Peanut Pill oder Patientenverfügung?

Katja Seefeldt 01.02.2005

In Australien hat der Arzt Philip Nitschke mit seinen Todesmaschinen die Diskussion über das Thema Sterbehilfe wieder angeheizt. In Deutschland beschäftigt sich das Kabinett ab dem Frühjahr damit

Der als Dr. Death berühmt gewordene Arzt und Sterbehilfe-Aktivist Philip Nitschke wird in diesem Jahr ein Selbstmord-Seminar abhalten, bei dem die Teilnehmer lernen sollen, eine Tablette mit letaler Wirkung anzufertigen. In Deutschland will Justizministerin Brigitte Zypries dieses Thema mit einem neuen Gesetzentwurf klären.

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Wo Probleme in einem juristischen Zwielicht vor sich hinkochen, da kommt es immer wieder zu bizarr-makabren Lösungen. Der Tod ist ein solches Problem geworden, seit die Medizin mit ihren modernen Apparaten seinen Zeitpunkt immer weiter hinauszögern kann.

Philip Nitschke

Ein Mann, der hier seine eigenen Lösungen sucht, ist Philip Nitschke. Seit Jahren erfindet er Wege, um Todkranke zu einem seiner Ansicht nach würdigen Ende zu verhelfen. Schon 1997 hatte er international für Aufsehen gesorgt, weil er in Australien vier kranken Patienten Sterbehilfe leistete. Sie nutzten dazu eine von ihm entwickelte Maschine, die es ihnen ermöglichte, sich per Computerbefehl eine tödliche Injektion zu verabreichen (ein Exemplar dieser euthanasia machine befindet sich im Science Museim, London). 2002 stellte er die "Exit Bag" vor. Eine spezialgefertigte Plastiktüte mit einer elastischen Öffnung, die sich wie ein luftdichter Ring um den Hals legte, um seinen Benutzer, der mit Schlaftabletten in einen sanften Schlummer gleitet, zu ersticken (Statt Exit Bag die Exit Spraydose).

Die "Euthanasia Machine" von Nitschke

Doch gerade die "Abgangstüte" hielt er dann doch selbst für zu heftig. Er gab zu, dass niemand auf ihn zukommt und sagt: Ich will eine Plastiktüte über den Kopf ziehen. 2003 trat er dann mit einer Maschine an die Öffentlichkeit, die Kohlenmonoxid ausstößt und den Benutzer dadurch friedlich entschlafen lässt. Die dazu erforderlichen Bauteile, soll es in jedem Baumarkt geben, die Kosten ungefähr 55 Euro betragen.

Noch besser, noch wirksamer: die Peanut Pill

Weil sich keines dieser Instrumente zu einem wirklichen Renner entwickelte, hat er sich nun auf tödliche Pillen spezialisiert. Zuerst gab es die "Peaceful Pill", die aus modifiziertem Alkohol und Nikotin gewonnen wurde. Jetzt hat er eine noch verlässlichere und wirksamere Pille angekündigt: die "Peanut Pill".

Ihre Rezeptur wird Nitschke auf einem Workshop der besonderen Art verraten. Tagungsort: ein provisorisches Labor im australischen Busch; Lerninhalt: die tödliche Mischung. Am Endes des Seminars, so kündigte er an, werde jeder Teilnehmer 10 Gramm der tödlichen Mischung in Händen halten. Überschüssiges Material werde vernichtet, das Labor zerstört. Nach seinen Angaben haben sich bereit 30 Personen angemeldet.

Informationsverbot für Selbstmordanleitungen

Doch Nitschkes Pläne kollidieren mit den Plänen, des australischen Parlaments, das solche "Informationsveranstaltungen" verhindern will. Die Regierung unter John Howard will dazu ein Gesetz wieder einzuführen, das jedes Wissen über Euthanasie grundsätzlich zum Verbrechen erklärt. Danach soll es auch illegal sein, sich im Internet über Selbstmord zu informieren oder sich Informationen dazu herunterzuladen oder zu übertragen. Als Strafe sind 48.000 australische Pfund vorgesehen. Wie nicht anders zu erwarten hat Nitschke dies als Rückfall ins finstere Mittelalter kritisiert. Tatsächlich sind Verbote selten eine zufrieden stellende eine Lösung (Zeit zu sterben).

Die "Peaceful Pill" kann in jeder Küche hergestellt werden

Die Debatte über aktive und passive Sterbehilfe in Australien wird mit derartigen Gesetzesvorhaben mit Sicherheit nicht aufhören. Doch auch in Deutschland gibt es dazu mehr Fragen als Antworten. Hierzulande verweist man jedoch gern auf die Patientenverfügung (PV), die angeblich Ärzten und Angehörigen die Entscheidung über Leben und Tod erleichtert und sicher stellen soll, dass lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies der Betroffene so festgehalten hat (eine Broschüre hat das Justizministerium auf seinen Seiten online gestellt).

Doch in der Realität ist das nicht immer so. Gegner sehen in der PV allenfalls einen Anhaltspunkt für einen mutmaßlichen Willen, der nicht bindend ist, wenn z. B. die Behandlungssituation nicht genügend konkretisiert oder die Verfügung zu alt ist. Dies trifft mit fast hundertprozentiger Sicherheit auf die Vorlagen zu, die in Schreibwarenläden oder im Internet angeboten werden.

Mit dem "Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts", den Barbara Zypries bereits im vergangenen Jahr präsentiert hat, soll mehr Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte geschaffen werden. Doch mit einem Punkt hat man sich wieder nicht intensiver beschäftigt: der aktiven Sterbehilfe. Sie wird sich weiterhin in einer rechtlichen Grauzone vollziehen. Da geht es bei den Holländern und Belgiern eben ehrlicher zu.

http://www.heise.de/tp/artikel/19/19356/1.html
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