Genetische Eigentumsverhältnisse

Joachim Eiding 17.10.2005

20 Prozent der menschlichen Erbinformation ist rechtlich geschützt

Patente, die sich auf das menschliche Erbgut - das Genom - beziehen, gelten nach wie vor als umstritten. Besonders heikel wird es bei bestimmten Gensequenzen, die die Information für die Synthese wichtiger Proteine tragen. Kritiker beschreiben die wachsende Zahl von Gen-Patenten als einen intellektuellen Landraub, bemängeln, dies erhöhe nur die Kosten der genetischen Diagnostik und unterdrücke alternative medizinische Forschung. Hingegen meinen die Befürworter, eine hohe Anzahl von Gen-Patenten fördere Investitionen in neue medizinische Entwicklungen und Entdeckungen. Außerdem, so die Protagonisten weiter, könnten Gen-Patente als Grundpfeiler für die Entstehung eines neuen Marktes in der Biotechnologie dienen.

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Menschliche Chromosomen. Bild: genome.gov

Verbindliche Untersuchungen über die Patentierung des Genoms scheitern allerdings oft, denn die Situation ist verworren: Zunächst fehlen empirische Daten, die belegen könnten, welchen Nutzen die bisher existierenden Gen-Patente haben. Auch die besonders in den USA verschwommene Trennlinie zwischen so genannten Stoff-Patenten, die direkt eine bestimmte DNA-Sequenz beanspruchen, und den Verfahrenspatenten, die sich auf die weitere Verwendung der Erbinformation beziehen, erschwert die Lage.

Grund genug, wieder Ordnung zu schaffen, dachten die Bioinformatiker Kyle Jensen und Fiona Murray vom Massachusetts Institute of Technology (MIT. Wie im Magazin Science (Band 310, Seite 1, Oktober 2005) berichtet, haben sie untersucht, wie viele menschliche DNA-Sequenzen bereits von Gen-Patenten beansprucht werden. Mit Hilfe des komplexen Programms BLAST verglichen sie die genauen Sequenzen aller bereits rechtlich geschützter Gene mit denen des gesamten menschlichen Erbguts, wie sie die Rechner des National Center for Biotechnology Information (NCBI) zur Verfügung stellen. Diese Methode erlaubte den Forschern, ihre Ergebnisse anhand einer speziellen Karte zu dokumentieren.

Das Resultat: Bereits fast 20 Prozent des Genoms sind von vorwiegend amerikanischen Patenten beansprucht. Von den genau 23.688 Genen, die in der Datenbank der NCBI als komplette menschliche Erbsubstanz erfasst sind, sind 4.382 rechtlich geschützt. Das spiegelt sich in den 4.270 Patenten wieder, gegliedert in 3.050 verschiedene Gruppen. Die 4.270 Patente gehören, so die Ergebnisse von Jensen und Murray, insgesamt 1.156 verschiedenen Eignern.

Zu den Top Ten zählen neun amerikanische Firmen und Institutionen wie beispielsweise die University of California und die Pharmaunternehmen Isis Pharmaceuticals, die frühere SmithKline Beecham und Human Genome Sciences. Als führender Patenteigner gilt das Unternehmen Incyte Pharmaceuticals/Incyte Genomics mit Hauptsitz in Wilmington, Delaware. Es verfügt bereits über 2.000 menschliche Gene. Es zeigte sich, dass rund 63 Prozent aller Patentbesitzer private Firmen sind.

BMP7 und CDKN2A sind die absoluten Renner

Die Gene verteilen sich auf die Patente in recht unterschiedlicher Weise: Manche kommen nur selten vor; andere haben sich als regelrechter Renner erwiesen. Dazu zählen vor allem Teile des Erbguts wie BMP7, das für die Knochenbildung verantwortlich zeichnet, und CDKN2A, das Tumore unterdrückt. Die Rechte an diesem Gen sind gar auf neun verschiedene Beseitzer aufgeteilt. Als ebenfalls äußerst beliebte DNA-Teile haben sich BRCA1, das gegen Brustkrebs wirkt, PIK3R5 (gegen Diabetes) und LEPR (gegen Fettleibigkeit) erwiesen.

Die amerikanischen Wissenschaftler können sich durchaus vorstellen, eine weitere Studie zu erstellen: Diese könnte testen, wie es um Patente von Teilen des menschlichen Erbguts bestellt ist, die keine Proteine kodieren: zum Beispiel Ribozyme katalytisch aktive RNA-Moleküle in den Zellen.

Die Aussagekraft von Genanalysen wird diskutiert

Manchen mag die Genforschung vor allem in den USA optimistisch stimmen, doch es bleibt ein etwas herber Nachgeschmack: Experten diskutieren seit langem darüber, was Ergebnisse von Genanalysen überhaupt aussagen. Oder anders gefragt: Wie hängt das Erbgut eines Menschen mit seinen Charakterzügen und Verhalten zusammen? So wird seit Jahren in den USA diskutiert, ob Richter in bestimmten Fällen Genanalysen eines Angeklagten anordnen sollen. Dies untersuchten die Rechtswissenschaftlerinnen Diane Hoffmann und Karen Rothenberg von der University of Maryland School of Law in Baltimore (www.law.umaryland.edu) in einer Studie. Sie veröffentlichten ihr Resultat im Magazin Science (www.sciencemag.org) (Band 310, Seite 1, Oktober 2005).

Sie kamen zu folgendem Schluss: Besonders bei Verhandlungen über ein Schwerstverbrechen verhielten sich die von ihnen befragten Richter sehr vorsichtig. Die meisten lehnten es ab, eine Genanalyse des Angeklagten zu erzwingen, obwohl sie könnten. Ihr Argument: Der vermeintlich Schuldige und auch seine ganze Familie könnten für immer gebrandmarkt sein. Anders bei Zivilprozessen: Dort befürwortete die Mehrzahl der Richter eine Untersuchung des Erbguts. Schließlich könnte sich dabei, so die befragten Juristen, die Unschuld des Angeklagten herausstellen.

http://www.heise.de/tp/artikel/21/21148/1.html
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