Ein Lied vom üblichen Vorgehen
Bekenntnis eines Speckjägers nach SGB II und Versuch einer (vorgeschobenen) Rechtfertigung vor der in ihrem solidarischen Bemühen betrogenen Öffentlichkeit
Name und Anschrift des Verfassers sind der Redaktion bekannt. Der Wunsch des Verfassers, anonym zu bleiben, entspringt nicht der Absicht, persönliche Konsequenzen seines Fehlverhaltens von sich abzuwehren und dieses Bekenntnis damit sinnlos zu machen. Vielmehr wünscht der Verfasser, die Anonymität einiger ihm mehr oder weniger nahestehender Personen zu wahren, die in ihrem menschenfreundlichen Bemühen, dem Verfasser auf die Füße zu helfen, das Lied vom üblichen Vorgehen gelegentlich etwas eigenwillig interpretiert haben mögen. Der Verfasser sieht sich zu diesem Bekenntnis veranlasst, nachdem er von Obrigkeits wegen verdächtigt wurde, auf Kosten der Öffentlichkeit ein "philosophisches Leben" zu führen. Es darf angenommen werden, dass die Verwendung des gebräuchlicheren Terminus "kontemplative Lebensführung" im behördlichen Umgang vermieden wird.
Hier soll der Versuch unternommen werden zu zeigen, dass sich die prekäre Situation des Verfassers, die ihn auf Hilfen angewiesen sein lässt, keineswegs aus einer Weigerung des Verfassers herschreibt, sich als nützliches Individuum in die Gesellschaft, zuletzt auch als gefragtes Produkt in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Ursache ist vielmehr, so die hier vertretene These, eine Art kognitiver Beeinträchtigung des Verfassers, nicht unähnlich der im Tierreich verbreiteten Unfähigkeit, Farben zu sehen; hier als hartnäckig sich fortschreibendes Unvermögen zu fassen, den verbreiteten Begriff der Üblichkeit vollinhaltlich zu begreifen, wie er Verwendung findet etwa in 'das übliche Vorgehen' usw.; im folgenden vorläufig Adäquanzdysopsie (kurz AD) genannt.
Erste AD-Symptome zeigten sich beim Verfasser mit abnehmender Strenge des mütterlichen Adäquanzregiments bereits in der Schulzeit, wurden aber nicht korrekt diagnostiziert: in bizarren Reflexen reagierte der Verfasser auf Reize seiner Umwelt teils mit unüblicher Leistungsverweigerung, teils mit vollkommen inadäquater Leistungssteigerung (die Komplikationen, die sich für AD-Kranke im Umgang mit Frauen ergeben, sollen hier nur am Rande erwähnt werden).
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Erstes greifbares Resultat der Krankheit war ein nicht schlechter, aber suboptimaler Abiturschnitt. Seiner Umwelt galt der Verfasser damals als knackjunger, in jeder Weise begabter Hoffnungsträger aus bester Familie. Um ihm den Vorteil der Jugend zu wahren, wurde dem Verfasser angeraten, auf Wehr- und Zivildienst zu verzichten (hierzu wurde das übliche Vorgehen empfohlen: Lebensmittelallergie) und unverzüglich an die Universität zu wechseln.
Studienjahre
Unglücklicherweise stellte sich heraus, dass dem Verfasser unklar war, was er studieren sollte, ihm war nur klar, was er nicht studieren wollte: Alles, was mit schönen Büchern zu tun hatte, weil er schöne Bücher gern hatte. Die Unüblichkeit dieses Gedankens wurde in der Familie des Verfassers übersehen, da man über die Konsequenz aus diesem Gedanken nur froh war. Was der Verfasser sich allenfalls zu studieren vorstellen konnte, kam nicht in Frage, weil er auf einen Studienplatz hätte warten müssen, was den schönen Vorteil der Jugend aufzugeben geheißen hätte.
Also studierte der Verfasser schließlich irgendwas (auf Anraten der Familie), nach einem halben Jahr das Gegenteil von irgendwas, und das 4 Jahre lang. Da der Verfasser keine Vorstellung besaß, wohin das führen sollte, führte es zu nichts. Intellektueller Hochmut verführte ihn dazu, das Studieren zu verachten, was als unüblich nicht weiter auffiel, ließ ihn aber auf die – höchst unübliche – Idee verfallen, stattdessen in Cafés zu sitzen und Gedichte zu schreiben.
Nachdem der Verfasser auf diese Weise den Vorteil der Jugend verspielt hatte (inzwischen schon 23!), glaubte er zum Studieren zu alt zu sein und gab sich in die Lehre. Die Folge war, dass er statt der Gedichte nunmehr Romane schrieb und sich für einen Schriftsteller zu halten begann. Und da er nicht einsehen konnte, was beim Schreiben von Romanen das übliche Vorgehen ist, traf er den Publikumsgeschmack nicht, weshalb seine Bücher nicht gedruckt werden konnten.
Von seiner Familie erneut über Adäquanz belehrt, kehrte der Verfasser reuig an die Universität zurück, wo er es für hinreichend üblich hielt, nur die Veranstaltungen wahrzunehmen, in denen er Leistungen nachweisen musste, wodurch er freie Zeit behielt, um weiter Bücher zu schreiben, traurige Zeugnisse fortschreitender Adäquanzdysopsie. Verstärkt wurde die Wirkung der Krankheit durch ein sehr übliches Vorgehen seiner Familie, die dem Verfasser eine Arbeit beschaffte, von der der Verfasser zwar nichts verstand, durch die er aber Verdienst, Vervollkommnung seiner Bildung und Muße zugleich anstreben konnte, wodurch sein Ringen um Kriterien des Üblichen stark belastet wurde.
An der Universität handelte sich der Verfasser einige Schwierigkeiten ein, nicht so sehr, weil er teilweise jede Leistung verweigerte, als infolge seines unüblichen Gedankens, bei den Leistungen, die er erbrachte, durch besonderes Leistungsniveau aufzufallen. Prompt wurde der Verfasser verdächtigt, Betrug und Fälschung zu treiben, denn, so die Begründung, "Studenten schreiben nicht so gut". Von einem anderen Dozenten wurde ihm eine Leistungsbescheinigung verweigert, weil der eingereichte Text ungegliedert sei. Die Einwendung des Verfassers, sein Text trage zwar nur wenige Überschriften, sei aber gleichwohl gegliedert, indem ein Text nicht durch Überschriften gegliedert werde, sondern Überschriften die gedankliche Gliederung nur verdeutlichten, wurde als unübliche Anmaßung zurückgewiesen. Dennoch konnte der Verfasser nicht einsehen, dass es üblich ist, reine Textanteile in wissenschaftlichen Arbeiten zugunsten von Überschriften, Verzeichnissen und Graphiken möglichst stark zu reduzieren.
In einer Zwischenprüfung wurde ihm die (übliche) Höchstnote aberkannt, weil er "keine wissenschaftliche Arbeit" geschrieben habe, sondern einen Essay, "ein sehr gutes zwar, aber..." Wieder hielt es der Verfasser für üblich und geboten, auf diesem Urteil herumzureiten und geltend zu machen, sein 'Essay' sei nach den Gepflogenheiten internationaler wissenschaftlicher Journale verfasst, und er könne Sonderwünsche einzelner Lehrender nicht immer berücksichtigen. Es muss hinzugesagt werden, dass der Verfasser sich mit dem bewussten 'Essay' ohnehin die Frechheit herausgenommen hatte, den wissenschaftlichen Erkenntnissen seines Lehrers systematisch, Punkt für Punkt, zu widersprechen.
Prüfungsrituale
Ein andermal nahm der Verfasser staunend zu Kenntnis, dass es über ein halbes Jahr dauern kann, bis eine Hausarbeit gelesen wird, und dass das keineswegs unüblich ist. Er lieferte dem zuständigen Lehrer seinen Text fünfmal aus, der Text ging aber zwischen den Papieren des Lehrenden regelmäßig verloren, so dass der Verfasser schließlich darauf bestand, dass sein Text unter seinen Augen gelesen werde. So saßen der Verfasser und sein Lehrer zusammen, der Verfasser rauchte, der Lehrer las, und er las zunächst in erkennbarer Absicht, den Text bloß rasch zu überfliegen. Wie der Verfasser erwartet hatte, misslang das Überfliegen, und er durfte zusehen, wie sein Lehrer seinen Text immer genauer las, sehr zustimmend seufzte und schließlich in Begeisterung ausbrach mit den Worten: "Hervorragend, schade, dass Sie nicht mein Schüler sind."
Es muss gesagt werden, dass den Verfasser dieser unerwartete Satz sehr verstörte, weil er nicht einsehen konnte, wann oder durch welche Handlungsweise er es versäumt hatte, des Lehrers Schüler zu werden, und weshalb das nicht nachgeholt werden konnte. Immerhin bestand dieser Lehrer, dessen Schüler der Verfasser nie wurde, darauf, die Arbeit müsse publiziert werden, und versprach ein Empfehlungsschreiben. Dieses Schreiben erreichte den Verfasser schon am nächsten Tag in Form einer Faxnachricht, die durch sein Telefon summte. Der Verfasser glaubt, dem Piepen und Rauschen einige Wortfetzen abgelauscht zu haben: "hervorragend... völlig neuartiger Ansatz..." Völlig unüblich verzichtete der Verfasser auf Empfehlung und Publikation. Bei einer ähnlichen Gelegenheit begnügte sich der Verfasser mit der Ausstellung eines Leistungsnachweises, ohne dass seine Arbeit auch noch gelesen wurde – obwohl er sie wieder für sehr gelungen hielt.
Eine andere Arbeit verzögerte sogar direkt den Abschluss des Verfassers um ein Vierteljahr, da ihm in dieser Arbeit gleich zweifach Inadäquanzen unterliefen. Zum einen hatte er die Arbeit interdisziplinär angelegt, in dem Irrglauben, die überall hörbare Forderung nach Interdisziplinarität mache ein solches Vorgehen üblich. Nun wurden aber die schönen Erträge seines Forschens bestritten, weil sie auf unüblichen Erkenntnismethoden beruhten. Zum zweiten hatte der Verfasser es wieder nicht vermieden, sich streitbar und pointiert zu zeigen, und versehentlich einen "guten Freund" seines diesmaligen Lehrers beleidigt, in dem Glauben, dieser Freund habe vielmehr den Verstand des Verfassers beleidigt.
Diese höchst unübliche Streitbarkeit des Verfassers trug ihm den nachhaltigen Unwillen seines Lehrers ein und machte zudem da schwierige Bemühen des Verfassers zunichte, die Arbeiten seines Lehrers zum infrage stehenden Thema in seiner Arbeit wenigstens zu erwähnen, obwohl der Verfasser keinerlei Vorstellung hatte, warum sein Lehrer diese Arbeiten verfasst hatte und worin ihre Erkenntnis bestand. Dennoch wurde dem Verfasser von diesem Lehrer (das ist üblich) angeboten, die Abschlussprüfung zu übernehmen – was der Verfasser (das ist unüblich) als Befehl verstand. Da der Verfasser nicht Befehle verweigern wollte, kam er auf dieses Angebot zurück und handelte sich eine grobe Abfuhr ein.
Die Verhandlungen um Ersatzprüfer gestalteten sich schwierig, weil ein Lehrender den anderen nicht leiden konnte (welche Informationen sich zu verschaffen der Verfasser – unüblich – unterlassen hatte), keine Zeit oder Lust hatte. Dass der Verfasser sich am Ende auf Prüfer einlassen musste, die er nicht kannte, und Prüfungsthemen, von denen er nichts verstand (was keinerlei Einfluss auf die übliche Höchstnote hatte), hielt er für üblich, bis er in einem anderen Fach an Prüfer gelangte, die die Auswahl der Prüfungsthemen ins Belieben des Verfassers stellten.
Als gefährlicher Stolperstein in mündlichen Prüfungen erwies sich die Herstellung sogenannter Thesenpapiere. Die Thesenpapiere, die der Verfasser ablieferte, wurden von seinen Prüfern als "Kurzessays" bezeichnet. Der Verfasser weiß bis heute nicht, was ein Thesenpapier ist. Diese Prüfer waren es aber, die dem Verfasser eine erstaunlich unübliche Abschlussarbeit durchgehen ließen (mit der üblichen Höchstnote), worüber der Verfasser bis heute erstaunt ist. Denn in dieser Arbeit hat der Verfasser – in der nicht subversiven, sondern pathologischen Absicht, das übliche Vorgehen zu karikieren – einen hochkonventionellen akademischen Teil, mit vielfältig gestaffelten Überschriften, aber völlig erkenntnisfrei, neben einen literarischen Teil gerückt, den er fertig aus seinem Manuskriptschrank zog.
Statt dankbar zu sein, dass ihm dieses unübliche Vorgehen gestattet wurde, war der Verfasser gekränkt, dass sich die Beurteilungen zu seiner Schrift ausdrücklich nur auf den ersten Teil bezogen. Denn trotz mittlerweile eines halben Dutzends ungedruckter Bücher in seinem Schrank betrachtete sich der Verfasser weiterhin als Schriftsteller.
Universitätskarriere
Mit der Verzögerung des Studienabschlusses kostete den Verfasser seine Adäquanzschwäche erstmals bares Geld, da sein Vertrag als studentische Hilfskraft erst mit einem Vierteljahr Verspätung in den einer wissenschaftlichen Hilfskraft mit Abschluss umgeschrieben werden konnte. Inzwischen hatte der Verfasser nämlich die familiär vermittelte Komfort- und Bildungsstelle aus falsch verstandener Üblichkeit aufgegeben (und sich dadurch Unmut zugezogen). Stattdessen war er an einem ihm fachfremden Institut der Universität beschäftigt, wo er sich rasch eine Vertrauensstellung erarbeitete und seine AD-Erkrankung nicht auffiel, weil der Leiter des Instituts alles übliche Vorgehen an sich zog und dem Verfasser bloß übrig blieb, gute Arbeit zu leisten (von der er nichts verstand).
Versuche der (nicht fachfremden) Kollegen, den Verfasser aufgrund seiner Vertrauensstellung beim Institutsleiter in ihre Intrigen einzubeziehen (ein übliches Vorgehen, über das der Verfasser aus dem Staunen kaum herauskam), schlugen nur darum fehl, weil das Institut aufgelöst wurde und nach und nach nur der Institutsleiter und sein Vertrauter (der Verfasser) übrigblieben.
Die Auflösung dieses hervorragenden Instituts gab dem Verfasser die bislang wohl schwierigsten Rätsel über das übliche Vorgehen auf. Mit der Emeritierung des Institutsleiters wurde eine Kommission beauftragt, Empfehlungen hinsichtlich der Entwicklung seines Instituts auszusprechen. Es wurde empfohlen, das Institut auszubauen. Dieses Gutachten wurde von der Universität so umgesetzt, dass das Institut aufgelöst und sein Funktionsbereich (so die übliche Bezeichnung) einem anderen Institut zugeschlagen wurde, dessen Leiter nichts von seinem neuen Funktionsbereich verstand (noch weniger als der Verfasser), aber die Gelder und Stellen gebrauchen konnte, weil er ohnehin um Exzellenz-Millionen konkurrierte.
An seinem Institut sollte nun statt des früheren Lehrstuhls eine Juniorprofessur eingerichtet werden. Es hat den Anschein, dass es ein höchst unübliches Vorgehen ist, Professoren Juniorprofessoren ins Haus zu schicken. Juniorprofessoren sind nämlich in Forschung und Lehre unabhängig, und nicht nur das, sie verfügen sogar über ihren eigenen Etat, und die Drittmittel, die sie einwerben, verzehren sie ganz allein. Nachwuchsforschern eine solche Unabhängigkeit zu verschaffen, war politisch gewollt, aber gewollt oder nicht, es scheint doch festzustehen, dass es sehr unüblich ist, einem Institutschef Läuse in den Pelz zu setzen. Das übliche Vorgehen in solchen Fällen: Die neue Juniorprofessur wird einfach nicht ausgeschrieben (sonst hätte der Verfasser sich vielleicht beworben), und nach zwei Jahren wird eine PostDoc-Stelle geschaffen, der Habilitand mit Vertretung des Funktionsbereiches des früheren Ordinarius beauftragt und zu Gehorsam und Auslieferung aller Drittmittel angehalten.
Die Auflösung des Instituts kann der Verfasser nicht genug beklagen, die Einblicke in akademische Adäquanzen, die er hier gewann, hätten ihn auf Dauer vielleicht gar kurieren können! Durch das Vertrauensverhältnis zu seinem Chef konnte der Verfasser schnell eine eigene Publikationstätigkeit aufnehmen.
Er schrieb Artikel über Dinge, von denen er wenig verstand, daraufhin wurde er in Expertenrunden geladen, wo er seine Expertise gegen schöne Honorare zur Verfügung stellte. Die Honorare versteuerte er und wurde belehrt, das sei nicht üblich. Gemeinsam mit seinem Chef schuf der Verfasser sogar ein Buch, wobei streng das übliche Vorgehen beachtet wurde: Der Verfasser verfasste, sein Chef machte die Kontakte: zwei, drei Telefonate, und es war Geld vorhanden, um den Verfasser für Monate fest einzustellen – aber nicht an dem inzwischen abgewickelten Institut, sondern einem ganz anderen, das sich mit Dingen beschäftigte, die der Verfasser bis heute nicht buchstabieren kann. Wie bemerkt werden muss, ist es dem Verfasser unheimlich zumute bei dem Gedanken, sein erstes Buch über Dinge herausgebracht zu haben, von denen er nichts versteht.
Zugleich gewann der Verfasser wertvolle Einblicke in akademische Prüfungsvorgänge. Schon als Student durfte er seinem Chef ein Gutachten über eine Abschlussarbeit eines anderen Studenten abnehmen. Dass der Verfasser vom Thema dieser Arbeit nichts verstand, muss nicht mehr eigens erwähnt werden. Als übliches Vorgehen wurde ihm angeraten, das Gutachten des Erstprüfers vorzunehmen und "inhaltlich" zu kopieren, aber andere Worte zu wählen.
Bei der Herstellung des Gutachtens unterlief es dem Verfasser allerdings, dass er das Gutachten des Erstprüfers versehentlich invertierte, inhaltlich, wie sich versteht, und also die Arbeit lobte, wo der Erstprüfer tadelte, und Mängel geltend machte, wo dieser lobte. Der Chef des Verfassers (der die studentische Arbeit nach Information des Verfassers nie gelesen hat) befand die Leistung des Verfassers für erstklassig, unterschrieb das Gutachten und vergab die übliche Höchstnote. Später war der Verfasser in vergleichbarer Weise noch an einem Promotionsverfahren beteiligt.
Die Promotion
Durch diese Erfahrungen ermutigt, entschloss sich der Verfasser, selbst eine Promotion anzustreben. Sein Chef zeigte sich zuversichtlich, dem Verfasser mit Beschaffung eines Stipendiums behilflich sein zu können, und bot sich als Drittgutachter an (weil fachfremd). Daraufhin las der Verfasser mehrere Ellen Bücher (um doch womöglich etwas zu verstehen von seinem Thema) und verfasste ein sogenanntes Expose, in welchem alle wissenschaftliche Erkenntnisse seiner noch niederzuschreibenden Doktorschrift schon in nuce vorhanden waren – obwohl der Verfasser in den Promotionsschriften, die durch seine Hände gingen, niemals einen solchen Erkenntnisgewinn hatte ausmachen können. Er verstand die Warnung aber nicht.
Sein Hauptaugenmerk bei der Promotionsvorbereitung legte der Verfasser darauf, eine möglichst interessante, womöglich bemerkenswerte Arbeit vorzuschlagen, interdisziplinär über das ganze Spektrum der dem Verfasser mittlerweile vertrauten Wissenschaften hinweg, und somit hinreichend Gründe zu liefern, warum man ihm ein Stipendium zusprechen sollte. Seine im ganzen recht bunten Erfahrungen mit dem akademischen Prüfungswesen verleiteten ihn zu der Fehleinschätzung, alles andere sei bloß Formalität.
Seine irregulär durch ein Vertrauensverhältnis erworbene Innensicht solcher Vorgänge täuschte ihn darüber, dass es dennoch ein übliches Vorgehen gibt. Kurz: Es ist dem Verfasser bisher nicht gelungen, einen sogenannten Doktorvater zu finden, da alle, die er fragte, entweder kompetent, aber nach Promotionsordnung nicht zuständig waren, oder zuständig, aber (laut Selbstaussage) nicht kompetent. Sowohl die rigide Auslegung von Promotionsordnungen wie auch von Kompetenzen waren dem Verfasser völlig neu und verwirrten ihn. Er sprach mit nahezu jedem möglichen Hochschullehrer, wurde von einem zum nächsten geschickt und verschuldete viel Unruhe und Wirrwarr. Am Ende gelang es ihm, einen Lehrer zu finden, der bereit war, die Arbeit "inhaltlich" zu betreuen, aber aus formalen Gründen nicht Doktorvater sein konnte.
Den eigentlich für die Kernkompetenz des Verfassers zuständigen Lehrer konnte der Verfasser aber dennoch nicht dafür gewinnen, diese Vaterschaft zu übernehmen, die ihm keine Arbeit verursacht hätte. Seine (allzu bescheidene) Begründung wiederum mangelnde Kompetenz: er könne die Arbeit des Verfassers nicht "vollinhaltlich" im Prüfungsausschuss vertreten, wenn er nichts davon verstehe.
Diese ehrenwerte Einschätzung stand in scharfem Kontrast zu der Beobachtung des Verfassers, dass viele Arbeiten im Prüfungsausschuss "vollinhaltlich" vertreten werden, ohne je gelesen worden zu sein. Glücklicherweise behielt er diese Beobachtung zunächst für sich, wie er vorher schon für sich behalten hatte, dass ihm "inhaltliche" Betreuung seiner Arbeit ganz gleichgültig sei und es ihm bloß um Namen gehe, die unter Gutachten stehen, wer auch immer sie geschrieben hat (z.B. der Verfasser, das ist ein übliches Vorgehen, wie er erfahren hat). Stattdessen fiel der Verfasser auf seine Knie und bat, aber ohne erhört zu werden. Bitten ist nicht das übliche Vorgehen, wo Sachzwänge herrschen und Funktionslogik waltet.
Auf solche Weise ist der kühne Plan des Verfassers, sich in ein Stipendium zu retten, vorerst gescheitert. Außerhalb seiner Heimatuniversität nach Prüfern zu suchen, wird – optimistisch gedacht – mindestens Zeit kosten. Inzwischen denkt der Verfasser noch einmal ganz neu über das übliche Vorgehen bei Promotionen nach: Man hat ihm zu verstehen gegeben, es sei üblich, bei irgendeinem Lehrer so lange zu antichambrieren, bis der einem (dem Verfasser) die Promotion anbietet – über ein Thema, das in Ordinarii laufende Arbeit passt; unüblich aber, mit einer fertig ausgedachten Arbeit auf die Suche nach einem Lehrer zu gehen.
Das Kompetenzargument scheint dem Verfasser dabei durchaus einleuchtend zu sein. Allerdings fragt er sich, weshalb nach seiner, des Verfassers Kompetenz, niemand fragt. Aus dem privaten Umfeld nämlich sind dem Verfasser mittlerweile zwei Promotionsstellen angetragen worden, die er leider ablehnen musste, weil er über Dinge hätte schreiben sollen, von denen er nichts verstand (Promotionsordnungen: hier wieder egal). Nicht dass dem Verfasser das unmöglich gewesen wäre, aber es schien ihm nun das übliche Vorgehen zu sein, streng auf Kompetenz zu pochen.
Endlich der Austritt aus dem akademischen Labyrinth: die Arbeitsagentur
Im Zuge der geschilderten Vorgänge ist der Verfasser leider der öffentlichen Fürsorge anheim gefallen. Die Fürsorge erklärte dem Verfasser, sie könne nichts für seine "berufliche Wiedereingliederung" tun, und gab ihm Fürsorge. Dann ließ sie ihn für eine ganze Weile in Ruhe seine vergeblichen, AD-behinderten Anstrengungen der geschilderten Art unternehmen.
Vor einigen Tagen wurde er zu einem Gespräch über seine "berufliche Zukunft" gebeten. Dort rätselten der zuständige Fürsorger und der Verfasser zunächst angestrengt über den Grund für die Anwesenheit des Verfassers. Dass er um den Termin gebeten habe, war dem Verfasser nicht erinnerlich, er zeigte den Brief vor, den er erhalten hatte, und sprach scherzend (unüblich) von einem Stellungsbefehl. Mit unbilligem Stirnrunzeln brachte sein Fürsorger schließlich den Zusammenhang heraus: Der Verfasser hat Anrecht auf eine "Bewerbungskostenbeihilfe", die er aber nicht in Anspruch genommen hat.
In der Tat erinnerte sich der Verfasser, dass er es abgelehnt hatte, für Briefmarken Anträge zu schreiben. Das ist nicht das übliche Vorgehen und rechtfertigt behördlicherseits den Verdacht der Speckjägerei – fehlender Bereitschaft, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und die Wiedereingliederung ins Berufsleben anzustreben. Also gab der Verfasser Auskunft über seine Bemühungen, die der Fürsorger besorgt anhörte, um am Ende festzustellen, das sei alles nicht dokumentierbar. Der Verfasser erläuterte daraufhin, warum es für ihn aussichtslos sei, sich auf gewöhnlich ausgeschriebene Stellen zu bewerben: zu alt, zu kompetent, zu wenig kompetent, unaufgeräumter Lebenslauf, in dem übliche Elemente fehlen (Praktika) und unübliche (Schriftstellerei) stören.
Hier wurde der Verfasser verdächtigt, sich ein "philosophisches" (lies: kontemplatives) Leben zu machen, wogegen sich dieser hiermit energisch verwahrt und auf seine langjährige Erkrankung an Adäquanzdysopsie verweist. Zugleich gibt er sein Erstaunen zu verstehen, wie weit reichende Schlussfolgerungen aufgrund nicht beantragter Briefmarken möglich sind. Am Ende des Gesprächs wurde dem Verfasser von Obrigkeits wegen zur Auflage gemacht, monatlich fünf Bewerbungen nachzuweisen. Des Verfassers Nachfrage, man auferlege ihm, sinnlose Bewerbungen zu schreiben, wurde beantwortet mit Hinweis auf die besagte Bewerbungskostenbeihilfe, was wiederum den Verfasser zu der Überlegung veranlasste, er sei nicht der einzige, der öffentliche Gelder nichtproduktiven Zwecken zuführt.
Noch verzweifelter stellt sich die Frage nach dem üblichen Vorgehen dem Verfasser in folgender Problemlage: Inwiefern und aufgrund welcher Kriterien kann eine Behörde, die sich für unfähig erklärt, an der beruflichen Wiedereingliederung des Verfassers mitzuwirken, dessen eigene Anstrengungen ihrer obrigkeitlichen Prüfung werfen – vorbehaltlich strenger Maßnahmen?
In wenigen Wochen wird der Verfasser, bevor er von Obrigkeits wegen ins Narrenhaus gesperrt wird, in eine der Fürsorge angenehme Wohnung umziehen. Da er dazu noch nicht aufgefordert wurde, ist das kein übliches Vorgehen. Aus Vorsicht gibt der Verfasser an dieser Stelle schon bekannt, dass er nicht beabsichtigt, die ihm zustehenden Umzugsbeihilfen in Anspruch zu nehmen, aber nicht in der speckjägerischen Absicht, die öffentliche Hand zu schädigen, sondern weil er keine Lust hat, wie unüblich das immer sei.
Abschließend bemerkt der Verfasser, dass dieses Bekenntnis als Bewerbung aufzufassen sei und als solche der Fürsorge bekannt gemacht wird als Nachweis der Anstrengungen des Verfassers, sich in den Arbeitsmarkt wiedereingliedern zu lassen.
Der Verfasser bewirbt sich hiermit um jede denkbare Arbeit, er hat hinlänglich bewiesen, dass er alles vermag, wovon er nichts versteht, und Experte für allerlei ist. Der Verfasser erwartet, dass er bei gleicher Eignung aufgrund seiner Behinderung (Adäquanzdysepsie) bevorzugt eingestellt wird; das ist das übliche Vorgehen (ein Attest beschafft die Familie).
http://www.heise.de/tp/artikel/22/22305/1.html- Du hast es auf den Punkt gebracht (17.10.2006 22:51)
- Guter Artikel (13.4.2006 13:38)
- Mit Verlaub (9.4.2006 4:12)
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