Für immer an die elektronische Leine

Florian Rötzer 03.05.2005

Straftäter, die wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, müssen nach einem neuen Gesetz in Florida nach ihrer Haft lebenslang eine GPS-Fußfessel tragen

Florida ist Bush-Land. Hier wird von Jeb Bush - dem Bruder des US-Präsidenten, vorexerziert, was das religiös-konservative Programm enthält: von der Anwednung tödlicher Gewalt über Maßnahmen gegen Sterbehilfe oder Abtreibung bis hin zu Data-Mining-Überwachungsprogrammen wie Matrix. In Florida setzt man nicht nur auf die Todesstrafe, sondern allgemein auf härtere Strafen. Der gerade von Gouverneur Jeb Bush unterzeichnete Jessica Lunsford Act (HB 1877) ist ein Beispiel dafür. Bush verkündete stolz, dass Florida damit die sowieso schon harten Strafen noch verschärft hat.

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Sexualtäter, auch solche, die sich an Kindern vergehen oder diese ermorden, gehören womöglich zu einer Klasse von Verbrechern, die sich von höheren Strafen nicht abhalten lassen, weil ihre Triebstruktur nicht so vernünftig organisiert ist. Die Frage ist offen, was eine Gesellschaft mit solchen überführten Tätern machen soll, die trotz Abbüßung einer Haftstrafe und einer Therapie möglicherweise wieder ähnliche Verbrechen begehen können und dies auch immer wieder machen.

Das war auch in Florida der Fall. Hier hatte ein freigelassener und registrierter Sexualstraftäter, der seinen Wohnort nicht mehr gemeldet hatte, die neunjährige Jessica Lunsford getötet, was in Florida wie überall, wenn eine solche Wiederholungstat bekannt wird, den Ruf nach härteren Strafen laut werden ließ. Kurz darauf fand man die Leiche eines 13-jährigen Mädchens, das ebenfalls von einem bereits vorbestraften Sexualstraftäter getötet worden war. Seit dem 1996 verabschiedeten Megan's Law müssen sich Sexualstraftäter in den USA bei der Polizeibehörde melden, die für ihren Wohnort zuständig ist. In vielen Bundesländern können Namen und Adressen von vorbestraften Sexualtätern eingesehen werden. Das nach dem neunjährigen Mädchen benannte Gesetz passierte Senat und Repräsentantenhaus einstimmig und wurde nun von Gouverneur Bush in Anwesenheit des Vaters von Jessica unterzeichnet, wodurch es ab September in Kraft tritt.

Das Gesetz setzt eine Mindeststrafe von 25 Jahren für Personen fest, die Kinder unter 12 Jahren sexuell belästigen. Überdies ist vorgesehen, dass auch diejenigen bestraft werden können, die den Aufenthaltsort eines Sexualstraftäters kennen, diesen aber nicht bei der Polizei melden. Und ein Sexualstraftäter kann dann erst nach 30 Jahren, nicht wie nach 20 Jahren ein Gesuch einreichen, aus der Liste der Täter entfernt zu werden.

Die wirkliche Innovation ist jedoch, dass die die nach dem September 2005 verurteilten und auf Bewährung oder nach Ende der Haftstrafe freigelassenen Straftäter lebenslang elektronisch überwacht werden. Sie müssen also eine elektronische Fußfessel oder ein ähnliches Gerät zur Bestimmung ihres Aufenthaltsortes tragen. So kann jeder Zeit festgestellt werden, ob sie ihre Auflagen einhalten, also sich beispielsweise von Kindergärten oder Schulen fern halten, oder sich in der Nähe eines Tatorts befunden haben. Florida ist bereits technischer Vorreiter bei der Anwendung von elektronischen Fußfesseln. Hier werden bereits 150.000 Straftäter auf Bewährung elektronisch mit einem GPS-Sender überwacht. Wenn die Fußfessel vom Sender getrennt wird, gibt es eine Warnung.

Es kann gut sein, dass dies viele der jederzeit lokalisierbaren Straftäter von der Begehung weiterer Verbrechen abhalten wird. Ziemlich sicher dürfte aber auch sein, dass die Sexualstraftäter als Türöffner dienen werden, um weitere Straftäter der Überwachung zu unterwerfen und so das Panopticon unter dem Versprechen größerer Sicherheit zu erweitern, während gleichzeitig damit das Problem der überfüllten Gefängnisse gelöst werden soll (An der elektronischen Leine, Elektronische Fußfessel für Asylbewerber).

Die Frage ist, ob auch mit einer Totalüberwachung in einer elektronischen Gefängnisgesellschaft das Verbrechen verschwinden würde? Immerhin sind auch die Gefängnisse nicht frei von Verbrechen, aber auch hier wird vielfach noch nicht lückenlos überwacht. Aber selbst wenn bestimmte Straftaten durch generelle Abschreckung verhindert werden können, was durch Gefängnis und Todesstrafe offenbar nicht möglich ist, so verschwimmt mit solchen Maßnahmen die Grenze zwischen Gefängnis auf der einen Seite und freier Gesellschaft auf der anderen noch mehr. Überwachungsfreie Räume gab es früher notgedrungen, mit den jetzt schon zur Verfügung stehenden technischen Mitteln müssten solche Räume aber bewusst geschaffen und gewünscht werden. Wenn das Denken jedoch von Verbrechen und Terror beherrscht wird, ist man von einer solchen Vorstellung weit entfernt.

http://www.heise.de/tp/artikel/20/20021/1.html
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