Staatsbürgerschaft wem Staatsbürgerschaft gebührt

Christa Salchner 07.05.2006

Migranten wird das Leben in Österreich nicht einfach gemacht

Seit Inkrafttreten des neuen Niederlassungsgesetzes am 1. Januar dieses Jahres vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendwelche Protestaktionen passieren oder Justizopfer bekannt werden. Doch nach Ansicht der Regierenden verläuft alles bestens.

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Das neue Niederlassungsgesetz hat schon, bevor es am 1. Januar 2006 in Kraft trat, für Diskussionen und Kritik gesorgt. Oppositionsparteien, eine Reihe von NGOs und sogar Vertreter der katholischen Kirche haben sich zu Wort gemeldet und die Verschlechterungen beklagt. Unter anderem, dass es keinerlei Übergangsfristen gibt.

Ob das "Fremdenpaket" (das Asyl- und Fremdenpolizeigesetz und Staatsbürgerschaftsgesetz wurden ebenfalls novelliert) konform geht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, wird von vielen Experten bezweifelt. Nur nicht von den Verantwortlichen des österreichischen Innenministeriums.

Was Zahlen erzählen ...

Für wie viele Migranten das neue Niederlassungsgesetz Verschlechterungen gebracht hat, lässt sich nicht eruieren, denn das Ministerium will natürlich nichts von Verschlechterungen wissen.

Fest steht, dass per 31. 12. 2005 505.649 Menschen aus Nicht-EU-Ländern in Österreich gelebt und einen Aufenthaltstitel geführt haben. EU-Bürger und Asylwerber scheinen in dieser Statistik nicht auf. Und fest steht, dass es per 31. 3. 2006 477.909 waren, also um etwa 5,5 Prozent weniger. Der Ministeriumsbeamte, der Auskunft über diese Zahlen gibt, warnt jedoch davor, falsche Schlüsse zu ziehen. Bei vielen läuft vielleicht gerade ein Antragsverfahren, andere wurden vielleicht schon eingebürgert. Und manch einer hat vielleicht freiwillig das Land verlassen. Wer spielt schon gern den ungebetenen Gast?

... und was Zahlen verschweigen

Fest steht auch, dass manches in den Zahlen nicht aufscheint. Etwa, wenn sich der Aufenthaltsstatus verändert hat. Im Rahmen der Gesetzesnovellierung wurden neue Aufenthaltstitel eingeführt und alte abgewertet. Von Abwertungen seien bisher 2.366 Menschen betroffen gewesen, heißt es aus dem Ministerium. Doch selbst diese Zahl ist relativ, wie der Fall von Engin Tuncer (Anmerkung: Name geändert) zeigt. Er scheint in dieser Statistik nämlich nicht auf. Offiziell ist bei ihm alles gleich geblieben.

Engin Tuncer besuchte im Februar dieses Jahres das Magistrat für fremdenrechtliche Angelegenheiten, um die Niederlassungsbewilligung wie in den Jahren zuvor verlängern zu lassen. Er lebt seit 2002 in Wien, schreibt an seiner Dissertation in Germanistik und unterrichtet Deutsch als Fremdsprache. Dafür ist er geradezu prädestiniert. Er ist in Frankfurt am Main geboren, aufgewachsen und zur Schule gegangen, hat dann zehn Jahre in Istanbul gelebt und spricht perfekt Türkisch und Deutsch.

Bei seinem diesjährigen Magistratsbesuch hat er erfahren, dass eine Verlängerung seiner Niederlassungsbewilligung nicht möglich sei. Mit der Änderung des Niederlassungsgesetzes hat sich nämlich sein Aufenthaltstitel verändert. Engin Tuncers Niederlassungsbewilligung von "einst" wurde zu einer Aufenthaltsbewilligung abgewertet und das bedeutet auch den Verlust von Rechten. Eine Staatsbürgerschaft etwa kann nur beantragen, wer mindestens fünf Jahre mit einer Niederlassungsbewilligung in Österreich gelebt hat.

Engin Tuncer war fassungslos, als ihm das mitgeteilt wurde. Der Magistratsbeamte erwies sich aber als hilfsbereit. Engin Tuncer könnte einen Erstantrag für eine Niederlassungsbewilligung als Schlüsselkraft stellen, lautete dessen Vorschlag. Doch da lauerte schon der nächste Ärger. Falls er vorhat, um die österreichische Staatsbürgerschaft anzusuchen, muss er jetzt noch einmal fünf Jahre warten. So wie bei einem Erstantrag. Die Jahre, die er schon in Österreich gelebt hat, werden ihm nicht angerechnet.

Die Niederlassungsbewilligung als Schlüsselkraft ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Man muss angestellt sein und über ein Brutto-Einkommen von mindestens 2.250 Euro im Monat verfügen. Überdies muss der Arbeitgeber bestätigen, dass der Antragssteller tatsächlich eine Schlüsselkraft ist.

Engin Tuncer war bis vor kurzem immer als freier Dienstnehmer beschäftigt. Anstellungen sind bei Daf-Trainern eher die Ausnahme als die Regel. Als die Personalchefin seiner Firma aber von Engin Tuncers Situation erfuhr, bot sie ihm ein Anstellungsverhältnis an. Hürde eins war also gemeistert. Es folgte Hürde zwei: Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) überprüft bei jedem Antrag, ob die Voraussetzungen als Schlüsselkraft wirklich gegeben sind. Würde jemand mit ähnlichen Qualifikationen gefunden werden, würde der Antrag abgelehnt werden. Doch Engin Tuncer hatte "Glück". Er wurde vom AMS als Schlüsselkraft akzeptiert. Jetzt musste er nur noch in die Quote passen. Für ganz Österreich sind im Jahr 2006 1.125 Schlüsselkräfte bewilligt. Ist das Kontingent ausgeschöpft, haben diejenigen Pech, die zu spät kommen. Die Nummernvergabe richtet sich nämlich nach dem Einreichdatum. Ab Nummer 1.126 am Tag X können Anträge nur noch abgewiesen werden. Da viele die Behörden erst aufsuchen, wenn die alten Bewilligungen verlängert werden müssen, wird es hier wohl noch einige böse Überraschungen geben. Bis zum 31. 3. 2006 wurden schließlich bereits 677 Schlüsselkräfte bewilligt, also weit mehr als die Hälfte.

Engin Tuncer passte in die Quote, doch das Zittern nimmt kein Ende: Wenn er weniger als zwölf Monate angestellt ist, verfällt seine Niederlassungsbewilligung. Das könnte ihm passieren, denn das Projekt, in dem er beschäftigt ist, läuft im Januar 2007 aus.

Engin Tuncer ist kein Einzelfall. Doch im Vergleich zu dem, was manchen Ehepaaren gerade passiert, kann er immer noch von Glück sprechen.

Ehe ohne Grenzen

Laut Statistik Austria lag der Anteil binationaler Ehen im Jahr 2003 bei etwa 16 Prozent. Man kann davon ausgehen, dass pro Jahr etwa 9.000 Ehen zwischen Österreichern und Nicht-Österreichern geschlossen werden. Bei etwa 2.000 stammt ein Ehepartner nicht aus einem EU-Land und diese Ehegemeinschaften trifft das neue Niederlassungsrecht besonders hart. Bis 31. 12. 2005 waren sie österreichischen Ehen gleich gestellt. In der Praxis spielte es für die Ehegemeinschaft auch keine Rolle, ob jemand illegal oder legal nach Österreich eingereist ist. Das gehört nun der Vergangenheit an.

Die Gleichstellung von nationalen und binationalen Ehen wurde per 1. Januar 2006 aufgehoben und ein neuer Aufenthaltstitel für die ausländischen Ehepartner eingeführt. Binationale Ehegemeinschaften müssen nun ein Nettoeinkommen von 1.100 Euro nachweisen. Und wer illegal nach Österreich eingereist ist, muss seinen Antrag aus dem Herkunftsland stellen. Das heißt also, in das Land zurückzukehren, aus dem jemand vielleicht geflüchtet ist. Die Wiedereinreise ist für Nicht-EU-Bürger dann frühestens ein Jahr nach Antragstellung möglich.

Anwendung findet diese Regelung im übrigen auch bei Ehen, die im Vorjahr geschlossen wurden und deren Anträge nicht mehr erledigt werden konnten. Um Solidarität mit Betroffenen zu schaffen und mobil gegen die neuen gesetzlichen Regelungen zu machen, hat sich im Februar dieses Jahres eine Initiative namens "Ehe ohne Grenzen" gebildet. Da man seit mehreren Wochen vergeblich versucht, mit der Innenministerin in Kontakt zu treten, fand letzte Woche eine Kundgebung vor dem Innenministerium statt. Wann die Bemühungen endlich auf fruchtbaren Boden fallen und ob die Gesetze entschärft werden, ist noch allerdings sehr offen.

Einbürgerungstests

Weil die reformwillige österreichische Bundesregierung mit ihrem Fremdenpaket nichts so belassen wollte, wie es einmal war, gibt es seit 23. März dieses Jahres auch Einbürgerungstests. Das politische Wissen der angehenden Österreicher steht hier auf dem Prüfstand.

Leider lässt sich schon jetzt feststellen, dass die Neo-Österreicher die besseren Österreicher abgeben als die alteingesessenen. Die Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts hat nämlich gezeigt, dass mehr als ein Drittel der Österreicher Probleme mit der Beantwortung der Fragen hätte. Unter anderem hat sich auch der bekannte ehemalige Fußballspieler Toni Polster als nicht sehr treffsicher bewiesen. Auf die Frage "In welchen Abständen gibt es Nationalratswahlen?" meinte er: "Alle sechs Jahre." Das ist falsch.

http://www.heise.de/tp/artikel/22/22561/1.html
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