Ärgern verboten im Internet

Florian Rötzer 10.01.2006

Nach einem neuen US-amerikanischen Gesetz steht Cyberstalking auch dann unter Strafe, wenn mit einer Mitteilung eine andere Person "verärgert" werden soll

In den USA ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das ernsthafte Auswirkungen auf das Internet haben könnte. Dabei handelt es sich um den Violence Against Women and Department of Justice Reauthorization Act, den US-Präsident Bush letzte Woche unterschrieben hat. Im Artikel 113 wird das Verbot von obszönen und drohenden Telefonanrufen im Communications Act of 1934 auf das Internet erweitert, um Cyberstalking zu verhindern.

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Weil der Text des ursprünglichen Gesetzes (47/223) aber nicht verändert, sondern nur ergänzt wurde, ist nun auch im Internet jede Kommunikation verboten, die

obszön, unanständig, lasziv, schmutzig oder anstößig ist und mit der Absicht gemacht wird, eine andere Person zu verärgern, zu missbrauchen, zu bedrohen oder zu belästigen.

Das Verbot bezieht sich auf

jedes Gerät oder jede Software, mit der man Telekommunikation oder anderen Arten der Kommunikation ganz oder teilweise über das Internet übermitteln kann.

Das heißt, das Gesetz, das mit Geldstrafe und/oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bewehrt ist, bezieht sich auf alle denkbaren Mitteilungen von Bildern und Kommentaren über Chats oder Emails bis hin zu Postings in Foren oder Internettelefonie. Und weil das, was verboten ist, sehr breit angelegt ist und im Unterschied zu herkömmlichen Telefongesprächen leicht gespeichert werden kann, wäre es durchaus möglich, dass bald eine Welle von Klagen durch das Gesetz losgetreten wird.

Man muss sich nur anschauen, wie freundlich manche im Telepolis-Forum miteinander umgehen, vom flaming gar nicht zu sprechen, um zu erahnen, was dies bedeuten kann. Schließlich geht es nicht nur um Drohungen oder Belästigungen, sondern auch um das Verärgern (annoy) eines Mitmenschen. Das ist nicht nur ziemlich subjektiv, sondern eben auch breit auslegbar.

Die Änderung des § 223 (A) dürfte sich auch auf (B) auswirken, wie Declan McCullagh herausstellt. Danach würden auch dann Strafen drohen, wenn der Absender wissentlich solche anstößigen oder ärgerlichen Mitteilungen an Personen unter 18 Jahren schickt, aber auch dann, wenn er seine wirkliche Identität nicht offen legt. Das könnte verhindern, befürchtet McCullagh, dass beispielsweise die von einem Vorgesetzten entlassene Angestellte, die von diesem sexuell bedrängt wurde, anonym über ihre Erfahrungen berichtet, oder dass von einem erzürnten Bürger Korruption in einer Behörde beschrieben wird. Verärgern kann vieles und wenn die Schwelle, rechtlich gegen jemand vorzugehen, der etwas sagt, das jemanden ärgert, und überdies seinen Namen nicht nennt, dann ist auch ein Stück Meinungsfreiheit im Internet bedroht. Für McCullagh ist von der amerikanischen Verfassung im Hinblick auf die Meinungsfreiheit gedeckt, dass jemand auch etwas sagen darf, dass einen anderen verärgert.

In Deutschland hat die große Koalition in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, das Cyberstalking unter Strafe zu stellen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hatte Justizministerin Zypries bereits während der rot-grünen Regierung erarbeitet. Dabei wird allerdings der Tatbestand nach § 241b "Nachstellung" sehr viel enger als in dem US-Gesetz gefasst. Es muss eine "fortwährende Belästigung" vorliegen, die "das Opfer nachhaltig in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt". Dabei muss es sich um "objektivierbare Beeinträchtigungen" handeln.

http://www.heise.de/tp/artikel/21/21752/1.html
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