bei Video von Vorteil ist.
Die Plasma-Monitore sind Schuld
LC-Displays, gerade der kleineren Bauart, werden dagegen hauptsächlich für die Darstellung von Computerbildern verwendet, was ja auch beim Beamer keiner in Frage stellt, obwohl dieser längst ebenso ein Powerpoint-Diagramm an die Wand werfen kann wie den neuesten Spielberg. Doch ausgerechnet der DVI-Anschluss der Plasmabildschirme gilt für die EU nun als Kriterium für ein Unterhaltungselektronik-Gerät und zwar unabhängig von dessen Fähigkeiten.
Es wird immer eine unvermeidbare Übergangs-Grauzone geben, in der Geräte falsch eingestuft werden. 100 Prozent Klarheit, was IT und was UE ist, sind gerade unter der zunehmenden Konvergenz der Techniken nicht möglich. Aber unser Ziel ist es, mit Hilfe mehrerer technischer Kriterien eine sinnvolle Differenzierung zwischen IT und UE vorzunehmen, zumindest 95 Prozent der Geräte richtig einzuordnen und völlige Falscheinordnungen wie jetzt bei den Computer-LCDs zu verhindern.
Die UE-Hersteller wird es freuen, die Computerhändler dagegen ärgern, denn nun müssen sie die Preise für die besseren LCD-Schirme um 14 Prozent anheben, wenn sich die Anwendung der neuen Plasmaschirm-Verordnung auf LCDs nicht stoppen lässt. Allerdings verstößt die EU mit diesem Alleingang gegen internationale Vereinbarungen: In dem 1996 unterzeichneten "Information Technology Agreement" (ITA) der Welthandelsorganisation WTO hatte sich auch die EU verpflichtet, keine Einfuhrzölle auf IT-Produkte zu erheben.
http://www.heise.de/tp/artikel/18/18135/1.html- Steuer Steuer (24.8.2004 21:06)
- absolut :-) (19.8.2004 3:31)
- Steuer Steuer (19.8.2004 3:10)
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