Rettet das Sparschwein!

Ernst Corinth 25.12.2005

Ein typisch deutsches Kulturgut ist bedroht

Immer mehr Opfer fordert die Globalisierung. Aber nicht nur ganze Produktionsstätten werden wegen des schnöden Profits ins Ausland verlagert und im Gegenzug ausländische Frauen zu Hurendiensten nach Deutschland verschleppt, sogar lieb gewonnene deutsche Kulturgüter sind zunehmend bedroht. Und zu ihnen zählt auch das gute alte deutsche Sparschwein, für dessen Erhalt die Schutzgemeinschaft Deutsches Sparschwein kämpft. Schließlich spiegelt nicht zuletzt gerade das Schwein die Gemütstiefe unserer deutschen Seele. Ein völliges Verschwinden des Sparschweins hätte dann sicherlich auch Auswirkung auf die mentale Verfasstheit unseres Volkes.

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Bedroht wird nach Meinung der Schutzgemeinschaft dieses Symbol deutscher Rechtschaffenheit, dem jetzt in Euskirchen ein Denkmal gesetzt werden soll, durch Überfremdung, Verfälschung und Verballhornung. Ganze Heerscharen von Sparelefanten, Sparpinguinen, Sparkaninchen, Sparkatzen, Sparhunden, Sparwalfischen, Sparbären und sogar Sparmarienkäfern haben unser Land inzwischen epidemisch überschwemmt. Darunter also Tiere, die bei uns überhaupt nicht vorkommen und die daher in unseren Wohnungen auch nichts zu suchen haben.

Um unser Sparschwein zu retten, schlägt die Schutzgemeinschaft vor, dass die Herstellung undeutscher Spartiere unter Strafe zu stellen ist und dass deren Einfuhr umgehend verboten wird. Wer diese berechtige Forderung unterstützen möchte, kann auf der (von Globalisierungsbefürwortern gern als satirisch diskriminierten) Netzseite der Schutzgemeinschaft eine Petition an den Präsidenten des deutschen Bundestages unterschreiben. In ihr wird folgender Eintrag ins Grundgesetz gefordert:

Das deutsche Sparschwein ist als solches ein Kulturgut typisch deutschen Wesens und steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Es darf weder verfälscht noch in seiner Existenz bedroht werden durch Spartiere wie Bären, Elefanten und dergleichen.

Soweit die Gesetzesvorlage. Sobald diese im Grundgesetz verankert ist, überlassen wir es dem Hohen Hause, dem Sie vorstehen, entsprechende Ausführungsgesetze im StGB zu formulieren. Dabei sollte mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden, wer deutsche Sparschweine diskriminiert, verfälschte Sparschweine in den Verkehr bringt oder durch artfremde Spartiere ersetzt.

Man kann abschließend wirklich nur hoffen, dass die Schutzgemeinschaft mit ihrem Kampf erfolgreich ist und dass das deutsche Sparschwein auch in Zukunft einen Ehrenplatz in unseren Herzen und Wohnungen haben wird. Denn stirbt das Sparschwein, dann sterben als nächstes das gute alte Sparbuch, die deutsche Sparkasse, die Spar- und Darlehnskasse, der Spar- und Bauverein, die Handelskette Spar ...

http://www.heise.de/tp/artikel/21/21626/1.html
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