Embryonen für die Forschung

Florian Rötzer 29.07.2006

Eine britische Klinik darf Eizellen von Frauen für therapeutisches Klonen benutzen, die damit ihre Kosten für künstliche Befruchtung reduzieren wollen, die Pläne gehen aber weiter

Großbritannien will in der Forschung mit embryonalen Stammzellen einen Schritt weiter gehen. Am letzten Montag hatte der EU-Ministerrat sich darauf verständigt, die Forschung mit embryonalen menschlichen Stammzellen finanziell zu fördern, wenn dabei Embryonen nicht zu Forschungszwecken getötet oder diese nicht zum Klonen von menschlichen Embryonen verwendet werden. Die Bundesregierung lehnt allerdings ab, das deutsche Stammzellengesetz zu ändern, nach dem nur embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Forschungsministerin Schavan (CDU) will auch daran festhalten, dass deutsche Wissenschaftler bestraft werden können, wenn sie sich an europäischen Projekten beteiligen, die deutschem Recht widersprechen.

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Ernst-Ludwig Winnacker, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, ist über das auch in den Regierungsparteien umstrittene Beibehalten des deutschen Stammzellengesetzes unglücklich und sagte dem Deutschlandradio: "Wir würden gerne Zellen importieren, die seit dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden", da seitdem im Ausland bessere Zelllinien hergestellt worden seien. Winnacker meinte, deutsche Wissenschaftler würden nur mit solchen Zellen arbeiten, die sich nicht mehr zu menschlichem Leben fortentwickeln könnten, und betonte: "Wir fordern nicht, dass Embryonen zu Forschungszwecken hergestellt werden".

In Großbritannien hat die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) bereits einen entscheidenden Schritt dahin vollzogen. Die Behörde erteilte dem North East England Stem Cell Institute (NESCI) die Genehmigung, dass Frauen Eizellen, die ihnen für die künstliche Befruchtung entnommen wurden, aber nicht gebraucht werden, zur Forschung an embryonalen Stammzellen hergeben können, um so die Kosten der künstlichen Befruchtung zu reduzieren. Das nennt sich "egg sharing for research". Aus den Eizellen werden Embryos hergestellt, die dann tatsächlich nur für Forschungszwecke und gegen finanzielle Vorteile gemacht wurden. Bislang war es NESCI bereits erlaubt worden, Frauen, die sich der künstlichen Befruchtung unterziehen, fragen zu dürfen, ob sie nicht befruchtete Eizellen spenden. Seit letztem Jahr durften auch zwei "frische" und überzählige Eizellen verwendet werden, wenn 12 und mehr Eizellen für die In-vitro-Fertilisation gewonnen wurden. Bezahlung war hier allerdings nicht im Spiel. Entsprechend gering war das Ergebnis.

Alle Patienten, die am Eizellentausch beteiligt sind, benötigen eine IVF-Behandlung, um ein Kind zu bekommen. Wir helfen ihnen, diese Behandlung zu erhalten, die sich sonst nicht leisten können. Für die Frauen entsteht aus dem Eizellentausch kein zusätzliches körperliches Risiko.

Alison Murdoch, Professorin für Reproduktionsmedizin an der Newcastle University

Wie man vermuten kann, ist dieser Schritt, Eizellen gegen Bezahlung bzw. Kostenreduzierung zum therapeutischen Klonen zu gewinnen, nur der Türöffner für weitere Möglichkeiten, an Forschungsmaterial heranzukommen. Die Wissenschaftler würden auch gerne Eizellen von Frauen, die sich keiner künstlichen Befruchtung unterziehen, nehmen. Dabei denkt man offenbar daran, das Konzept der "altruistischen Spende" zu übernehmen, nach der Frauen Eizellen anderen unfruchtbaren Frauen gegen Bezahlung spenden können.

Die HFEA will es nicht bei dieser einzelnen Genehmigung bestehen lassen, sondern überlegt, daraus eine allgemeine Regelung zu machen. Zu diesem Zweck soll eine Anhörung im Herbst durchgeführt werden, um bis Februar 2007 eine Entscheidung zu treffen. Dabei geht es darum, ob Frauen auch unabhängig von IVF-Behandlungen Eizellen für die Wissenschaft "spenden" dürfen. Zur Debatte steht, wie Zwang gegenüber den Frauen verhindert werden kann, welche Folgen die Hormone zur Stimulation der Eierstöcke haben und ob es Gefährdungen für Frauen gibt, die nur Eizellen ohne IVF-Behandlung geben, aber auch, wie eine solche Genehmigung zu den EU-Regeln passt und ob die in Großbritannien gewonnenen Eizellen auch international der Forschung zur Verfügung stehen sollen. Man darf sich freilich fragen, ob die Konsultation nach der ersten Genehmigung mehr sein kann als eine nachträglich Rechtfertigung der bereits getroffenen Entscheidung. Allerdings wird das Programm von NESCI erst in einem Jahr starten können

http://www.heise.de/tp/artikel/23/23212/1.html
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