Singen kann teuer werden!

Ernst Corinth 06.03.2005

Sogar das Lied "Happy Birthday to you" ist in den USA Copyright geschützt

Nicht nur in den USA hört beim Copyright der Spaß auf. Und dennoch hat wohl fast jeder schon einmal gegen die Copyright-Bestimmungen verstoßen. Beispielsweise während einer Geburtstagsfeier in einem Restaurant, bei der das Lied "Happy Birthday to you" laut und vernehmlich angestimmt wurde. Dieser Song, dessen Melodie aus dem 19. Jahrhundert und dessen Text aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammen, ist nämlich über Umwege in den Besitz des Medienunternehmens "Time Warner" geraten und daher tatsächlich bis 2030 Copyright geschützt. Das heißt: Im privaten Rahmen darf man die bekannten Zeilen singen, aber nicht in aller Öffentlichkeit. Dann muss man dafür eigentlich zahlen.

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Rund zwei Millionen Dollar an Tantiemen spielt dieses Lied jedes Jahr angeblich ein, obwohl es doch längst weltweit ein Allgemeingut ist und damit Copyright frei sein müsste. Das meinen zumindest amerikanische Bürgerrechtler, die gegen die nach ihrer Meinung ausufernden Bestimmungen des US-Copyright-Gesetzes kämpfen. Sie rufen dazu auf, dass jeder, der schon mal öffentlich "Happy Birthday" gesungen hat, sich bei dem Besitzer dieses Liedes schriftlich oder telefonisch entschuldigen und eine Entschädigung anbieten soll. Außerdem soll jeder treue Staatsbürger den Leuten von Time Warner sofort melden, falls er Zeuge eines solchen unerhörten, aber unüberhörbaren Copyright-Verstoßes wird.

Damit das Unternehmen in Briefen und Selbstanzeigen gleichsam erstickt, hat die Gruppe jetzt Adressen, Telefonnummern und einen entsprechenden Formbrief auf der Webseite Unhappy Birthday veröffentlicht. Und damit auch hierzulande alles zukünftig nach Recht und Gesetz verläuft, sollte bei der nächsten Geburtstagsfeier vielleicht lieber kräftig "Hoch soll er leben, dreimal hoch" angestimmt werden. Das klingt zwar nicht ganz so schön, kostet aber garantiert nichts. Oder?

http://www.heise.de/tp/artikel/19/19609/1.html
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