Neue Arbeit für den Untersuchungsausschuss

Harald Neuber 01.06.2006

BND-Affäre: Was wusste die Bundesregierung?

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss über die jahrelange Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) wird lauter. Erst in der vergangenen Woche hatten Bundesregierung und Geheimdienst den Bericht über die Affäre auf Druck von Parlament und Öffentlichkeit in gekürzter Fassung veröffentlicht (vgl. Flucht nach vorn). Schon danach äußerten die Oppositionsparteien Kritik.

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Zum einen seien wichtige Informationen zensiert worden, hieß es, zum anderen hatten Sonderermittler Gerhard Schäfer fast nur Informationen des BND selbst zur Verfügung gestanden. Gestern nun befasste sich der Innenausschuss des Bundestages hinter verschlossenen Türen mit dem Thema. Auch bei der Befragung des amtierenden BND-Chefs Ernst Uhrlau (SPD) und des Geheimdienstkoordinators im Bundeskanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche (CSU), konnten die Fragen der Opposition nicht ausgeräumt werden.

Nach Informationen aus Ausschusskreisen ist damit die Entscheidung für eine Untersuchung im Untersuchungsausschuss gefallen. Sowohl Uhrlau als auch Fritsche wären bei der Befragung zum Kenntnisstand von BND und Kanzleramt bei der bekannten Version der Bundesregierung geblieben. Diese hatte in einer Stellungnahme in der vergangenen Woche erklärt, keine der beiden Stellen habe auf Führungsebene von der systematischen Observation gewusst.

Pünktlich zur Vorladung von Uhrlau und Fritsche vor den Innenausschuss aber hatte die Berliner Zeitung gegenteilige Informationen veröffentlicht und dafür (anders als die Bundesregierung) Belege angeführt. Im Innenausschuss zeichnete sich heute auch deswegen eine Mehrheit für eine weitergehende parlamentarische Untersuchung ab. Denn mit den widersprüchlichen Aussagen über die Informationspolitik in BND und Kanzleramt wachsen auch die Zweifel an den Darstellungen des wahren Ausmaßes der Bespitzelung. Sowohl Uhrlau als auch Fritsche hatten vor dem Innenausschuss den Einsatz so genannter G-10-Maßnahmen, das Abhören von Zielpersonen, bestritten.

Bundeskanzleramt frühzeitig informiert

Der Ausgang der Diskussion könnte weitreichende Folgen haben. Sollte sich bewahrheiten, dass die Führungsebenen von BND und Bundeskanzleramt über die illegale Bespitzelung von Journalisten frühzeitig informiert waren, ohne dem Einhalt geboten zu haben, würde sich die Affäre auf Regierungsebenen ausweiten. Immerhin war der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bereits im Juli 1999 zum Chef des Bundeskanzleramtes und Beauftragten für die Nachrichtendienste ernannt worden.

Die jüngste Meldung der Berliner Zeitung hat daher hohe Brisanz. Demnach wurde ihr Mitarbeiter Andreas Förster in den Jahren 2001 bis 2005 von dem Leipziger BND-Agenten Uwe Müller (Deckname "Sommer") beschattet. Müller war 2001 von Geheimdienst angeworben worden, um neben Förster zwei weitere Kollegen systematische über Arbeit, laufende Recherchen und Lebensumstände auszuspionieren. In dem Bericht der Zeitung heißt es nun:

Nach Informationen der Berliner Zeitung erfolgte das Vorgehen gegen Förster mit Billigung des Chefs der BND-Sicherheitsabteilung, Ober, der als Nr. 5 in der Hierarchie des Dienstes gilt und zum unmittelbaren Umfeld des damaligen Präsidenten August Hanning gehörte. Hanning hat sich bislang öffentlich nicht geäußert, aber verbreiten lassen, dass die Ausforschung von Journalisten in der obersten Führungsebene des Dienstes nicht bekannt gewesen sei

Über den Einsatz des Leipziger Informanten Müller sei jedoch auch das Kanzleramt 2004 und 2005 in drei Schreiben unterrichtet worden. In einem Schreiben des BND vom 18. Januar 2005 an das Kanzleramt hieß es:

Bisher kam es zu zwölf persönlichen Treffs (mit Müller - d. Red.). Hierbei wurden schwerpunktmäßig Müllers Kenntnisse über nichtautorisierte Informationsabflüsse behandelt. Hinweise zu Aktivitäten von Journalisten mit Zielrichtung BND erwiesen sich regelmäßig als zutreffend und hilfreich.

Schreiben des BND an das Bundeskanzleramt

Auch in der Erklärung der Bundesregierung heißt es dazu, das Bundeskanzleramt habe erstmals im Januar 2005 erfahren, dass "im Rahmen der Eigensicherung des BND Kontakt zu Journalisten" bestanden habe. Der Auftrag sei gewesen, "auf dem Markt angebotene Informationen käuflich zu erwerben".

Über das Ausmaß des Einsatzes und den weitergehenden Auftrag habe das Kanzleramt jedoch erst im Rahmen der Aktenübergabe an den Sachverständigen (Schäfer, d. Red.) im Januar 2006 erfahren.

"Eigensicherung"

Das Eingeständnis ist geschickt formuliert. Die frühe Kenntnis von Agenteneinsätzen "im Rahmen der Eigensicherung" würde die illegalen Machenschaften nicht berühren. Die Eigensicherung stellt die einzige Einsatzausnahme für den BND im Inneren dar. Zudem wird weitere Verantwortung auf untergeordnete Einzelabteilungen abgeschoben. Das Untersuchungsreferat etwa habe "abgeschottet agiert" und "über Jahrzehnte hinweg Methoden und Denkweisen erhalten, die in der Zeit der Bipolarität entstanden sind", heißt es auf Seite der Bundesregierung.

Die Akten des Bundeskanzleramtes hätten dem entgegen "keinerlei Hinweise auf eine Information ... über Observationsmaßnahmen gegen einzelne Journalisten" enthalten. Doch gerade dies ist aufgrund der Zitate aus der Berliner Zeitung nun zweifelhaft. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit sind das in der Berliner Zeitung zitierte Schreiben des BND und die in der Stellungnahme der Bundesregierung eingestandene Information aus dem Januar 2005 deckungsgleich.

Unbenommen der Interpretation aber ist der Skandal enorm: Wusste die Spitze des Kanzleramtes von der Demontage rechtsstaatlicher Prinzipien, wurde diese auf höchster Regierungeebene akzeptiert. Hatte man an dieser Stelle keine Kenntnis von den Verstößen, so würde dies bedeuten, dass sich Teile des Geheimdienstes über Jahre demokratischer Kontrolle entledigt und den Rechtsstaat unterlaufen haben. Dies gäbe denjenigen recht, die Rechtsstaat und Geheimdienst für unvereinbar halten.

Eine parlamentarische Untersuchung findet statt

Gegenüber Telepolis sprachen sich am Mittwoch alle drei Vertreter der Oppositionsparteien im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr für eine parlamentarische Untersuchung aus. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele wollte sich zu den Erkenntnissen der Berliner Zeitung zwar nicht äußern. Auch er sieht aber "Anhaltspunkte" für eine frühzeitige Information des Kanzleramtes. Auf keinen Fall dürften in einem Untersuchungsausschuss nur die Jahre 1997 und 1998 untersucht werden, sagt Ströbele, "sondern auch die Zeit bis 2005". Wolfgang Neskovic, der von der Linksfraktion in das PKGr entsandt wurde, hatte schon nach Vorlage des Schäfer-Berichtes die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses gefordert. Nun bekräftigte er seine Kritik:

Der Bericht war in der Frage der Verantwortlichkeit von vornherein unzureichend. An dieser wichtigen Stelle weist er schlichtweg eine Lücke aus. Der Autor hat seinen Auftrag also nicht vollständig erfüllt, weswegen eine parlamentarische Untersuchung unabdingbar ist.

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof weist auch darauf hin, dass sich die Bundesregierung in ihrem Eingeständnis der Mitwisserschaft nur auf "käuflich zu erwerbende" Informationen bezieht, die von dem Agenten "T" – gemeint ist damit offenbar der Leipziger Uwe Müller – stammten. "Die Frage sei aber, welche Aufträge er noch hatte – und wer davon wusste", so Neskovic.

Wegen dieser offenen Fragen hält auch Max Stadler, PKGr-Mitglied für die FDP, eine parlamentarische Untersuchung für unausweichlich. Die Stellungnahme der Bundesregierung werfe zumindest die Frage auf, "warum nicht frühzeitig kritisch nachgefragt wurde", sagt er. Die Liberalen hätten sich daher einstimmig für eine weiterführende Untersuchung ausgesprochen. Geklärt werden müsse nur noch, ob das Mandat des bestehenden BND-Untersuchungsausschusses erweitert, oder ein neues Gremium eingerichtet werde. "Ein entsprechender Beschluss könnte aber schon in der kommenden Woche getroffen werden", so der FDP-Politiker.

http://www.heise.de/tp/artikel/22/22795/1.html
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