Umstrittenes EU-Kfz-Patent vom Bundespatentgericht gekippt

Wolf-Dieter Roth 07.03.2005

Update: Eine der verrücktesten Abmahnwellen ist gestoppt

Das Abkassieren durch Serienabmahnungen kommt leider immer mehr in Mode. Doch die juristischen Trickser haben nun einen Rückschlag erlitten.

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Im Herbst 2003 meldeten sich bei der Abmahnwelle e.V. plötzlich innerhalb weniger Stunden Hunderte, ja Tausende abgemahnter Webmaster: Ein europäisches Patent verbiete angeblich die Benutzung von Autokennzeichen in Domainnamen. Die Schreiben, die zweimal knapp 600 Euro Schadensersatz sowie Anwaltsgebühren verlangten, wurden Freitag Nachmittag zugestellt mit fälliger Zahlung am Montag; der abmahnende Anwalt hatte sich rechtzeitig vor den ersten Anrufen der Abgemahnten ins Wochenende verzogen. Die Auskunft, er habe das Mandat bereits niedergelegt, bestätigte sich zunächst jedoch nicht.

Nun meldeten sich Abgemahnte auch beim Heise-Verlag, bei Funk und Fernsehen und es wurde wegen Betrugs ermittelt, wogegen sich der Auftraggeber der Massenabmahnung verwehrte.

Ein Patent auf Städtekürzel in Domainnamen ist Unsinn

Dass es sich hier um eine nicht nur unseriös überteuerte, sondern auch sachlich nicht gerechtfertigte Geldschneiderei handelte, wurde recht schnell klar. Doch der offizielle Rechtsweg, um das Patent für ungültig zu erklären, dauerte über ein Jahr. Am 3. März 2005 wurde nun vor dem Bundespatentgericht das EU-"Kfz-Kennzeichen-Patent" für Deutschland offiziell für nichtig erklärt. Damit konnte erstmals eine Abmahnwelle nicht nur schnell gestoppt werden -- es wäre nun auch die Wiederholung zuverlässig ausgeschlossen. Ob der Inhaber des Patents allerdings gegen das Urteil nochmals Rechtsmittel einlegen wird oder es endgültige Rechtskraft erlangt, ist bisher noch offen.

Andere Abmahnwellen gegen Privatleute und Freiberufler gehen jedoch unvermindert weiter, ob nun um Domainnamen, Stadtplanausschnitte, Kartenleser, CDs oder Kopierprogramme. Hier ist auch so schnell keine Änderung absehbar, da der vorgeworfene Sachverhalt in diesen Fällen meist tatsächlich gegen Urheber-, Marken oder Wettbewerbsrechte verstößt und nur die verlangten Gebühren teils hoffnungslos überteuert und die Umstände fraglich sind. Echte Serienabmahnungen sind in Deutschland zwar tatsächlich nicht erlaubt, doch greift dieses Verbot bei immer wiederkehrenden Abmahnungen zu fast identischen, doch bei unterschiedlichen Personen zu findenden Sachverhalten oft nicht.

http://www.heise.de/tp/artikel/19/19613/1.html
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