Fetisch Lebensverlängerung?

Florian Rötzer 13.12.2004

Eine agile 80-jährige britische Philosophin und Medizinethikerin meint, pflegebedürftige Alte sollten sich umbringen, um nicht der Gesellschaft zur Last zu fallen

Es ist nicht schön, im Alter krank und pflegebedürftig zu werden und zu sein. Noch schlimmer als jetzt wird es aller Voraussicht nach für diejenigen werden, die im Alter wenig oder kein Geld besitzen. Krank und pflegebedürftig noch würdig leben zu können und behandelt zu werden, dürfte mehr und mehr Geld voraussetzen. In Großbritannien hat am Wochenende eine Philosophin und Medizinethikerin einen Vorschlag gemacht, der den sich mit Kopfgeld und anderen wohlklingenden Sparmaßnahmen ausbreitenden Sozialdarwinismus auf den Punkt bringt. Die Alten sollten sich doch mit dem Gedanken anfreunden, sich lieber selbst umzubringen, als der Gesellschaft oder ihrer Familie zur Last zu fallen.

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Baroness Warnock ist allerdings selbst bereits 80 Jahre alt und denkt dabei wohl auch wirklich an sich selbst. Allerdings ist die führende britische Medizinethikerin, wie die Sunday Times sie preist, noch sehr agil, gesund und bei klarem Verstand, weswegen ihre Meinung nicht einfach auf alle andere Menschen übertragbar sein dürfte. Schließlich liegt für sie die Entscheidung noch immer in der Zukunft. Warnock erklärte gegenüber der Sunday Times, dass sie es selbst unerträglich finden würde, nur noch eine Belastung für andere Menschen zu sein:

Unter anderen Umständen würde es als gute Tat gelten, wenn man sich für seine Familie opfert. Ich verstehe nicht, was so schrecklich an dem Motiv sein sollte, keine immer größere Belastung sein zu wollen. Wenn ich in ein Pflegeheim gehen würde, wäre das eine schreckliche Verschwendung von Geld, das meine Familie weitaus besser ausgeben könnte, oder das sogar die Gesellschaft besser über die Erbschaftssteuer gebrauchen könnte.

Auch Elefanten würden, wenn sie alt und schwach werden, beiseite gehen und alleine sterben. Warum, so die Philosophin, soll das für Menschen undenkbar sein? Aber Elefanten haben keine lebenserhaltenden Techniken, Menschen schon. Nun also kommt es darauf an, wer sie erhält. Letztlich, so sagt es Warnock nicht, aber denkt wahrscheinlich so, sollen die länger leben können, die das notwendige Geld selbst haben oder deren Familie dafür aufkommt. Die anderen haben keine Wahl.

Baroness Warnock, die in vielen Kommissionen über medizinische Fragen mitentschieden hat, Mitglied in der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) ist, die das therapeutische Klonen gestattet hat, hat noch 1993 ein absolutes Verbot der Euthanasie unterstützt. Das Leiden ihres Mannes, der unheilbar erkrankt langsam und qualvoll hätte ersticken müssen, wenn nicht ein Arzt, wie sie erzählt, die Morphiumdosen heraufgesetzt hätte, hat sie angeblich umgestimmt. Dazu sei dann noch der Fall von Diane Pretty gekommen, die um Sterbehilfe gebeten hatte, weil auch sie bereits gelähmt war und langsam ersticken musste. Aktive Sterbehilfe durch ihren Mann aber wurde ihr verweigert, so dass sie einen qualvollen Tod erleiden musste. So wollte es die ethisch gestimmte Gesellschaft - oder zumindest das Rechtssystem.

Mit dieser Form der Entmündigung nicht einverstanden zu sein, ist verständlich. Ebenso verständlich ist, dass Menschen, die in einer Patientenverfügung erklärt haben, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn sie ins Koma verfallen, auch nicht zwangsweise weiter leben sollten, weil andere dies für richtig und ethisch geboten halten.

Warnocks Äußerungen stehen allerdings auch im Rahmen der Diskussion über den Gesetzesvorschlag Mental Capacity Bill. Hier soll die Sterbehilfe über eine Patientenverfügung gesetzlich geregelt werden. Kritiker warnen - wie auch in Deutschland - davor, dass man damit die Euthanasie durch die Hintertür einführe. Diskutiert wird etwa darüber, welche Maßnahmen nach einer Patientenverfügung eingestellt werden dürften, also beispielsweise die Zufuhr von Nahrung und Wasser. Es geht um die Autonomie des Individuums und die Abwehr von willkürlich verordnetem Mord. Keine leichte Entscheidung, aber auch keine, die aus irgendeinem Grund dem Individuum entzogen werden darf, das über sein Leben selbst bestimmen können muss.

Gleichwohl geht Warnock mit ihren Äußerungen noch weiter. Es ist schließlich ein großer Schritt von der Erfüllung des erklärten Willens eines Menschen, dass sein Leben nicht verlängert werden soll, wenn er ins Koma fällt, bis zur Aufforderung an alte und kranke Menschen, sich selbst zu töten, weil ihr Weiterleben keinen Wert besitzt. Lebenserhaltung um jeden Preis sei zum Fetisch geworden, sagt sie. Das richtet sich nicht nur gegen alte Menschen, sondern auch gegen Frühgeburten, die wahrscheinliche keine Chancen zum Überleben haben. Lebenserhaltende Maschinen seien teuer und knapp. So würde die Lebensverlängerung einer Frühgeburt möglicherweise verhindern, einem anderen Menschen helfen zu können. Warnocks Vorschlag:

Vielleicht muss man dahin kommen zusagen

'Okay, sie können weiter leben, aber dann muss die Familie dafür zahlen.' Ansonsten würde dies eine große Belastung öffentlicher Ressourcen darstellen.

Warnock hat mit ihren Äußerungen die Diskussion unnötig aufgeheizt, wenn sie das Recht auf einen würdevollen und selbstbestimmten Tod, das durch Sterbehilfe ermöglicht wird, vermengt mit ökonomischen und utilitaristischen Gesichtspunkten, die den Selbstmord von Alten und Kranken zur Pflicht gegenüber der Gesellschaft und der eigenen Familie machen würde. Damit wäre man dann auch schnell bei der aktiven Euthanasie.

Die Fragen können und müssen allerdings erörtert werden, um nicht für diejenigen, die dies wünschen, ein Zwangsleben verordnen zu müssen. Es wird höchste Zeit, dass auch hier endlich der Wille des einzelnen Menschen stärker berücksichtigt wird - und die Liberalisierung dürfte auch langfristig unaufhaltsam sein, wenn nicht ein falsch verstandener religiöser Fundamentalismus stärker werden sollte. In den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz ist eine aktive Sterbehilfe unter strengen Bedingungen bereits sanktioniert. In Frankreich steht ein Gesetz zur Genehmigung passiver Sterbehilfe kurz vor der Verabschiedung, dass bei Menschen, die eine entsprechende Willenserklärung abgegeben haben oder noch bei Bewusstsein sind, eine medizinische Behandlung gegen deren Willen nicht "in unvernünftiger Weise fortgesetzt" werden muss. Vorgesehen - und kritischer - ist auch, dass bei Menschen, die das Bewusstein verloren haben, die engsten Angehörigen oder ein "Vertrauensdritter" diese Entscheidung in deren Namen treffen können.

http://www.heise.de/tp/artikel/19/19010/1.html
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