Aufmerksamkeit

Caroline und die Pressefreiheit

Florian Rötzer 04.09.2004

Das "Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs ist "kein Freibrief für Zensur", aber es könnte die von Medien fabrizierte Bedeutung der Prominenten ein wenig unterminieren

Es gibt Hoffnung, zumindest einen kleinen Schritt über die auf Prominente fixierte Aufmerksamkeitsgesellschaft hinauszugelangen oder sie hinter sich zu lassen. Prominente und Medien bedingen sich gegenseitig. Wer Quote will, setzt auf die Berichterstattung über Prominente, so dämlich oder unbedeutend sie auch sein mögen, oder auf die Mitwirkung von Prominenten. Diese wiederum werden von den Medien, den kollektiven Aufmerksamkeitsorganen, erst geschaffen und können so allein durch Aufmerksamkeitslenkung zu personalisierten (positiven oder negativen) Leitbildern werden. So wird ein Gespinst von Prominenz aufgebaut, das aufgrund der Medienaufmerksamkeit bedeutsam erscheint, als ob man diese Menschen mitsamt ihren Leben kennen müsste, weil sie "überall" auftauchen und herumgereicht werden, aber auch ihre Prominenz weiter geben können, da akkumulierte Aufmerksamkeit übertragbar ist.

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Man könnte den Eindruck erhalten, als würde sich Deutschland dem Untergang der Medienfreiheit nähern, wenn man manche Medienvertreter hört. "Das Urteil ist letztendlich ein Freibrief für Zensur", orakelte so ein Sprecher des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Gemeint ist das "Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs, das in Deutschland zwar von den Gerichten beachtet werden muss, aber keine bindende Wirkung hat. Zudem betrifft es nur Fotos vom Privatleben von Prominenten, Politiker sind ausdrücklich davon ausgenommen. Das "Caroline-Urteil" mag ein Stück Medienzensur oder, wie laut getönt wurde, eine "Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit" oder gar, wie der Spiegel schrieb, ein "Angriff auf die Kernbestandteile der Medienfreiheit" mit sich bringen, wenn man davon ausgehen würde, dass über "Alles" auch in Form von Bildern berichtet werden muss. Über Alles wird freilich sowieso nicht berichtet, zumal nicht in manchen Medien, die sich nur oder vorwiegend dem Aufbau und der Ausbeutung der Prominenz widmen. Wäre tatsächlich die Presse- und Informationsfreiheit beschränkt - und gar noch auf bedenkliche Weise -, wenn wir die Kahns, Schiffers, Bohlens oder Ernst Augusts etwas weniger auf Bildern sehen dürfen, die sie nicht in ihrer "offiziellen Funktion" zeigen - auch wenn weiterhin über sie ja noch immer berichtet werden kann?

Sind die oben genannten Prominenten "absolute Personen der Zeitgeschichte", die die Veröffentlichung von Bildern hinnehmen müssen, die von ihnen an öffentlichen Orten gemacht wurden? Das würde die Bedeutung vieler Prominenten geradezu grotesk überhöhen, auch wenn sie sich selbst so sehen mögen - und dann natürlich nicht gleichzeitig Anspruch auf Wahrung der Privatsphäre erheben könnten. Wer von der Öffentlichkeit profitieren will, muss auch in Kauf nehmen, in der Öffentlichkeit zu stehen. Das muss aber nicht umgekehrt auch heißen, dass Medien den Firlefanz um die Prominenten auch mitspielen müssen. Und ein allgemeines "berechtigtes" Interesse am Privatleben der Prominenten, das von den Medien exekutiert werden soll, ist überdies eine seltsame Selbstbezüglichkeit, schließlich sind die meisten Prominenten eben auch ein Produkt der Medien - wobei diese wiederum höchst darauf bedacht sind, dass ihre Bilder nicht unter der Hand von anderen ohne Entgelt verwendet werden. Die Einforderung der Pressefreiheit anhand des Caroline-Urteils würde, so gesehen, schnell darin münden, dass die Gesellschaft ein noch weitaus berechtigteres Interesse an der ungenehmigten Zirkulation der Medieninformationen hat. Womit man wieder beim Geschäft wäre, was aber weniger gut als Pressefreiheit klingt.

Ist es tatsächlich investigativer Bildjournalismus, wenn irgendein Fotograf ungefragt irgendein Bild von einer/einem Prominenten am Strand, in einem Restaurant oder auf der Straße macht? Und hat die Allgemeinheit ein "berechtigtes Interesse" daran, wo sich Prominente, wie bekleidet und in welcher Gesellschaft aufhalten? Das ist natürlich ebenso lächerlich wie die Jagd nach Prominentenfotos als investigativen Journalismus zu bezeichnen. Vielleicht haben es die prominenten Kolleginnen und Kollegen von Caroline noch gar nicht gemerkt, aber die Adlige, die mit diesen auch am mindestens ebenso bunten und zweifelhaften Adel der Aufmerksamkeitsgesellschaft teilhat, unterminiert womöglich eben diesen Adel durch das Einklagen des Rechts auf Privatsphäre. Prominenz heißt eben, die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, weil man bekannt ist, weil man in der Öffentlichkeit nicht anonym ist, weil genehmigte und nicht-genehmigte Bilder in den Medien, also der überlokalen Öffentlichkeit, zirkulieren.

Tatsächlich könnte der Anspruch der Prominenten auf eine Privatsphäre in Form von Fotografien zunächst dazu führen, dass nur noch Bilder veröffentlicht werden, die von den Prominenten gebilligt wurden (und für die sie womöglich auch bezahlt werden, sei es auch "nur" in der Währung der Aufmerksamkeit). Dann würde es den Prominenten "weitreichend" ermöglichen, wie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger warnt, "die Presse zu steuern. Das Angenehme darf veröffentlicht werden, in das Unangenehme wird nicht eingewilligt". Aber dadurch würden die Prominenten womöglich uninteressanter - auch für die Medien. Was ist dagegen einzuwenden?

Es handelt sich um Prominente wie Schiffer, Feldbusch oder Bohlen und um deren Privatleben an mehr oder weniger "abgeschiedenen Orten", nicht um Politiker, Unternehmer oder andere wichtige Personen der Zeitgeschichte - und auch nicht um Prominente, die bei der Aufnahme irgendwelchen repräsentativen Aufgaben nachgehen. Wäre die Allgemeinheit um so viel ärmer, wenn wir Prinzessin Caroline nur noch neben Prinz Ernst August auf einem Foto sehen können, das von beiden gebilligt wurde? Wohl kaum, wie auch der Europäische Gerichtshof ganz vernünftig meint. Wir könnten auch gut leben, wenn wir nur noch genehmigte Fotos von Schiffers Kind sehen würden. Und ob wir Kahns neue Freundin bildlich kennen oder nicht, wird unsere Gesellschaft nicht verändern, auch wenn der eine oder andere Euro nicht rollt und die Neugierde Mancher nicht gänzlich befriedigt wird.

Wenn Michael Konken, der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als "harten Schlag" gegen die Pressefreiheit bezeichnet und fordert, dass nun die Medien selbst aktiv werden müssten, wenn die Politik nicht agiere, macht er tatsächlich das hohe Gut der Pressefreiheit zur Farce. Übles droht er nun den Prominenten an - obwohl das ganz in Ordnung wäre:

Wer eine bisher zulässige Berichterstattung über seine Person verbietet, wer auf der Grundlage des Caroline-Urteils selbst bestimmen will, wann und was berichtet werden soll, dem muss künftig die Bühne in den Medien entzogen werden.

Voraussetzung dafür freilich wäre, das weiß auch Konken, die Solidarität unter den Medien selbst, die allerdings um die Aufmerksamkeit ebenso konkurrieren wie die Prominenten. Hier eine ernsthafte Gefahr für die Pressefreiheit zu beschwören, ist unredlich. Es geht ums Geschäft - mit den Prominenten und durch sie. Möglicherweise gibt es einige Einbußen bei einschlägigen Publikationen, aber warum wäre die Pressefreiheit beschädigt, selbst wenn Die Bunte beispielsweise etwas weniger verkauft oder Bild einige Fotos nicht mehr zeigen könnte? Aber nicht einmal die Gefahr besteht wirklich, weil die einschlägigen Publikationen und die Prominenten wechselseitig voneinander leben und daher in aller Regel keinen "investigativen Prominentenjournalismus" betreiben. Man braucht sich ja immer wieder gegenseitig.

Wenn etwas weniger Geschäfte mit heimlich gemachten Fotos von Prominenten gemacht werden könnten und dabei der "Wert" von diesen selbst sinken würde, entstünde kein großer Verlust. Es wäre vermutlich vermessen zu hoffen, dass dann die Aufmerksamkeit auf andere Dinge gelenkt werden könnte als den Tratsch und Klatsch über diejenigen, die es irgendwie geschafft haben, in den neuen Adelsstand der Prominenz zu gelangen. Recht aber hat in diesem Fall die Bundesregierung, keinen Einspruch gegen den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs einzulegen, auch wenn manche aus der Opposition meinen, daraus wieder ein populistisches Süppchen kochen zu können. Und gerade die öffentlich-rechtlichen Medien sollten nicht mitziehen, die Pressefreiheit ins Spiel zu führen, wenn es vornehmlich ums Geschäft mit dem vornehmlich von Medien inthronisierten Adel der Aufmerksamkeitsgesellschaft geht. Zudem würde es andere, reale Gefährdungen wie den Lauschangriff oder den Paragrafen 201a ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") geben, die tatsächlich den investigativen Journalismus und nicht nur dessen Chimäre bedrohen.

http://www.heise.de/tp/artikel/18/18259/1.html
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