Im internationalen rechtlichen Niemandsland

Florian Rötzer 28.10.2004

Vor drei Wochen wurden Server von Indymedia in London aufgrund der Anordnung eines US-Gerichts in Amtshilfe für Italien und die Schweiz vorübergehend beschlagnahmt, aber niemand will nun dafür verantwortlich sein

Am 7. Oktober wurden vom amerikanischen Provider Rackspace zwei Festplatten von Servern des alternativen Nachrichtenportals Indymedia in London dem FBI übergeben. Grund war eine Anforderung des US-Justizministeriums nach dem Mutual Legal Assistance Treaty (MLAT). 20 von 140 Indymedia-Websites, darunter auch die deutsche, waren davon betroffen. Zwar wurden die Festplatten schließlich eine Woche später wieder zurückgegeben, doch liegt vieles an diesem Vorgang noch im Dunklen, vor allem ist noch immer unklar, wer die Bechlagnahmung wirklich angeordnet hat.

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Der Provider Rackspace, dessen Hauptsitz sich in Texas befindet, erklärte, er habe als "good corporate citizen" gehandelt und sei der Anordnung nach dem Rechtshilfeabkommen gefolgt, dürfe aber keine weiteren Einzelheiten aufgrund der Anordnung machen. Ein FBI-Sprecher erklärte kurz darauf, dass dies keine FBI-Operation sei, sondern das US-Justizministerium aufgrund des Rechtshilfeabkommens und auf Verlangen von Behörden aus der Schweiz und Italien gehandelt habe. Die Filiale von Rackspace in Großbritannien erhielt also eine richterliche Anordnung aus den USA, die zugunsten von zwei anderen Ländern - "im Interesse eines Drittstaates" - handelte. Später aber wollte man damit gar nichts mehr zu tun haben.

Rackspace located the Indymedia records on servers in the United Kingdom. A brief interruption of Indymedia's Internet service resulted when Rackspace copied the subpoenaed records from their servers. There is no FBI or U.S. investigation into Indymedia.

Das multinationale Geflecht ergibt sich vermutlich daraus, dass die USA solche bilateralen Abkommen (MLAT) mit einigen Ländern geschlossen hat, darunter Italien, Großbritannien und die Schweiz. Zur Rechtshilfeunterstützung nach 28 U.S.C. § 1782 gehört u.a. die Beschlagnahme von Beweismaterial. Allerdings wollen britische Behörden daran nicht beteiligt gewesen sein. Auf Anfrage von zwei britischen Abgeordneten gab Caroline Flint vom Innenministerium die identische Antwort:

I can confirm that no UK law enforcement agencies were involved in the matter referred to in the question posed by my hon. Friend. In the circumstances I do not therefore believe that it is necessary for me to make a statement.

Aber auch in Italien und in der Schweiz verhält man sich abwehrend und will niemand verantwortlich sein. Vermutlich geht es um Fotos von zwei verdeckt agierenden schweizerischen Ermittlern während der Protestaktionen gegen das G8-Treffen in Evian, die auf der Website von Indymedia in Nantes waren, aber schon vor der Beschlagnahme entfernt worden sind (Internationaler Schlag gegen Pressefreiheit). Die italienischen Behörden ermitteln gegen Indymedia wegen angeblicher "Unterstützung des Terrorismus", dabei scheint es um die ominöse Gruppe FAI (Federazione Anarchica Informale) oder aber um die Proteste beim G8-Gipfel in Genua zu gehen. Man habe zwar eine Ermittlung eingeleitet oder, im Fall von Italien, das FBI um die Überprüfung von Logfiles und IP-Adressen gebeten, von einem Ersuchen um Beschlagnahmung der Festplatten will man aber weder in der Schweiz noch in Italien etwas wissen.

Drei Wochen später aber sind die rechtlichen Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit gegen das alternative Internetmedium immer noch nicht klarer. Auch nachdem sich die Electronic Frontier Foundation (EFF) des Falls angenommen und sich erkundigt hatte, von welcher Behörde überhaupt die Anordnung erlassen wurde, herrscht weiterhin Dunkelheit. Weder das US-Justizministerium noch das FBI, das Außenministerium oder das zuständige texanische Bezirksgericht wollen etwas damit zu tun haben. Möglicherweise wurde vorschnell gehandelt und wird nun versucht, den Vorfall möglichst zu vertuschen.

Seltsam ist schließlich auch, dass ein Mitarbeiter von Rackspace Indymedia mitgeteilt habe, dass die Festplatten wegen einer Beschwerde gegen den Anordnung zurück gegeben worden seien. Die Betroffenen aber hätten gar nicht wissen können, wo sie Beschwerde einreichen sollen, da das Gericht nicht bekannt ist, das die Anordnung erteilt hat. Doch immerhin hat die EFF es nun geschafft, dass der Fall über eine AP-Meldung nun auch in die großen Medien wie die Washington Post gelangt. Noch aber ist die Frage Indymedia asks ungeklärt - und sollte eigentlich die Presse weltweit beunruhigen.

EFF hat inzwischen Klage beim Bezirksgericht in San Antonio eingereicht und verlangt eine Anhörung über den Vorfall, wenn das Gericht nicht sofort die Geheimhaltung aufhebt und Einsicht ind die Dokumente gewährt. Nach 28 U.S.C. § 1782 müsse ein Bezirksgericht, das in dem Distrikt zuständig ist, in dem die Person wohnt oder angetroffen wird, von dem Dokumente verlangt werden, die Anordnung ausgeben. Das sei im Fall von Rackspace eben das Bezirksgericht San Antonio. Durch die vorübergehende Beschlagnahmung sei die Meinungsfreiheit verletzt worden, zudem habe man ohne Begründung auf private Information und Kommunikation zugegriffen. Presse und Öffentlichkeit hätten, so macht EFF geltend, das zwingende Recht zu erfahren, unter welcher Legitimation die Regierung in die Meinungs- und Pressefreiheit eingreift.

http://www.heise.de/tp/artikel/18/18668/1.html
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