Kein Vorwissen, wenig Gehalt und volles Risiko
Neue Geschäftsmodelle und alte Fallstricke
Für wenig Arbeit Geld zu bekommen ist verführerisch. Dies haben auch Zeitungen und Firmen erkannt und locken mit Prämien oder einfachen Geschäftsmodellen. Die rechtlichen Fallstricke sind dabei den wenigsten bekannt, die auf solche Angebote eingehen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass in dem Päckchen, das man für den "freundlichen Fremden" über die Grenze bringen soll (was er ggf. mit Geld honoriert), sich etwas befindet, was, sollte es entdeckt werden, dem Boten handfeste Probleme beschert, ist hoch. Ein Ansinnen dieser Art würde von den meisten Menschen zurückgewiesen werden, so ihnen nicht die Gefahr egal ist. Es bedarf einer großen Portion Naivität, hier nicht auf die Idee zu kommen, es könne sich um (Drogen-)Schmuggel handeln. Durch etliche in den Nachrichten erschienenen Fälle sowie Kinofilme, welches das Problem mehr oder minder reißerisch behandeln, hat die Aufklärung hier gefruchtet.
Geht es um Geldwäsche, so sieht dies anders aus. Zwar sollten normalerweise die Alarmglocken läuten, wenn der gute Nebenverdienst von Zuhause aus darin besteht, Gelder von unbekannten Empfängern anzunehmen und diese dann, abzüglich eines Eigenanteils für die Dienstleistung, an Western Union zu transferieren, doch dem ist nicht immer so.
Neben der sicherlich vorhandenen Gier vieler ist hier die Naivität hoch, wie ein kleines Experiment im Freundeskreis bewies. Von zwanzig angeschriebenen Bekannten wurde die per Mail beworbene Jobchance als "Finanzagent" mit der oben beschriebenen Tätigkeitsbeschreibung zu 75% als "gut", "sehr gut" oder "verlockend" bezeichnet. Lediglich 5 der kontaktierten Bekannten sahen darin etwas Anrüchiges oder erkannten den Zusammenhang mit Phishingmails. Zu erwähnen ist hier, dass es sich bei den Bekannten keineswegs um Neulinge im Internet handelte.
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Doch abgesehen von diesem nicht repräsentativen Beispiel ist bei den vorgenannten Fällen mit etwas Überlegung schon der voraussichtlich nicht ganz legale Charakter der Tätigkeit zu erkennen. Anders sieht dies zum Beispiel bei den selbständig tätigen Callcenteragents aus, die von vielen Arbeitgebern gerne eingestellt werden.
Schneller Verdienst mit Handy und Telefonbuch
Durch günstige Telefonflatrates ist es möglich, auch von Zuhause aus den ganzen Tag zu telefonieren ohne sich dafür finanziell zu ruinieren. Dies legt natürlich die Idee nahe, das Callcenter in die eigenen vier Wände zu verlagern.
Eine Idee, die vermehrt auch von Arbeitgebern aufgegriffen wird, so dass der Arbeitssuchende sich schnell in der (Schein)selbständigkeit wiederfindet, so er das Angebot annimmt. "Eine Telefon- oder Handyflatrate und ein Telefonbuch, mehr brauchen Sie nicht", heißt es lapidar, wenn nach der Ausstattung gefragt wird, denn oft werden nicht einmal die beliebten Adressenlisten mitgeliefert.
Der frisch Selbständige macht sich also nichtsahnend an die Arbeit und kann von Glück sagen, wenn er nicht bald eine teure Abmahnung oder eine Klage erhält (vgl. Der Telefon-Agent, der aus der Kälte kommt…). Die Firma, welche meist lediglich ein Subunternehmen eines Subunternehmens ist, wäscht ihre Hände genauso wie derjenige in Unschuld, dessen Produkt angepriesen wird. Leidtragende ist der ahnungslose Neuselbständige, der vom Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb noch nie etwas hörte und lediglich die oftmals zitierte Meinung "wer nicht angerufen werden will, soll sich kein Telefon anschaffen" verinnerlicht hat.
Die Ahnungslosigkeit hinsichtlich der Kaltaquiseproblematik wird durch gut gemeinte Ratschläge wie "Holen Sie sich eine Handyflatrate, dann wird das Telefonieren supergünstig", noch verstärkt, denn in diesem Ratschlag liegt bereits ein Fehler. Wer nämlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur oftmals angepriesenen Handyflatrate "Base" des Anbieters E-Plus studiert, dem fällt auf, dass eine gewerbliche Nutzung der Handyflatrate von E-Plus genauso verboten wird wie die Übersendung von unverlangten Werbesendungen und sonstigen belästigenden Nachrichten, wie man einen Cold Call durchaus interpretieren kann.
Weiterhin dürfen keine Rechte Dritter durch die Nutzung der Flatrate verletzt werden. Dennoch wird die Nutzung eben dieser Flatrate zum privaten Telemarketing von einigen Arbeitgebern direkt empfohlen - auch hier bleibt der Leidtragende derjenige, der leichtgläubig den Empfehlungen vertraut. Er wäre der Erste, der nicht nur für den Mobilfunkbetreiber sondern auch für die Angerufenen greifbar, was im Zuge einer Klage sogar zur Privatinsolvenz führen kann.
Zeigt her eure Fotos
Auch die BILD hat mit ihrer Foto-Aktion etliche Menschen dazu ermuntern können, sich auf Fotosafari zu bewegen. 500 Euro wurden als Belohnung für die Bilder geboten, welche BILD besonders geeignet für die Veröffentlichung fand. Obgleich die Nachwuchspaparazzis erfuhren, dass die eingesandten Bilder noch redaktionell überprüft würden, fand keinerlei Aufklärung in Bezug auf Privatsphäre oder das Recht am eigenen Bild statt, im Gegenteil, es wurde zu Bildern aufgerufen, welche schnell eben diese Rechte tangieren:
Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?
Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?
Nicht verwunderlich ist es, dass bereits die ersten Unterlassungsklagen in Bezug auf die Fotoaktion gab. Der Fußballer David Odonkor fühlte sich angesichts der Menge der neu- und selbsternannten Paparazzi gar an "1984" erinnert und klagte gegen die Veröffentlichung der Bilder, auf denen er urinierend auf einem Parkplatz zu sehen war. Nicht klar ist den meisten der Fotografen, dass nicht nur die BILD hier zur Verantwortung gezogen werden kann, sondern auch derjenige, der das Bild geschossen hat. Die zu erwartenden Strafen dürften die von BILD gezahlten 500 Euro bei weitem übersteigen.
Blogger im Dienste der Zeitung
Ähnliches spielt sich momentan im Bereich des Bloggens ab. Vielversprechende Blogger werden hierbei von Zeitungen angeworben und erfahren so größere Bekanntheit - das Gehalt ist niedrig oder besteht lediglich aus einer Aufwandsentschädigung. Eine Aufklärung über die grundlegenden Aspekte des Bloggens, die es zu beachten gilt, findet nicht statt.
Bedenkt man die diversen Urteile zur Forenhaftung in den letzten Monaten stellt sich automatisch die Frage, inwiefern dann die Redaktionen für die Blogeinträge bzw. die von den Bloggern freigeschalteten Kommentare haftbar sind und was den Blogger erwartet, der ohne Vorkenntnisse Rechte Dritter verletzt. Da keinerlei schriftliche Verträge bestehen, die über Rechte und Pflichten aufklären, ist für den Blogger diese Tätigkeit eigentlich ein Vabanquespiel, ohne dass ihm dies klar ist.
Geiz ist geil/Jeder kann mitmachen
Neben der rechtlichen Problematik ergibt sich durch die zunehmende "Einbindung" privater Blogger, Fotografen, Callcenteragents etc. für diejenigen, die bisher dieser Tätigkeit für eine bessere Bezahlung nachkamen, automatisch nicht nur ein Leistungs-, sondern auch ein Gehaltsdruck. In den ohnehin schrumpfenden Redaktionen vieler Zeitungen ist die Idee, die Bevölkerung einzubinden, längst auf offene Ohren gestoßen.
So bedarf es keiner teuren Verträge um stets aktuell zu sein und diejenigen, deren Photos oder Texte veröffentlicht werden, haben neben einer Einmalzahlung noch den Stolz auf die "15 Minuten Ruhm" oder mehr. Neben den Gehältern wird aber letztlich auch die Qualität der journalistischen Beiträge sinken, wenn sie nach und nach von immer mehr Laien getätigt werden, welche lediglich den Ruhm und das Geld im Vordergrund sehen und sich nicht die Mühe der Recherche machen. Von gesellschaftlichen Folgen eines "Zuerst das Foto machen"-Denkens bei Unfällen etc. sei hier gar nicht erst gesprochen.
Die euphemistisch als "Lesernähe" und "Einbindung" bezeichnete Idee, Risiko und Arbeit zu kleinen Preisen auf Private auszulagern, ist somit nur ein weiteres Beispiel dafür, wie die "Geiz ist geil"-Mentalität in Unternehmen weiter gepflegt wird und letztendlich zu geringerer Qualität und weniger Arbeitsplätzen führt. Denn warum einen ständigen Berichterstatter einstellen, wenn doch der "nette Blogger von Nebenan" dies gerne für ein bisschen Bekanntheit übernimmt - oft auch darauf hoffend, diese Bekanntheit könne ihm beruflich hilfreich sein.
Eine trügerische Hoffnung, denn er ist in diesen Metier keineswegs allein und hilft tatkräftig mit, die Preise zu drücken. Dafür begibt er sich dann auch freiwillig in rechtliche Gefahr - oft genug ohne dies zu wissen. Für die Arbeitgeber somit durchaus eine praktische Entwicklung: freie Mitarbeiter, die das volle Risiko tragen und dafür nur ein schmales Gehalt bekommen.
http://www.heise.de/tp/artikel/23/23234/1.html- Bulgarisches Niveau?... (9.8.2006 9:09)
- Warum bleibst du dann nicht (8.8.2006 21:12)
- Quatsch (8.8.2006 21:10)
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