Und noch mehr Kommissionen ...

Thorsten Stegemann 14.09.2004

Die Hochschulfinanzierung muss reformiert werden. Aber wie?

Selbst wenn man die Probleme der deutschen Bildungslandschaft nur unter finanziellen Aspekten betrachtet, gleicht Ihre Lösung der sprichwörtlichen Quadratur des Kreises. Denn Geld, das in den öffentlichen Kassen überhaupt nicht (mehr) vorhanden ist, kann schlecht dazu verwendet werden, personelle Lücken zu schließen oder Ausstattungsdefizite zu beseitigen. Der Deutsche Hochschulverband, die bundesweite Berufsvertretung der Universitätsprofessoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses, die nach eigenen Angaben rund 20.000 Mitglieder vertritt, sieht das genauso und plädiert deshalb für eine grundsätzliche Reform der Hochschulfinanzierung.

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Mindestens so interessant wie die Vorschläge des Hochschulverbandes ist zunächst allerdings seine aktuelle Lageeinschätzung, die Präsident Bernard Kempen vor kurzem in Berlin vorstellte. "Den Universitäten fehlen jährlich rund drei Milliarden Euro", vermeldete der Präsident, und das sei nur die Spitze des Eisberges:

Auf einen Professor kommen in Deutschland durchschnittlich 58 Studierende. Von zwei tatsächlich besetzten Studienplätzen wird nur einer finanziert. Die gravierende Unterfinanzierung erweist sich als das eigentliche Reformproblem der deutschen Hochschulen. So kann das nicht weitergehen. Wir müssen nach neuen Ufern Ausschau halten.

Überflüssig zu erwähnen, dass die Berufsvertreter verantwortungsvoller Weise längst persönlich Ausschau gehalten haben und auch fündig geworden sind. Ihr Positionspapier basiert auf einem Gutachten des Mainzer Rechtswissenschaftlers Professor Dieter Dörr und fordert aufgrund einer "verfassungsrechtlichen Parallelität von Rundfunkanstalten und Hochschulen" die baldige Angleichung der staatlichen Finanzzuweisungen.

In der Praxis könnte das folgendermaßen aussehen: Jedes Bundesland gründet eine unabhängige Kommission. Ihr gehören Sachverständige an, die von den Hochschulen über deren Finanzbedarf informiert werden und die einzelnen Ansprüche einer detaillierten Prüfung unterziehen. Anschließend geben die Sachverständigen der Landesregierung eine Empfehlung über die Höhe der Zuschüsse für jeweils vier Jahre. Die Regierungen dürfen sich im Notfall über diese Empfehlung hinwegsetzen, müssen die Gründe für eine solche Entscheidung aber öffentlich darlegen.

Damit wird die politische Verantwortung für die Finanzierung der Hochschulen transparent und gleichzeitig verhindert, dass diese Verantwortung unzulässigerweise auf die Hochschulen abgeschoben wird.

Kempen sprach sich bei dieser Gelegenheit auch gleich für die Einführung von Studiengebühren aus, von denen er pro Jahr Mehreinnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro erwartet. Allerdings müssten sozialverträgliche Lösungen gefunden werden, und außerdem dürften Studiengebühren lediglich eine zusätzliche Einnahmequelle der Hochschulen sein, die zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre verwendet werden soll:

Die Bundesländer müssen sich daher durch Staatsvertrag verpflichten, die staatlichen Finanzzuweisungen in ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten und das Gebührenaufkommen draufzusatteln.

Einsetzung von weiteren 16 Kommissionen

Gegen die kritische Bestandsaufnahme der deutschen Bildungspolitik ist wenig einzuwenden, ob die Einsetzung von weiteren 16 Kommissionen einen Weg aus der Krise bahnt, darf allerdings bezweifelt werden. Abgesehen von den horrenden Kosten dürften in diesen Gremien kaum weniger Interessenvertreter sitzen als im jeweiligen Bildungs- oder Wissenschaftsministerium. Außerdem ist wohl nicht davon auszugehen, dass sich die Stimmung innerhalb der Studentenschaft, die seit geraumer Zeit von drastischen Kürzungen im Hochschulbereich betroffen ist, durch ABM-Maßnahmen für Bürokraten aufhellen lässt, selbst wenn sie Negativmeldungen besser und transparenter verkaufen können.

Darüber hinaus ist der Vorschlag des Hochschulverbandes ein Rückschritt auf dem Weg zur Selbstverwaltung, den viele Experten für einen der wenigen halten, der das Prädikat "erfolgversprechend" verdient.

Viele Bundesländer sind gerade in diesem Bereich derzeit erstaunlich aktiv. So zum Beispiel Hamburg, wo Professorinnen und Professoren in Zukunft wenigstens teilweise nach dem Leistungsprinzip bezahlt werden. Hier sollen die Hochschulen selbst finanzielle Verantwortung übernehmen und über flexiblere Besoldungsstrukturen entscheiden, ohne den dafür vorgesehen Gesamtetat zu verändern. Bei dem Vorstoß des parteilosen Wissenschaftssenators Jörg Dräger handelt es sich übrigens nicht um eine geniale Eingebung, sondern um die simple Überführung einer bereits vor Jahren beschlossenen Gesetzesinitiative des Bundes in geltendes Landesrecht.

Hamburg macht hat sich jetzt den Umstand zunutze, dass bis 2010 rund 50% aller Professorenstellen altersbedingt neu besetzt werden müssen. In Zukunft soll sich das Einkommen der Professorinnen und Professoren aus dem festen Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 2 (3.890,03 Euro) oder W 3 (4.723,61 Euro) und aus Leistungsbezügen zusammensetzen, die zu einem beträchtlichen Teil selbst bestimmt werden können.

"Die bisherige Regelung eröffnet allen die Möglichkeit, sich viel Arbeit zu machen - oder dieselbe zu vermeiden", erläutert Sabine Neumann, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Hamburger Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, gegenüber Telepolis:

Deshalb wollen wir nun zusätzliche Leistungsanreize schaffen. Wer im Bereich Forschung besonders erfolgreich ist, sehr gute Beurteilungen von den Studenten bekommt oder sich engagiert in der Hochschulselbstverwaltung einsetzt, kann sein Einkommen steigern, und wir bieten natürlich auch den bereits hier arbeitenden Hochschullehrern an, in die neue Besoldungsstruktur zu wechseln.

Der Gesetzesentwurf, der - nach Zustimmung der Bürgerschaft - am 1. November 2004 in Kraft tritt, soll nicht nur individuelle Auswirkungen haben, sondern die Hochschulen zum Teil eines aktiven Gestaltungsprozesses machen.

Für die Hochschulen bedeutet die Besoldungsreform mehr Autonomie, da die Präsidien Leistungsbezüge gewähren können. Ich erwarte, dass die Hochschulen den neuen Spielraum zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Profilierung nutzen.

Das ist gut möglich, denn die Neuordnung der Besoldungsstrukturen gehört zweifellos ebenfalls zu den überfälligen Reformvorhaben. Allerdings läuft der forsche 36jährige, der in seinem früheren Leben bereits für Roland Berger Strategy Consultants und das Northern Institute of Technology tätig war, möglicherweise Gefahr, das eklatante Finanzierungsproblem nur aus der Perspektive der Chefetagen zu betrachten.

In Zeiten von Hartz IV dürfte einem Großteil der Bevölkerung nicht einfach zu vermitteln sein, wie Grundgehälter in Höhe von 3.890,03 oder 4.723,61 Euro zu Leistungsanreizen werden sollen. Schließlich macht sich die Geldnot der hiesigen Bildungseinrichtungen in den Portemonnaies der Hochschullehrer vergleichsweise am wenigsten bemerkbar.

Letztlich geht also kein Weg an einer politischen Grundsatzentscheidung vorbei, die den deutschen Universitäten und Fachhochschulen eine konkurrenzfähige Finanzausstattung garantiert und ein hohes Maß an Selbstverwaltung mit persönlicher Verantwortung verbindet.

Auf Seiten der OECD sieht man das ähnlich. Deren Bildungsexperte und Pisa-Organisator Andreas Schleicher bemängelte am Wochenende in der "Welt am Sonntag": "Eine Debatte über grundlegende Reformen des Systems bleibt aus". Schleicher vertrat im Hinblick auf das gesamte deutsche Ausbildungssystem überdies die Ansicht, dass "die gegenwärtige Verteilung der Ausgaben wenig Sinn macht". Außerdem sei die bildungspolitische Diskussion "stark ideologisch belastet".

http://www.heise.de/tp/artikel/18/18288/1.html
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