Gefährliche Dreikäsehochs

Nathalie Roller 28.03.2006

Frankreich will eine präventive Verbrechensbekämpfung betreiben und werdende Straftäter schon ab drei Jahren im wachsamen Auge behalten

Während Premier Villepin, stur um seinen ungeliebten Erstanstellungsvertrag (CPE) (Erstes Opfer der Polizeigewalt?) und wahrscheinlich sein persönliches politisches Überleben kämpft, bastelt die umtriebige Nr.2 der Regierung, Innenminister Sarkozy, an einem Gesetz zur Verbrechensprävention, das ebenfalls für einigen Unmut beim Wahlvolk sorgt.

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Das Gesetzesprojekt stützt sich auf eine Expertise des ansonsten hoch angesehenen nationalen Gesundheitsforschungsinstitut INSERM, in der Pädagogen, Psychologen und Jugendrichter Orwellsche Anklänge orten. Unter dem Titel "Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen" empfiehlt diese Expertise "Ungehorsam und Gefühlskälte" bei den lieben Kleinen sobald als möglich dingfest zu machen, um einer eventuellen kriminellen Karriere zuvorkommen zu können. Mit der Schaffung eines "Betragensheftes" (carnet de comportement) ab der Geburt will der Innenminister nun sämtliche französische Kinder unter ständige professionelle Beobachtung stellen, um so frühzeitig "abartige, kindliche Verhaltensweisen" ausmachen zu können. Laut dem Innenminister entwickelten sich nämlich kindliche Störenfriede häufig zu jugendlichen Straftätern.

Studien zeigen auf, dass eine Mehrheit von Erwachsenen, die eine antisoziale Persönlichkeit aufweisen, bereits frühzeitig verhaltenauffällig wurden. Umgekehrt betrachtet, entwickelt etwa die Hälfte der Jugendlichen, die Verhaltenstörungen erkennen lassen, eine antisoziale Persönlichkeit im Erwachsenenalter.

Auszug aus der INSERM-Expertise

Schulmediziner, Kindergartenbetreuer und Lehrer mögen daher bereits bei Kleinkindern auf folgende "pathologischen Symptomatiken" achten, die das Institut als Vorläufer von handfesten Verhaltensstörungen identifiziert haben möchte:

Gefühlskälte, Tendenz zur Manipulation, Zynismus, Aggressivität, Ungehorsamkeit, mangelnde emotionale Selbstkontrolle, Impulsivität, Hyperaktivität und Indizien einer niedrigen Moral.

Das seien Alarmzeichen, die angeblich eine künftige Neigung zur Straffälligkeit vorhersagen könnten. Um möglichen Anfängen zu wehren, empfiehlt die Expertise daher, Kinder bereits mit 36 Monaten psychologischen und medizinischen Tests zu unterziehen, die dann regelmäßig wiederholt werden sollen. Auch auf eine mögliche Vererbbarkeit von Verhaltenstörungen wird hingewiesen. Ob dies bedeuten könnte, dass die "Experten" nun auch die Eltern der Störenfriede im Auge behalten sollen, wird nicht erwähnt.

Kleinkinder, welche die oben genannten "Abartigkeiten" aufwiesen, sollen dann einer Psychotherapie und/oder Umerziehung unterzogen werden, um einer "negativen Evolution der Symptomatiken" frühzeitig vorzubeugen. Ab 6 Jahren könne man sich dann mit Medikamenten, Psychostimulatoren und Thymoregulatoren behelfen, um besonders renitenten Fällen beizukommen. Eine Praxis, die ohnehin schon in Frankreich, aber auch in Deutschland und vor allem den USA, immer mehr Platz greift.

So gibt der Pharmakonzern Novartis an, dass 2001 bereits 7.000 französische Kinder unter ständiger Behandlung mit "Ritalin" standen, einem Medikament, das bei Hyperaktivität verschrieben wird. Schöne neue Welt, in der so mancher gesunde kindliche Bewegungsdrang riskiert als Krankheit diagnostiziert zu werden? 2% der 5 bis 19-jährigen leiden jedenfalls laut dem INSERM, unter dem, was von Medizinern als Hyperaktivität klassifiziert wird.

Hyperaktive Politiker vs. vorbestrafte Radiergummidiebe

Einen klaren Fall von politischer Hyperaktivität stellt jedenfalls Innenminister Nicolas Sarkozy dar, der sich nun auch in die Angelegenheiten des Erziehungsministeriums einmischt und mit einem kontinuierlich geführten "Betragensheft" über die psychische und soziale Entwicklung der Kinder wachen möchte. Wie das INSERM vermutet Sarkozy einen "oftmals bestehenden" Kausalzusammenhang zwischen verhaltensauffälligen Kleinkindern und "15-jährigen Rückfalltätern", die man schon eher in die ordnende Hand hätte nehmen können. Allerdings seien Lehrer und Aufseher nicht für die Ausmachung eines abweichenden kindlichen Verhaltens ausgebildet. Hierfür soll der Mutter- und Kinderschutz und später die Schulmedizin Psychologen und Sozialarbeiter heranziehen, um so eine "geschlossene Kette der Wachsamkeit" zu bilden.

Das geflissentliche Ausfüllen des geplanten "Betragensheftes" soll dann den Schulmedizinern und Pädagogen dabei helfen, eine regelmäßige Entwicklungsbilanz des Kindes ziehen zu können, wobei dem offenbar pädagogisch versierten Innenminister ebenfalls das Alter von 3 und 6 Jahren opportun erscheinen. Möglichen Sorgen um den Datenschutz, kommt der Minister aber sogleich zuvor:

Ich will nicht mehr, dass man Problemkinder im Namen der Freiheit sich selbst überlässt. Die oberste Freiheit, ist der Zugang zu einem normalem Leben.

Etwas anders sieht das naturgemäß die linke Opposition, welche Kindergartenbetreuer und Lehrerschaft ob solcherlei Kontrollanwandlungen zum verlängerten Arm der Polizei verkommen sieht. Oder wie es eine sozialistische Abgeordnete vor dem Parlament formulierte:

Gilt ein dreijähriges Kind, das einen Würfel stibitzt hat, dann mit 10 als Rückfalltäter, weil es einen Radiergummi gestohlen hat?

Für die Regierung freilich handelt es sich bei der vorgesehenen Verbrechensprävention weder um eine Instrumentalisierung der Betreuer und Mediziner, noch um einen Versuch, eine Datenbank sämtlicher Kinder anzulegen, sondern schlicht und einfach um das Angebot einer Hilfestellung für verhaltensauffällige Problemkinder, mit denen die Gesellschaft nicht mehr zurechtkomme.

Betragensnote Null

Die INSERM-Expertise und die gesetzlichen Pläne für eine präventive Verbrechens-Bekämpfung sorgen auch bei Psychologen, Pädagogen, Jugendrichtern, Anwälten und besorgten Eltern für einigen Wirbel. Seit einigen Wochen erfreut sich die Petition Keine Nullbetragensnote für Dreijährig einer unerwartet großen Unterschriftsfreudigkeit. Über 140 000 Unterschriften wurden bislang verzeichnet, was über 5 000 Unterschriften pro Tag bedeutet. Laut der Tageszeitung Libération hat man eine solche bürgerliche Beteiligung im Bereich des Gesundheitswesens seit dem Kampf um das Recht auf Abtreibung nicht mehr gesehen.

Im Text der Petition wird u.a. der unausgesprochene Wunsch nach einer Formatierung und Medikalisierung der Kinder befürchtet, welche zu einer frühzeitigen Form von Drogenabhängigkeit führen könnten, empfiehlt doch das INSERM den Einsatz von Psychopharmaka schon ab 6 Jahren. Zudem würde die umstrittene Expertise keinen klar definierten Unterschied zwischen sozial bedingtem Unbehagen und handfesten psychischen Störungen machen. Letzen Mittwoch trieben die umstrittenen Empfehlungen der Expertise jedenfalls einige Tausend Demonstranten auf die Strasse. Das Misstrauen, das die derzeitige bürgerliche Regierung offenbar für junge Menschen hegt, stößt also auch hier auf zunehmenden Widerstand.

Ob soviel Kritik setzt sich das INSERM seinerseits zur Wehr und beruft sich auf angelsächsische Modelle, die ihre präventive Effizienz bereits unter Beweis gestellt hätten. Die international geltenden Definitionen von Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen seien allerdings nicht frei von Ambivalenzen, wie das Institut dann doch einräumt. Zudem seien die in der Studie genannten Verhaltensauffälligkeiten nur dann von Belang, wenn die Symptomatiken "wiederholt und langanhaltend" auftreten würden.

Das britische Innenministerium soll bereits 2004 eine "Crime Reduction Review" in Auftrag gegeben haben, die ebenfalls empfiehlt, alle Kindergartenkinder ab 3 Jahren unter Beobachtung zu stellen, um potenzielle Straftäter bereits in den Kinderschuhen ausmachen zu können, wobei die kriminelle Vorgeschichte der Eltern eine Rolle spielen soll (Prävention ist auch in der Verbrechensbekämpfung angesagt). Allerdings seien die britischen Methoden nicht direkt auf französische Verhältnisse übertragbar, wie das Gesundheitsforschungsinstitut INSERM betont. Zunächst gelte es die auf der anderen Seite des Ärmelkanals verwendeten Definitionen von Verhaltensauffälligkeiten zu evaluieren.

Wissenschaftlich geprüfter Weg in den Totalitarismus?

In einem Le-Monde-Kommentar zum vorherrschenden Sicherheitswahn melden sich zwei Präsidenten von Ethikkomitees, der eine vom nationalen Ethikkomitee, der andere von eben jenem INSERM, zu Wort. Die derzeit diskutierten Ansätze für eine Verbrechensprävention seien Ausdruck einer positivistischen und deterministischen Sicht der Wissenschaft und Forschung, wie sie bereits Ende des 19. und im Beginn des 20. Jahrhunderts im Umlauf gewesen sei. Sie habe im Endeffekt den Weg in den Totalitarismus geebnet:

Geht es darum, einem gefährdeten Kind zu helfen, oder vor allem darum, die Kollektivität vor der Gefahr zu schützen, die das Kind eines Tages für die Gesellschaft darstellen könnte?

Jene Kinder, die mit Hilfe der "wissenschaftlichen" Tests als mögliches zukünftiges Sicherheitsrisiko ausgemacht wurden, riskierten eine dauerhafte Stigmatisierung, die zudem auf einer ungewissen Vorhersage beruht.

Ähnlicher Ansicht ist der Leiter der psychiatrischen Kinderabteilung eines Pariser Krankenhauses, Bernard Golse, der bei den INSERM-Empfehlungen den Hund bei der mangelhaften Unterscheidung zwischen Prävention und Vorhersage begraben sieht. Eine Neigung zur Straffälligkeit, sofern sich diese überhaupt mit Bestimmtheit vorhersagen lässt, sei selbstverständlich kein rein medizinisches, sondern vor allem ein juristisches, pädagogisches und soziologisches Problem. Wer die Jugendkriminalität wie eine Krankheit ansehe und behandle, verliere die Rolle der Familie, der Schule und der Umwelt aus den Augen.

Vor allem aber zeigt sich der Kinderpsychiater durch die zunehmende Verschreibung von Psychopharmaka an Kinder besorgt. Es gäbe bislang keine Langzeitstudien über die Auswirkungen von Antidepressiva, Schlafmitteln und Amphetaminen auf ein noch in Entwicklung befindliches Gehirn. Doch der zunehmende Einsatz von Medikamenten um die Kinder möglichst leistungsfähig zu halten, scheint unaufhaltsam fortzuschreiten:

In den USA sind Familien verurteilt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihren Kindern Amphetamine zu geben. Dies wurde als unterlassene Hilfeleistung angesehen.

http://www.heise.de/tp/artikel/22/22329/1.html
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