Heißer Herbst?
Bundesverbraucherminister Horst Seehofer will das Gentechnikgesetz präzisieren, viele Landwirte fürchten aber zu hohe Schwellenwerte für Verunreinigungen
Entgegen diverser Medienberichte will Horst Seehofer (CSU) das Gentechnikgesetz nicht "entschärfen", betont das Ministerbüro gegenüber Telepolis. So sind etwa die ursprünglich angedachten Änderungen an der gesamtschuldnerischen Haftung wieder vom Tisch. Gentech-Bauern sollen aber erst ab einer Verunreinigung von 0,9 Prozent haften. Bauernvertreter und Biolebensmittelwirtschaft fordern Klarstellungen. Denn die Lebensmittelindustrie verlangt wesentlich niedrigere Werte und in der Biowirtschaft überhaupt Nulltoleranz bei gentechnischen Verunreinigungen. Wer also würde für Vermarktungsschäden bei Verunreinigungen unter der Haftungsgrenze aufkommen, die wesentlich wahrscheinlicher sind?
Der Sommer in Berlin könnte durchaus heiß werden. Zumindest für jene Mitarbeiter des Verbraucherschutzministeriums, die mit dem Gentechnikgesetz beschäftigt sind. Bis Herbst sollen nämlich diverse Änderungen mit Industrie und Bauernverbänden ausgehandelt sein. Zwar sind einige strittige Themen wieder vom Tisch, Gentech-Kritiker und Landwirte, die ohne gentechnisch veränderte Pflanzen arbeiten wollen, sehen dennoch erheblichen Klärungsbedarf. "Das Gesetz wird nicht 'entschärft'". Es werden, insbesondere bei der Haftungsregelung Präzisierungen vorgenommen, mit denen den Befürchtungen der Industrie vor einer nicht gewollten ausweitenden Auslegung Rechnung getragen werden soll", betont Marie-Luise Dittmar, Pressesprecherin des Landwirtschaftsministeriums gegenüber Telepolis. Tatsächlich bleibt entgegen früheren Plänen des heute CSU-geführten Ministeriums die gesamtschuldnerische Haftung aufrecht. Danach haften Gentech-Landwirte für Verunreinigungen gemeinschaftlich, wenn mehrere Verursacher in Frage kommen. Die Industrie hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, die Haftung auf nachgewiesenes Verschulden zu beschränken. Die Nachweisfrage hätte aber für konventionell wirtschaftende Landwirte in der Praxis zu erheblichen Problemen führen können.
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| Horst Seehofer |
Inzwischen scheint sich aber bei den Beteiligten, die Meinung durchgesetzt zu haben, dass die Haftung bei gentechnisch veränderten Pflanzen nicht schwächer sein darf als sie es bei anderen, durch das Nachbarrecht geregelten Beeinträchtigungen ist. "Dass die gesamtschuldnerische Haftung bleibt, ist sich sicher begrüßenswert", so Georg Janßen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ABL. "In der Frage eines Haftungsfonds ist Seehofer allerdings der Industrie entgegen gekommen", schränkt er ein.
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Die Industrie hatte sich dagegen verwehrt, in einen Haftungsfonds einzuzahlen, der für allfällige Schäden aufkommen sollte. "Ein klassischer Haftungsfonds ist vom Tisch. Es wird stattdessen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen Wirtschaft und den Landwirten geben", bestätigt das Ministerium. Bei Janßen läuten in diesem Punkt die Alarmglocken. "Wir hatten bereits 1999 eine Regelung bei Saatgutnachbau, die an der bäuerlichen Basis vorbei zwischen dem Bauernverband und der Industrie ausgehandelt wurde und vielen, vor allem kleineren Landwirten heute zu schaffen macht. Bäuerliche Interessensgemeinschaften sind damit bereits vor den europäischen Gerichtshof gezogen und haben dort auch Recht bekommen. In der Gentechnik-Frage darf keinesfalls wieder an der bäuerlichen Basis vorbei entschieden werden."
Knackpunkt Schwellenwert
Der umstrittenste Punkt in der gesamten Diskussion ist der Grenzwert für Verunreinigungen. "Nach geltendem Recht ist Auslöser für eine Schadensersatzpflicht die ungewollte Pflicht zur Kennzeichnung als 'gentechnisch verändert'". Diese gilt für zufällige oder unvermeidbare Einkreuzungen erst bei einer Überschreitung eines Schwellwertes von 0,9% (bei zugelassenen Produkten). An dieser Rechtslage wird nichts geändert", verweist Dittmer vom Ministerium auf die bestehende Rechtslage.
Hier scheinen aber ebenfalls Klarstellungen angebracht. Denn falls die Regelung in der Praxis bedeutet, dass bei Verunreinigungen unter 0,9 Prozent kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, werden Landwirte, die gentechnikfrei wirtschaften wollen, Sturm laufen. Nicht nur die Biolandwirte könnten bei Unklarheiten rasch die Gelackmeierten sein. Generell besteht die Gefahr, dass die Landwirte in eine Zwickmühle geraten, zumal die Nahrungsmittelindustrie aufgrund der starken Verbraucherablehnung auf möglichst gentech-freie Ware besteht. "Wir haben inzwischen eine erhebliche Anzahl von konventionellen Betrieben die Verträge mit Abnehmern im Landhandel haben, die auf weit darunter liegende Grenzwerte bestehen", erläutert Janßen das Problem. Benedikt Haerlin von der Zukunftsstiftung Landwirtschaft sieht das ähnlich:
Die von großen Marken und Supermarktketten, aber auch von Mühlen und Stärkeherstellern intern festgelegten Grenzwerte bewegen sie heute zwischen 0,1 und 0,3 Prozent. Darüber hinaus wird übersehen, dass der Grenzwert von 0,9% nur für solche Produkte Anwendung findet, bei denen die Verunreinigung sowohl zufällig als auch technisch unvermeidbar ist. Verunreinigungen, die sich aus entsprechend knapp bemessenen Abständen ergeben, sind in der Regel weder zufällig noch technisch unvermeidbar. Nirgends steht in der Europäischen Gesetzgebung geschrieben, dass Gentechnik-Anbauer ein Recht darauf haben, die Produkte und Felder ihrer Nachbarn bis zu 0,9% zu verunreinigen.
Eine besondere Rolle kommt dabei der Ausarbeitung von Richtlinien zur "guten fachlichen Praxis" zu, die jetzt im Ministerium vorbereitet werden sollen. "Dabei könnten auch größere Abstände zu Biolandwirten angedacht werden", formuliert Dittmer vorsichtig. "Möglichst große Abstände zwischen den Feldern sind sicher begrüßenswert. Einkreuzung ist aber nicht die einzige Quelle der Verunreinigung", kommentiert Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstand des Bunds ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) den Vorschlag. Er spielt dabei auf die verschiedenen Möglichkeiten an, die zu gentechnischen Verunreinigungen führen können. Darunter fällt beispielsweise die gemeinschaftliche Nutzung von Landmaschinen durch Landwirte, zu der die ABL erst kürzlich eine Studie veröffentlichte.
"0, 9 Prozent sind nicht akzeptabel, da für Bäuerinnen und Bauern Vermarktungsschäden bereits unter 0,9 Prozent gegeben sind. Schäden unter 0,9 Prozent werden weit häufiger auftreten als die über 0,9 Prozent. - Wir arbeiten mit unseren Rechtsanwälten und Experten im Moment eigene Vorschläge aus, die dem Ministerium vorgelegt werden sollen", erklärt Löwenstein gegenüber Telepolis.
Die Biowirtschaft wird sicher sehr genau hinsehen, was das Seehofer-Ministerium plant, könnten doch zu laxe Bestimmungen Bio-Labels generell gefährden. Hinter den Kulissen dürfte also das Tauziehen um eindeutige, rechtsverbindliche Regelungen weitergehen. "Wir müssen die EU-Freisetzungsrichtlinie umsetzen, der nationale Spielraum ist nicht sehr groß. Er besteht letztlich allein bei den Regelungen zur Koexistenz. Im Sommer wird das Ministerium in Ruhe nach Lösungen suchen. Im Herbst kommt dann die politische Diskussion", so Dittmer.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Minister Seehofer sich in letzter Zeit wesentlich zurückhaltender über den Einsatz der Grünen Gentechnik äußerte als noch zu Beginn seiner Amtszeit. Er gibt positive Signale an die Forschung und Wissenschaft, die bisher kommerzialisierten Gentech-Pflanzen scheinen ihn aber nicht wirklich zu überzeugen. "Bei der kommerziellen Anwendung bin ich allerdings sehr skeptisch", sagte Seeehofer erst unlängst bei einer Wissenschaftsdiskussion in der Berlin-Brandenburgischen Akademie.
http://www.heise.de/tp/artikel/23/23072/1.html- "problem" schon früher "gelöst" (17.7.2006 13:48)
- Re: (14.7.2006 12:24)
- Mein Fehler - fehlendes ? (13.7.2006 19:25)
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