Neue Gesetze, alte Verfahren
Ein 300seitiges Gutachten bewertet die Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei und stellt dem EU-Beitrittskandidaten kein gutes Zeugnis aus
Die Türkei will in die Europäische Union. Ihre politische Führung weiß aber auch, dass bis zu einem erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen noch ein langer Weg zurückzulegen ist. Um vorab wenigstens den guten Willen zu demonstrieren, wurde das türkische Rechtssystem seit dem Jahr 2000 einer radikalen Reform unterworfen, die nicht nur grundlegende Änderungen an der 1982 verabschiedeten Verfassung, sondern auch sieben "Pakete" von Anpassungsgesetzen vorsieht. Seit Mitte letzten Jahres gilt am Bosporus zum Beispiel ein rund erneuertes Strafgesetz, eine moderne Strafprozessordnung, und auch der Strafvollzug soll fortan dem entsprechen, was man sich unter westeuropäischen Standards vorstellt.
Den Gralshütern der Rechtsstaatlichkeit scheint die erklärte Absicht vorerst auszureichen. Im November 2005 verkündete das Auswärtige Amt:
Beweisverwertungsverbote des türkischen Strafprozessrechts entsprechen den üblichen Regelungen. Nach Einschätzung von türkischen Rechtsanwälten gibt es in der Türkei keine Verurteilungen mehr, die allein aufgrund eines Geständnisses erfolgen, wenn im Prozess gerügt wird, dass das Geständnis durch Misshandlung/Drohung erlangt wurde und daher nicht verwertbar sei. Sofern keine anderen Beweismittel vorliegen, die für eine Verurteilung sprechen, muss freigesprochen werden. Eindeutige Nachweise für eine abweichende Praxis der Gerichte sind aus neuerer Zeit nicht bekannt geworden.
Um diese Einschätzung zu verifizieren, beauftragten amnesty international, Pro Asyl und die Holtfortstiftung den Rechtsanwalt Helmut Oberdiek mit einem umfangreichen Gutachten, das die Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei in drei Zeiträumen - vor dem 22. Juni 1999 (Abschaffung der Militärrichter an den Staatssicherheitsgerichten), vom 22. Juni 1999 bis zum 16. Juni 2004 (Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte) und seit dem 16. Juni 2004 bis heute - bewerten sollte. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Aussagen und Geständnisse noch immer unter Folter erpresst und trotz des entsprechenden Verwertungsverbots zur Grundlage von Verurteilungen gemacht werden. Darüber hinaus stand zur Debatte, ob der Einwand, eine Aussage sei unter Folter zu Stande gekommen, vor Gericht Berücksichtigung findet und welche anderen Beweismittel in politischen Verfahren zugelassen beziehungsweise wie dieselben bewertet werden. Schließlich sollte Oberdiek, der von 1986-90 bereits Türkeibeauftragter von amnesty international war, klären, inwieweit ein Rechtsschutz bei drohender oder bereits erfolgter Verwertung von unter Folter erlangten Aussagen gewährleistet ist oder ob Fälle bekannt geworden sind, in welchen ein Eilrechtsantrag an den Kassationsgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Verhandlung in der Türkei erkennbar beeinflusst hat.
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Das Gutachten, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde, dürfte damit die erste umfassende Analyse zur aktuellen Praxis von politischen Gerichtsverfahren in der Türkei sein. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass bei über 11.000 Verfahren, die derzeit in der Türkei anhängig sind, die vorgestellten 18 Fälle, die sich über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren (1993-2005) erstrecken, auch nach Einschätzung des Autors nur die "Spitze des Eisbergs" sein können.
Allerdings reichen sie aus, um deutlich zu machen, dass Aussagen und Geständnisse noch immer unter der Androhung oder der tatsächlichen Durchführung von Folter erpresst werden und trotzdem vor Gericht Verwendung finden.
Sowohl vor den Kammern der Staatssicherheitsgerichte (SSG), an denen einer von drei Richtern ein Militärrichter war (bis Juni 1999), als auch vor den SSG ohne Beteiligung eines Militärrichters (von Juni 1999 bis Juni 2004) und den Kammern der entweder nach dem Gesetz 5190 oder dem Artikel 250 der neuen StPO zuständigen Landgerichte wurden immer wieder Vorwürfe erhoben, dass die Aussagen bei den Sicherheitskräften erfoltert seien und daher nicht als Beweis verwertet werden dürfen. An den diesem Gutachten zugrunde liegenden Fallschilderungen ist nicht zu erkennen, dass die mit den politischen Verfahren befassten Gerichte (unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung) diesen Vorwürfen selbst nach der Gesetzesreform vom 1. Juni 2005 nachgehen würden. Entgegen ihrer Pflicht als Staatsbedienstete haben sie den Verstoß der Folter nicht einmal zur Anzeige gebracht.
Konsequenterweise nehmen Staatssicherheitsgerichte beziehungsweise die neuerdings zuständigen Landgerichte die Foltervorwürfe von Angeklagten in den seltensten Fällen ernst. Zahlreiche Zitate aus Prozessprotokollen und Urteilsbegründungen deuten vielmehr darauf hin, dass die Justizbeamten in solchen Einlassungen nur den Versuch sehen, einer Strafe zu entgehen.
Ich kenne keinen Fall, in dem ein Gericht ausführlichere Schilderungen von Folter akzeptiert hätte bzw. selber den Versuch unternommen hätte, den Wahrheitsgehalt der Foltervorwürfe (z. B. durch die Vernehmung der beschuldigten Polizeibeamten und einer ausführlichen Befragung der Angeklagten) zu ergründen.
Ähnlich kritisch gestaltet sich die Lage, wenn es darum geht, von Seiten der Verteidigung neue Beweismittel beizubringen, oder beim Kassationsgerichtshof respektive dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Eilrechtsantrag zu stellen. Letzterer hat für die Prozessgestaltung in der Türkei offenbar keine besondere Bedeutung, während der Kassationsgerichtshof in den 18 untersuchten Fällen immerhin drei erstinstanzliche Urteile wegen des Vorwurfs der Folter zurückwies.
Doch es gibt auch weiche, wenn man so will: atmosphärische Faktoren, die der Rechtsstaatlichkeit im Wege stehen. So verweist Oberdiek auf die Sitzanordnung im Gerichtssaal, die sich vielerorts beobachten lässt. Die Richterbank, an der auch der Staatsanwalt Platz nehmen darf, ist hinter einem zwei Meter hohen Pult verschanzt, während Angeklagte, Verteidiger, Zeugen oder Protokollführer deutlich tiefer sitzen oder – im ungünstigsten Fall – sogar stehen müssen.
Als weitere Probleme nennt das Gutachten die mittlerweile endlich eingeführte, aber zu geringe Prozesskostenhilfe, den Mangel an qualifizierten Dolmetschern, überlange Verfahrensdauern und Untersuchungshaftzeiten, aber auch die ungewöhnlich hohe Arbeitsbelastung der Gerichte.
Hat die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei unter diesen Umständen überhaupt eine Chance? Und was bedeuten die aktuellen Erkenntnisse für die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union? Telepolis sprach mit Julia Duchrow, die das Gutachten für amnesty international als Türkeispezialistin und asylpolitische Referentin begleitet hat.
Der Druck muss aufrecht erhalten werden
Was hat Sie bewogen, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben?
Julia Duchrow: Es gab sehr divergierende Auffassungen über die Situation der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei, vor allem im Hinblick auf die politischen Verfahren. Wir waren deutlich anderer Auffassung als beispielsweise das Auswärtige Amt, so dass es sinnvoll erschien, uns Klarheit über den aktuellen Stand zu verschaffen.
Auf welche Quellen stützt sich das Gutachten im Wesentlichen?
Julia Duchrow: Helmut Oberdiek hat mit Menschrechtsorganisationen in der Türkei zusammengearbeitet, aber auch selbst vor Ort nachrecherchiert. In das Gutachten sind Protokolle, Gerichtsakten, Zeugenbefragungen und viele Auskünfte von türkischen Anwälten eingeflossen. Wenn Dokumente nicht oder nur unvollständig ermittelt werden konnten, ist das entsprechend ausgewiesen.
Was hat man sich in der Türkei unter "politischen Verfahren" vorzustellen?
Julia Duchrow: Damit sind alle Verfahren gemeint, die einen politischen Hintergrund haben und verdächtigt werden, einen entsprechenden Straftatbestand zu erfüllen. Es kann um tatsächliche oder vermeintliche terroristische Straftaten gehen, aber auch um die "Verunglimpfung der Türkei" nach dem berüchtigten Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches.
Gerade diese Regelung ist sehr interpretationsfähig, wird oft durch die nationalistische Brille gesehen und hat zu einer Vielzahl von Prozessen gegen Künstler und Journalisten geführt. Orhan Pamuk ist das bekannteste Beispiel, wir haben Ende letzten Jahres aber auch andere dokumentiert.
Das heißt, man kommt relativ leicht zu einem politischen Verfahren.
Julia Duchrow: Es kann jedenfalls schnell gehen, wenn man sich zum Thema Armenier äußert, den Anti-Terror-Kampf der türkischen Regierung kritisiert, das Kurdenthema oder andere Fragen, die Minderheiten betreffen, offen anspricht. Politische Verfahren eignen sich – insbesondere unter dem Aspekt des Artikels 301 –, um alle möglichen Missliebigkeiten zu verfolgen und unter Strafandrohung zu stellen.
18 Fälle sind vor dem Hintergrund von 11.000 Verfahren nicht gerade repräsentativ. Warum halten Sie gerade diese für besonders aussagekräftig?
Julia Duchrow: Wir machen nie allgemein-statistische Aussagen, sondern dokumentieren konkrete Fälle, die viele unterschiedliche Aspekte verdeutlichen. Das gilt auch für das Gutachten, das sich nicht nur auf die Verfolgung linker Gruppen konzentriert. Es beschreibt genauso, wie die radikal-islamische Organisation "Hizbullah", die für zahlreiche Morde verantwortlich ist, in den 90er Jahren aber kaum mit ernsthafter Strafverfolgung rechnen musste, in den letzten Jahren immer mehr unter Druck geraten ist. In vielen Prozessen gegen Mitglieder der "Hizbullah" spielt Folter eine Rolle, und dieser Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit verbindet sie mit anderen Fällen wie dem des deutschen Staatsbürgers Mehmet Desde, den Helmut Oberdiek detailliert beschrieben hat.
Seit dem Jahr 2000 hat die Türkei – wenigstens im Rahmen der Gesetzgebung – wichtige Schritte auf dem Weg zum Rechtsstaat unternommen. Warum greifen diese Maßnahmen oft weder in den Gefängnissen noch vor Gericht? Ist das alles eine Frage der Umsetzung und damit der Zeit oder liegt der Fehler im System?
Julia Duchrow: Es gibt auch im gesetzlichen Bereich noch einiges nachzubessern. So darf es keine Verjährung für Folter geben, denn auch diese Regelung verhindert in der Türkei derzeit, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn es tatsächlich mal zu einem Prozess kommt, ist die Frist oft schon verstrichen. So kann der Schutz der Menschenwürde nicht gewährleistet werden.
Trotzdem ist selbstverständlich einiges geschehen. Die Türkei muss Zeit haben, die Reformen umzusetzen, sie darf aber nicht bei Absichtserklärungen stehen bleiben. Vielmehr kommt es darauf an, dass die Regierung konsequent Druck auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften ausübt, damit die Veränderungen auch umgesetzt werden. Beamte, die foltern, müssen ihrerseits zur Rechenschaft gezogen werden. Aber das geschieht bei den unteren Dienstgraden kaum oder sehr spät, bei den oberen gar nicht. Außerdem hat die Androhung eines solchen Verfahrens noch keine disziplinarischen Konsequenzen, etwa in Form einer Suspendierung, zur Folge. Wenn es aber kaum unabhängige Untersuchungen gibt und Folterer nicht verurteilt werden, kann sich natürlich auch keine abschreckende Wirkung einstellen.
Kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gezielt auf die Entwicklung in der Türkei Einfluss nehmen? Ganz ohne Belang können seine Stellungnahmen in der jetzigen Situation doch nicht sein.
Julia Duchrow: Er kann es schon, und meiner Meinung nach nimmt er diese Chance durchaus wahr, wenn auch vielleicht nicht in ausreichendem Maße. Helmut Oberdiek weist zu Recht in seinem Gutachten darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof nicht während eines laufenden Strafverfahrens in der Türkei eingreift, weil ein Beweismittel, welches durch Folter erpresst wurde, dort zugelassen ist. Der Gerichtshof greift erst ein, wenn ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. Außerdem haben wir naturgemäß ein Problem, was die Einbringung neuer Beweismittel angeht. Wenn jemand in der Türkei gefoltert wurde, lässt sich dafür – Monate später – oft kein medizinisches Gutachten mehr erstellen, das vor Gericht Berücksichtigung finden könnte.
Generell denke ich, dass die türkische Regierung einer Rüge des Gerichtshofs in der aktuellen Phase der Beitrittsverhandlungen sehr viel mehr Gewicht beimessen würde, als das in früheren Jahren der Fall war. Der Spielraum ist hier sicher noch nicht ausgereizt.
Welche Rolle spielt die Frage der Rechtsstaatlichkeit beim EU-Beitritt der Türkei?
Julia Duchrow: Wir sind keine Politikberatung und empfehlen daher nicht einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union. Wir können allerdings beschreiben, was unserer Meinung nach die Voraussetzungen für einen Beitritt sein müssten. Die positiven Veränderungen in der Türkei sollen keineswegs abgestritten, es muss aber auch festgestellt werden, dass sie immer nur unter Druck zustande gekommen sind. Wir erwarten deshalb von den europäischen Regierungen, dass sie diesen Druck aufrechterhalten und auf den Schutz der Meinungsfreiheit ebenso hinwirken wie auf eine Null-Toleranz gegenüber Folter. Bei der Bundesregierung sehen wir da im Moment allerdings wenig Ansätze.
Worauf führen Sie das zurück? Die CDU steht einem EU-Beitritt der Türkei doch eigentlich kritisch gegenüber.
Julia Duchrow: Im Wahlkampf hat sie sich so geäußert, aber die SPD vertritt bekanntlich die gegenteilige Ansicht. In der großen Koalition scheint das Thema nun auf Eis zu liegen und keine große Rolle zu spielen. Die Frage der Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren tangiert aus deutscher Sicht derzeit offenbar mehr das Asylrecht als die Beitrittsverhandlungen.
Würden Sie die Situation in der Türkei als so kritisch bezeichnen, dass politische Straftäter gar nicht mehr abgeschoben werden dürften?
Julia Duchrow: Nein, das wäre viel zu pauschal. Aber es muss sichergestellt werden, dass die Abgeschobenen in einem politischen Verfahren nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit behandelt werden. Die in dem Gutachten vorgestellten Fälle – u.a. auch der prominente und ausführlich dokumentierte von Metin Kaplan – lassen uns daran zweifeln, ob die Türkei diese Anforderung momentan erfüllen kann. Unter diesen Umständen muss jeder Fall detailliert geprüft werden.
http://www.heise.de/tp/artikel/22/22098/1.html- Natürlich nicht... kwt (27.2.2006 23:54)
- moment! (27.2.2006 15:41)
- So: (27.2.2006 15:35)
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