Literaturverzeichnis
[1]"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt."
"Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen gleich ..."
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