Wer sind die größten Piraten im Land?
Fotografen gegen den Bilderklau im Internet
"Wir werden beklaut!" Ein Hilferuf geht durch die Fotografenszene, denn gegen ihren Willen werden ihre Fotos gescannt und ins Netz gestellt, auf CD-Roms gebrannt oder einfach zur Veröffentlichung an Dritte weitergegeben. Die Piraten jedoch - manchen mag das überraschen - sind keineswegs die vielfach beschworenen undurchsichtigen Gestalten, die irgendwo im abgelegensten Winkel dieser Welt einen Server betreiben und von jeder Staatsmacht ungeschoren Diebesgut unter die Menschheit streuen. Auch der "Bilderklau via Internet" hält sich nach Einschätzung des Fotojournalistinnenverbandes FreeLens derzeit noch im wirtschaftlich unbedeutenden Rahmen. Nein! Die Piraten weilen unter uns, gelten als besonders seriös und heißen Spiegel-Verlag, Verlag Der Tagesspiegel GmbH oder Cosmopolitan-Verleger Jürg Marquard.
Dieses Mal ist der schwelende Konflikt beim Berliner "Tagesspiegel" entflammt. Fünf Fotografen klagen inzwischen beim Berliner Landgericht gegen das zur Holtzbrinck-Gruppe (u.a. Handelsblatt, DM, Zeit, Rowohlt, S. Fischer) gehörende Blatt. Streitpunkt ist die unerlaubte Mehrfachnutzung ihrer Fotos in den "Potsdamer Neuesten Nachrichten" und in der Tagesspiegel Online-Dienste GmbH. Unterstützt werden sie vom Deutschen Journalisten-Verband (djv, FreeLens und den IG Medien)."Ich finde es schon mutig von dem Geschäftsführer, wie er sehenden Auges Urheberrechte verletzt, und das wissentlich und aus Habgier," kommentiert einer der klageführenden Anwälte, Christian Donle, im Blick auf die Vorgeschichte: Bereits im Februar vergangenen Jahres hatten rund fünfzig Fotografen in einem gemeinsamen Schreiben an den Verlag darauf hingewiesen, daß sie einer zusätzlichen Verwendung ihrer Fotos außerhalb des "Tagesspiegels" nur bei Honorierung zustimmen. Nach einer Gesprächsrunde mit Fotografenvertretern und den Verbänden im April hatte der Verlag dann lediglich angeboten, die bis dato ungenehmigte Verwertungspraxis nun vertraglich festzuschreiben. Auch ohne eine Einigung wurden viele Fotos jedoch weiterhin dreifach genutzt. Donle sieht dadurch die Übereinkunft rechtsstaatlich denkender Menschen mit Füßen getreten, "nach der man nicht einfach nach Dingen grapscht, die einem nicht gehören". Ethisch unfein sei vor allem, "daß die Zeitung sich anscheinend mit den großen Agenturen wie ADN, dpa und ap über die Mehrfachnutzung von Fotos und Texten geeinigt hat, während freiberufliche Fotografen, die sich gegen die Geschäftspraxis wenden, mit einer Auftragssperre bedroht werden."
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Dabei ist der "Tagesspiegel" kein Einzelfall. Den Medienunternehmen insgesamt ist es unangenehm, daß sie Bild- und Textautoren um Erlaubnis fragen müssen, bevor sie deren Werke in einer elektronischen Datenbank speichern. Anders als die Internet Society (Copyright-Gesetz überdenken!) wollen sie aber nicht grundsätzlich an dem ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht der Urheber rütteln - schließlich profitieren auch Medienunternehmen als Rechteinhaber von diesem Grundsatz. Verlage und Sendeanstalten versuchen deshalb, möglichst viele Rechte zum Nulltarif bei sich zu bündeln. Der systematische Verstoß gegen die Urheberrechte ist nur eine Variante, ein neues Gewohnheitsrecht zu etablieren. Andere Unternehmen wie der Süddeutsche Zeitungsverlag, Gruner + Jahr und der öffentlich-rechtliche Rundfunk versuchen, ihren freien Mitarbeitern vertraglich oder per einseitigen Geschäftsbedingungen die Erlaubnis abzupressen, die Beiträge gegen ein einfaches Honorar zusätzlich auf CD-Roms oder in Online-Diensten nutzen zu dürfen. Weil elektronische Medien keine nationalen Grenzen kennen, sind selbstredend auch Rechteübertragungen für das Ausland mit dabei. Freie Mitarbeiter werden so vor die Entscheidung gestellt: Sollen sie widersprechen und die Zusammenarbeit mit ihren Auftraggebern gefährden oder sollen sie die Kröte schlucken und unabsehbare Honorareinbußen hinnehmen?
Die koordinierte Aktion der Fotojournalisten erweist sich vor diesem Hintergrund als einzige Chance, gegenüber dem mächtigen Auftraggeber zu bestehen. Erstmals in Deutschland klagen beim "Tagesspiegel" jetzt Journalisten wegen der zusätzlichen Nutzung von für Printauflagen angekauften Beiträgen im Internet. Sie können sich bei dem Präzedenzfall gute Erfolgschancen ausrechnen. Denn die Argumentation des Verlages, der die Übernahme von Fotos in die online Ausgabe des "Tagesspiegel" "mangels ausdrücklicher Vereinbarung als mitumfassendes Nutzungsrecht gemäß den urheberrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen" hält, ist weder neu noch exklusiv. Schon seit 1992 hatte etwa der "Spiegel" versucht, die Honorarforderungen von Fotografen für seine Jahrgangs-CD-Roms abzuwimmeln, indem er das Multimedia-Produkt als erweiterte Vertriebsplattform des Printproduktes deklarierte, das darüberhinaus auch noch eine Investitionsruine sei. Die Bemühungen des Nachrichtenmagazins waren vergeblich. Das Oberlandesgericht in Hamburg hat im November 1998 den zusätzlichen Vergütungsanspruch der Fotografen für die CD-Rom-Nutzung (Urteil anerkannt. Jetzt ist der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) anhängig.
Die vom EU-Parlament Mitte Februar in erster Lesung verabschiedete Richtlinie zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten in der Informationsgesellschaft wird von Journalistenvertretern deswegen "als Stärkung der Position der kreativ Tätigen" begrüßt. Urheberrechte sind für Journalisten Arbeitsrechte. Der Grundsatz des "ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung" ist die einzige Chance, gerechte Honorare für ihre Leistungen zu erstreiten.
Deshalb ist es wohl nicht zu weit gegriffen, wenn der Fachausschußvorsitzende Fotografie im Deutschen Journalisten-Verbandes, Martin Kämper, die Wahrung des Urheberrechtes in einem Atemzug mit der Pressefreiheit nennt. "Wenn Medienunternehmen beim Ankauf journalistischer Artikel nur noch auf den Preis gucken, geht das zu Lasten der journalistischen Qualität und letztlich gegen die Pressefreiheit," meinte Kämper am Rande der Fotografendemonstration in Berlin. "Seriöse Recherchen brauchen Arbeitzszeit, und Arbeitszeit kostet Geld." Die in der Verlagswelt zunehmend praktizierte, kostengünstige Alternative, einfach Pressemeldungen und Fotografien von Wirtschaftsunternehmen oder Behörden zu übernehmen, entspricht mit Sicherheit nicht dem demokratischen Auftrag eines unabhängigen Journalismus.
http://www.heise.de/tp/artikel/2/2662/1.html- "Vermeintlich Public Domain" gibt's nicht (6.12.1999 16:34)
- Was ist mit "vermeintlichem Public Domain Material" ???? (6.12.1999 14:38)
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