Von der teuren - und vermutlich unerwünschten - Informationsfreiheit
Das US-Justizministerium verlangt für einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Voraus von einer Bürgerrechtsorganisation 370.000 US-Dollar, um nach Dokumenten über willkürliche Verhaftungen nach dem 11.9. zu suchen
Das Informationsfreiheitsgesetz in den USA ist vorbildlich, um durch Akteneinsicht für größere Transparenz zu sorgen, auch wenn die Bush-Regierung nach dem 11.9. versucht, es einzuschränken (Mehr Geheimhaltung), während gleichzeitig der Berg geheim gehaltener Dokumente wächst (Milliarden für die Staatsgeheimnisse). Deutschland hat mit am längsten für ein Informationsfreiheitsgesetz gebraucht, das nun zumindest bereits einmal im Bundestag im Dezember diskutiert wurde (Die sieben Zeichen des Terrorismus). Vor kurzem wurde ein solches Gesetz in Großbritannien eingeführt, wobei es allerdings kurz vor Inkrafttreten trotz zahlreicher Ausnahmen zu größeren Löschaktionen gekommen ist (Ordnung muss sein: Alles Wichtige bitte ausdrucken und abheften). Wie man Gesuche abwehren kann, führt nun das US-Justizministerium vor: Man verlangt viel Geld als Gebühr, im Falle eines FOIA-Gesuchs fast 400.000 US-Dollar.
Die Bürgerrechtsorganisation People for the American Way Foundation (PFAWF) hat Ende November 2003 ein Gesuch nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim US-Justizministerium eingereicht und verlangt, Einsicht in geheim gehaltene Akten zu erlangen, die mit den Massenfestnahmen kurz nach dem 11.9. zu tun haben (Liberty Dies by Inches). Damals wurden, vor allem aufgrund des Betreibens des designierten Heimatschutzministers Michael Chertoff, der damals Leiter der Kriminalabteilung war (Ausbreitung der Freiheit mit Einschränkung der Menschenrechte?), allein vom FBI über 1.000 Ausländer arabischer Herkunft festgenommen und, wie später die "feindlichen Kämpfer", ohne Möglichkeit, rechtlich dagegen vorgehen zu können, auf unbestimmte Zeit und an unbekannten Orten festgehalten (US-Justizminister übt sich in Verschwiegenheit).
Die genaue Zahl der Festgenommenen war nicht bekannt - es war die Rede von etwa 1.200 Verdächtigen -, auch die Namen wurden nicht mitgeteilt, angeblich, so der damalige Justizminister Ashcroft nach heftiger Kritik, weil man die Privatsphäre der "Verdächtigen" schützen wollte (Alles in Ordnung). Monate später wurden sie wieder freigelassen, gegen keinen der Festgenommenen konnte Anklage wegen Terrorismusverdacht erhoben werden.
Zufällig wurde ein Fall bekannt
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Einer der Festgenommenen war der Algerier Mohamed Kamel Bellahouel, der in Florida als Kellner in einem Restaurant arbeitete, in dem auch Mohammed Atta und Marwan al-Shehhi gegessen haben sollen. Das machte ihn verdächtig. Bellahouel ist verheiratet mit einer Amerikanerin. Festgehalten wurde er von Oktober 2001 bis März 2002 und dann freigelassen. Als Klage wurde lediglich eine Überschreitung seines Studentenvisums erhoben. Während seiner Haft reichte ein Rechtsanwalt aus dem Federal Public Defender's Office in Miami eine Klage nach Habeas-Corpus-Akte ein. Nach diesem für den Rechtsstaat grundlegenden Gesetz müssen Festgenommene nach einer gewissen Zeit vor Gericht gebracht werden, um die Rechtmäßigkeit der Festnahme zu überprüfen.
Im Fall von Bellahouel - und anderen - wurde die Klagen vom Justizminister als Geheimsache verhandelt. Bellahouel zog, unterstützt durch eine große Koalition an Medien, u.a. New York Times, Washington Times, Knight Ridder, ABC, CNN, und Organisationen wie der Society of Professional Journalists und der American Immigration Lawyers Association schließlich bis vor den Supreme Court, um überprüfen zu lassen, ob seine geheimgehaltene Haft von fünf Monaten ohne Anklage, die Geheimhaltung der Habeas-Corpus-Klage und die Schweigepflicht für die Rechtsanwälte rechtens war. Nur durch ein Versehen eines Gerichts waren einige Informationen des Falls, einschließlich des Namens, bekannt geworden. Die Koalition suchte Zugang zu den entsprechenden Akten zu erhalten. Der Generalstaatsanwalt Theodore Olson erklärte damals ohne weitere Begründung mit einem Satz, dass der gesamte Vorgang geheim gehalten werden müsse ( "This matter pertains to information that is required to be kept under seal."). Der Supreme Court wies den Fall aber im Februar 2004 zurück. Damit blieb es bei der Geheimhaltung.
Geld voraus, Ergebnis ungewiss
Aufgrund dieses Falls stellte PFAWF das FOIA-Gesuch nach Einsicht in alle Akten, die mit der Geheimhaltungspraxis der Regierung im Fall der Festnahmen von Immigranten nach dem 11.9. zu tun haben. Das Gesuch wurde einen Monat nach Einreichung im Dezember 2003 abgelehnt. Die Organisation reichte im Sommer 2004 eine Klage gegen die Entscheidung ein, woraufhin das Justizministerium dann Informationen bei den Büros der Staatsanwälte einzuholen begann. Das Ergebnis wurde der Organisation am 11.1. im Form einer Mitteilung zugesandt.
Mitgeteilt wird, dass alle 93 Staatsanwaltschaften der USA angeschrieben und gebeten wurden anzugeben, welchen Aufwand es erfordern würde, dem Gesuch nachzukommen. Nach den erhaltenen Angaben von 88 Staatsanwaltschaften müssten für die Suche 13.316,25 Stunden aufgewendet werden. Da nach dem FOIA zwei Stunden gratis sind, entspräche dies bei einem Stundensatz von 28 US-Dollar 372.799 US-Dollar, was aber nur das Minimum darstelle, da die wirklichen Kosten höher sein werden.
Damit das Justizministerium dem Gesuch nachkommt, wird verlangt, diese Summe zuvor zu überweisen. Hinzugefügt wird allerdings, dass nicht bekannt ist, wieviele und ob überhaupt Dokumente offengelegt werden. Zudem sei nicht bekannt, wie lange die Bearbeitung dauern werde, möglicherweise mindestens ein Jahr. Zudem ist nicht nur unsicher, ob überhaupt Dokumente frei gegeben werden, sondern es würden mit der Freigabe noch weitere Kosten entstehen. 100 Seiten seien zwar frei, dann aber würde für jede weitere Seite eine Gebühr von 10 US-Dollar erhoben. Das Verfahren würde nach den Vorstellungen des Justizministers dann so aussehen, dass nach der Einbezahlung der 372.799 US-Dollar die Suche beginnt und nach Abschluss in unbestimmter Zeit die Gesamtkosten berechnet werden. Erst wenn die Gesamtgebühr bezahlt wird, würde der Antragsteller die Dokumente erhalten, falls überhaupt welche frei gegeben werden.
Das alles klingt schon sehr nach dem Versuch, eine Freigabe zu verhindern. Elliot Mincberg, der Rechtsexperte der Organisation, sagt, dass dies ein Beispiel dafür sei, "wie das Justizministerium versucht, den Zugang zu solchen Dokumenten zu unterbinden". Nach Mincberg übertreibt das Ministerium jedoch maßlos, was den Zeitaufwand betrifft. Es würden nur relativ wenige Dokumente unter Geheimhaltung fallen, die von den Staatsanwaltschaften dann auch schnell durchsucht werden könnten. Ralph Neas, Direktor der Stiftung, meint lakonisch, dass das Justizministerium das "frei" aus dem Informationsfreiheitsgesetz entfernt habe: "Wenn man etwas über geheime Prozesse erfahren will, die von der Regierung mit dem Geld der Steuerzahler durchgeführt werden, dann braucht man viel Geld." Da Organisationen, die im öffentlichen Interesse handeln, oder Medien einen Kostenerlass für FOIA-Gesuche beantragen können, wird die Stiftung erst einmal diesen Weg beschreiten. Sollte dies abgelehnt werden, will man vor Gericht ziehen.
Frustriert ist man nach einem Bericht des Independent auch über die Haltung der britischen Regierung, die Gesuchen nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz nur langsam und oft gar nicht nachkomme. Von den 70 Gesuchen, die die Redaktion des Independent eingereicht habe, seien nur 10 erfolgreich gewesen. Nach dem Gesetz muss Anfragen innerhalb von 20 Tagen nachgekommen werden. Das sei in zahlreichen Fällen nicht geschehen, obwohl das im Jahr 2000 verabschiedete Gesetz erst a. 1.1.2005 in Kraft getreten ist, um den Behörden die Zeit zu lassen, sich darauf vorzubereiten. Der Regierung wird Scheinheiligkeit vorgeworfen, weil sie sich mit dem Gesetz brüstet, aber den gegebenen Versprechen nach Transparenz nicht nachkommt.
http://www.heise.de/tp/artikel/19/19366/1.html- Bald geht das Informationsfreiheitsgesetz in die Anhörung (6.2.2005 17:26)
- klasse........ (5.2.2005 16:48)
- PFAWF - 'Religious Freedom' - Link (5.2.2005 13:09)
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