Der Hippokratische Eid ist überholt
Die Debatte um Sterbehilfe ist wieder auf der Tagesordnung. Einer der Befürworter ist der Potsdamer Rechtsanwalt Dieter Graefe, der Dignitas als Rechtsbeistand in Deutschland vertritt
In der Schweiz gibt es seit Jahren Organisationen, die Todkranken helfen, sich zu töten. Mit der Gründung einer Zweigstelle in Hannover hat einer dieser Vereine, Dignitas, Ende September erstmals in Deutschland eine Vertretung eröffnet und für Diskussion gesorgt (Sterbehilfe: ein "Gebot christlicher Nächstenliebe"?). Die Gegner der Sterbehilfe laufen gegen die Expansion Sturm. Dieter Graefe vertritt die Organisation in Deutschland als Rechtsbeistand. Der ehemalige Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover und der Staatsanwaltschaft II in Berlin hält die Kritik der Dignitas-Gegner für unmoralisch.
Herr Graefe, die niedersächsische Landesbischöfin Margot Käßmann hat unlängst gefordert, Dignitas in Deutschland zu verbieten. Fürchten Sie nun um Ihre Anstellung als Rechtsbeistand der Organisation?
Dieter Graefe: Mit Sicherheit nicht. Diese Forderung kann doch nur auf Verwunderung stoßen. In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland kann man einen Verein schließlich nicht einfach verbieten lassen, nur weil er einem aus politischen oder religiösen Gründen nicht in den Kram passt. Jeder Verein, jede Organisation und jede Partei hat so lange eine Existenzberechtigung, wie sie sich entsprechend den Gesetzen des Staates verhält. Die Satzung von Dignitas steht auf der Basis geltender Rechtsprechung.
Trotzdem wird Ihrem Verein vorgeworfen, für aktive Sterbehilfe einzutreten.
Dieter Graefe: Das ist schlicht falsch. Dignitas Deutschland setzt sich nicht für aktive Sterbehilfe ein. Aber selbst ein solcher Einsatz für aktive Sterbehilfe wäre zulässig, wenn man im Sinne der Rechtsfortbildung eine Änderung bestehender Gesetze anstrebt. Ob der Gesetzgeber und die Gericht dabei mitspielen, steht auf einem anderen Blatt. Dass ein solches Vorgehen gar nicht so absonderlich ist, hat der Hamburger Justizsenator Roger Kusch unlängst bewiesen. Der CDU-Mann ging mit seinen Forderungen ja sogar über die Ziele von Dignitas hinaus, indem er wenn auch mit Einschränkungen für die aktive Sterbehilfe eintrat. Herr Kusch forderte eine Abschwächung des Paragraphen 216 des Strafgesetzbuchs.
Entscheidend ist der Patientenwille
Und welche Ziele verfolgt Dignitas?
Dieter Graefe: Zunächst einmal geht es dem Verein um die Wahrung der Rechte seiner Mitglieder. Bislang werden die Rechte der Patienten durch Ärzte missachtet. In der Regel geschieht das nicht durch Bösartigkeit, sondern aus Unkenntnis der Rechtslage.
Sie meinen die Patientenverfügung?
Dieter Graefe: Die Patientenverfügung ist ein Beispiel. Ein Patient kann aber auch den Wunsch äußern, von einer Ernährungssonde oder einem Beatmungsgerät getrennt zu werden. Das wäre dann eine Anordnung, die der Arzt befolgen muss. Tut er dies nicht, macht er sich strafbar. Hier zählen nicht irgendwelche ethischen Auffassungen, die aus dem Hippokratischen Eid ableitet werden. Entscheidend ist der Patientenwille. Das ganz große Ziel von Dignitas ist aber, die Schweizer Verhältnisse in Deutschland einzuführen.
Wo liegt der Unterschied in der Rechtssprechung beider Länder?
Dieter Graefe: Der Unterschied liegt noch nicht einmal in der Rechtssprechung, sondern in einem behördlichen Akt. Es geht dabei einzig darum, dass das von Dignitas verwendete Sterbemittel Natrium-Pentobarbital eben nur in der Schweiz zulässig ist, in Deutschland jedoch nicht. Das führt zu einer absurden Situation: Sie können einen Todkranken in Deutschland Pflanzenschutzmittel oder Rattengift zur Verfügung stellen, so dass er qualvoll zu Tode kommt. Das alles ist nach dem Willen des Gesetzgebers in Ordnung, weil die Beihilfe zum Suizid straffrei bleibt. Wenn Sie aber mit Natrium-Pentobarbital ein Mittel verabreichen, dass den Patienten ruhig einschlafen lässt, dann werden Sie von Kirche und Staat gleichermaßen verurteilt.
Es wäre ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dieter Graefe: Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit eingeschränkt. In einem Urteil 2001 wurde ein bekannter Sterbehelfer aus der Schweiz nicht verurteilt, sondern lediglich unter Strafvorbehalt verwarnt, weil er einer Berliner Ärztin, die unter Multipler Sklerose litt, Natrium-Pentobarbital zur Verfügung stellte.
Was fordern Sie also?
Dieter Graefe: Natrium-Pentobarbital sollte aus der Anlage des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen und für die Sterbehilfe zugänglich gemacht werden.
Um das Vorgehen zu verdeutlichen: Stellt Dignitas das Barbiturat nur zur Verfügung, oder wird das Mittel dem Patienten auch verabreicht?
Dieter Graefe: Der Patient muss das Mittel selbst oral zu sich nehmen.
In einem Streitgespräch mit dem Dignitas-Generalsekretär Ludwig A. Minelli hat der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, seine Kritik so formuliert: Der Patient hat das Recht zu sterben. Er hat aber nicht das Recht, getötet zu werden. Schon gar nicht von einem Arzt. Was können Sie dem entgegenhalten?
Dieter Graefe: Natürlich kann ein todkranker Patient nicht zum Arzt gehen, und sagen: Du bist mein Arzt, du musst mir jetzt die Spritze geben. Darauf kommt es aber auch nicht an. Das Problem ist, dass der Staat dies einem Arzt, der es machen will, untersagt.
Arbeiten für Dignitas Ärzte?
Dieter Graefe: Nein. Aber ich sage es mal so: Der größere Teil der Ärzteschaft wäre bereit, die Spritze zu setzen, wenn der Gesetzgeber dies zuließe.
Dabei heißt es doch im Hippokratischen Eid: Ich werde niemandem ein tödlich wirkendes Gift verabreichen, auch nicht, wenn man mich darum bittet, auch werde ich keinen Rat dazu erteilen.
Dieter Graefe: Erstens müssen die Ärzte diesen Eid gar nicht mehr leisten, zweitens hat Hippokrates vor 4000 Jahren gelebt. Er konnte nichts von den Möglichkeiten der heutigen Medizin ahnen, von Beatmungsmaschinen oder Magensonden. Der Eid ist also überholt.
"Inhaltslose Absichtserklärungen nützen den Menschen gar nichts"
Die Last von Alten und Kranken für das Gesundheitssystem wird immer wieder diskutiert. Auch kann die psychologische Belastung für die Familien dieser Patienten nicht in Abrede gestellt werden. Besteht nicht die Gefahr eines Bewusstseinswandels, einem Sinken der Hemmschwelle, wenn Sterbehilfe erlaubt wird?
Dieter Graefe: Dieses Bewusstsein manifestiert sich doch schon jetzt darin, dass Alte und Kranke in Heime abgeschoben werden. Das ist sehr viel schlimmer, als wenn man ihnen die Möglichkeit gäbe, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. Für einen alten Menschen, der nicht mehr im Beruf steht und der auch sonst keine Lebensinhalte mehr hat, ist die eigene häusliche Umgebung der letzte Halt. Dieser Halt wird ihm brutal genommen, indem man ihn in ein Heim abschiebt. Erstaunlicherweise gibt es dagegen kaum Proteste aus der Gesellschaft. Es gibt eine Umfrage, nach der etwa achtzig Prozent derer, die in ein Altersheim, Pflegeheim, oder ein Hospiz verbracht werden, lieber sterben würden, als ihre gewohnte Umgebung zu verlassen.
Von wem stammt diese Umfrage?
Dieter Graefe: Das weiß ich nicht mehr, aber es gibt ja viele solche Umfragen.
Nun wird Dignitas ja nicht nur aus christlichen Kreisen kritisiert. Auch Bundesärztekammer und Deutsche Krebshilfe wenden sich gegen Sterbehilfe. Beide Organisationen bezeichnen den Ausbau der Palliativmedizin als Alternative.
Inhaltslose Absichtserklärungen nützen den Menschen gar nichts. Wenn etwa die niedersächsische CDU-Sozialministerin Ursula von der Leyen erklärt, man könne der bestehenden Problematik durch einen massiven Ausbau von Palliativmedizin und Hospizwesen begegnen, im gleichen Atemzug aber eingesteht, dass dafür kein Geld vorhanden ist, dann kann man das nur noch als blanken Hohn werten.
Wie steht Dignitas zum Ausbau von Palliativmedizin und Hospizen?
Dieter Graefe: Dignitas unterstützt diese Forderung mit allem Nachdruck. Wer die Selbsttötung ablehnt, der sollte diese Möglichkeiten geboten bekommen. Dignitas plädiert aber auch für eine liberale Regelung und für das Selbstbestimmungsrecht der Patienten.
Das Selbstbestimmungsrecht wird aber dann eingeschränkt, wenn der Patient sich zu dem Schritt der Selbsttötung gedrängt fühlt durch die Gesellschaft oder durch die Familie, die er durch seine Pflegebedürftigkeit belastet.
Dieter Graefe: Rein theoretisch wäre das denkbar. Dem kann dadurch begegnet werden, indem man eine Kommission einschaltet, von der die Entscheidung zur Selbsttötung geprüft wird. Eine solche Kommission könnte aus drei bis fünf Personen bestehen: einem Mediziner, einem Juristen, einem Theologen, vor allem aber einem Psychologen. Wenn es qualifizierte Fachleute sind, dann kann man ihnen wohl zutrauen herauszufinden, ob die Entscheidung des Patienten auf dem eigenen Willen beruht.
http://www.heise.de/tp/artikel/21/21151/1.html- Das sind für mich (21.10.2005 23:06)
- Ansichtssache. (20.10.2005 13:35)
- Quatsch (20.10.2005 12:32)
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