Viele Manager, keine politischen Studenten und nachgelagerte Studiengebühren

Thorsten Stegemann 18.08.2006

Die große Koalition beschert Schleswig-Holstein ein neues Hochschulgesetz

Die Umstrukturierung des deutschen Bildungssystems nimmt langsam Gestalt an, zeigt aber kein einheitliches Bild. Der Föderalismus wird am Ende vermutlich ein gutes Dutzend Reformergebnisse hervorbringen, die ein unterschiedlich hohes Maß an Übereinstimmung aufweisen. Alle Bundesländer sind sich immerhin einig, dass die Hochschulen mehr Flexibilität bei einem gleichzeitigen Abbau bürokratischer Hindernisse brauchen, deutlich besser ausgestattet werden und effizienter arbeiten müssen, um in Forschung und Lehre wieder international Anschluss zu finden.

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Der Weg dahin soll über Studiengebühren, zusätzliche Finanzspritzen, ein Hochschulfreiheitsgesetz oder die Kombination verschiedener Maßnahmen führen und ist je nach parteipolitischer Zusammensetzung der Regierungsbänke mehr oder weniger heftig umstritten.

Unter diesen Umständen sollte eine große Koalition am ehesten in der Lage sein, konsensfähige Vorschläge zu entwickeln, doch in Schleswig-Holstein ist das genaue Gegenteil der Fall. Der Entwurf des neuen Hochschulgesetzes, dem das Kabinett Anfang Juli zustimmte, stößt bei den betroffenen Studenten und Hochschulgremien auf deutlichen Widerstand.

Dabei hatte Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) den hundertseitigen Vorstoß schon als "optimalen Kompromiss" gelobt und aus Sicht des studierten Juristen, vierfachen Familienvaters und gut bestallten Berufspolitikers ist er das sicher auch. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich die Landespolitik zukünftig aus allen Detailfragen zurückzieht und die Hochschulen selbst Personalentscheidungen treffen, Prüfungsordnungen genehmigen und die strategische Ausrichtung bestimmen.

Neues Management für die Hochschulen

Darüber hinaus soll das "Management" der neun akademischen Einrichtungen (3 Universitäten, 4 Fachhochschulen, eine Musik- und eine Kunsthochschule), die sich bislang erkennbar in staatlicher Trägerschaft befanden, "gestärkt und weiter professionalisiert" werden. Zu diesem Zweck wird es in jeder Einrichtung drei Leitungsgremien geben. Neben Präsidium und Senat entscheidet ein mit umfassenden Kompetenzen, Überwachungs- und Kontrollrechten ausgestatteter Hochschulrat, in dem externe Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft Platz finden, über alle wichtigen Angelegenheiten. Für die drei Universitäten in Kiel, Lübeck und Flensburg wird darüber hinaus ein Universitätsrat eingesetzt, der Lehrangebote, Forschungsschwerpunkte und Fragen der Profilbildung landesweit koordinieren soll und sich daneben noch mit der Verteilung der Finanz- und Sachmittel oder der Personalausstattung beschäftigt.

Geplant ist außerdem eine Ausschreibung des Präsidentenamtes, damit sich auch hier externe Bewerber zur Wahl stellen können, die Umstellung aller Studiengänge, die nicht mit dem Staatsexamen abgeschlossen werden, auf Bachelor- und Master-Formate sowie die Einrichtung eines Medizin-Ausschusses für Forschung und Lehre, der nach der Fusion und Verselbständigung der Universitätskliniken in Kiel und Lübeck nun offenbar auch die entsprechenden Fakultäten auslagern soll.

Keine Zeit für umfassende Stellungnahmen

Die Landesrektorenkonferenz (LRK) hat in ungewöhnlich scharfer Form auf die Vorstellung des Gesetzesentwurfs reagiert. Ihr Vorsitzender Heiner Dunckel, der gleichzeitig als Rektor der Universität Flensburg fungiert, glaubt, dass die Landesregierung "offensichtlich nicht an einer umfassenden und ernsthaften Diskussion mit den Hochschulen über ein neues Hochschulgesetz interessiert" ist. Er erwartet durch die Einsetzung von Hochschul- und Universitätsräten de facto eine Verringerung der Hochschulautonomie, da interne Entscheidungen nach außen verlagert werden.

Dunckel kritisiert überdies, dass die Mitbestimmungsrechte der Studierenden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht erweitert, sondern beschnitten werden. Außerdem rechnet der LRK-Vorsitzende damit, dass sämtliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die schon jetzt mit einem "erheblichen personellen, finanziellen und bürokratischen Aufwand" verbunden sind, in Zukunft noch umfangreicher ausfallen. Der geplante Medizin-Ausschuss dient seiner Einschätzung nach vor allem dem Zweck, die Fakultäten in ihren Kompetenzen zu beschneiden und sie – ähnlich wie die Kliniken - von den Universitäten abzutrennen.

Tatsächlich zeigen Beispiele aus anderen Bundesländern (Der Staat geht, die Wirtschaft kommt), wie viele Hochschulräte in erster Linie dazu dienen, Vertretern der Wirtschaft mehr Einfluss auf die Gestaltung der Hochschulpolitik zu verschaffen. Auch die anderen Kritikpunkte der spürbar enttäuschten Landesrektorenkonferenz, die sich seit vielen Monaten vergeblich bemüht, ihre Sicht der Dinge in das laufende Gesetzgebungsverfahren einzubringen, sind durchaus verständlich, fallen in der Summe aber überraschend bescheiden aus.

Die LRK begründet den geringen Umfang der Replik mit der knappen Frist, den die Landesregierung Hochschulen und Verbänden für eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingeräumt hat. Der 8. August falle in die vorlesungsfreie Zeit und lasse den Hochschulen keine Chance "zu einer umfassenden und der Thematik angemessenen Kenntnisnahme und Diskussion".

Ein solch argumentatives Eigentor zeigt nun leider auch, wie dringend eine grundlegende Reform der deutschen Bildungslandschaft ist, die, wenn sie weiter der brisanten Mischung aus eigenem Phlegma und politischem Desinteresse überlassen bleibt, ganz offenbar zur vollkommenen Bewegungslosigkeit tendiert. Warum es der Landesrektorenkonferenz nicht möglich ist, in fünf Wochen eine angemessene Stellungnahme zu verfassen, der AStA der Christian-Albrechts Universität in Kiel aber gleichzeitig eine präzise und ausführliche Bewertung einzelner Paragraphen zusammenbringt, kann wohl nur mit der monströsen Arbeitsüberlastung leitender Universitätsmitarbeiter erklärt werden, die auf den oberen Gehaltsstufen ihr freudlos-verbeamtetes Dasein fristen.

Folgenschwere Detailfragen

Die AStA-Stellungnahme zeigt dagegen recht eindruckvoll, wie folgenreich ein Inkrafttreten dieses Gesetzesentwurfs im Detail wäre. So weisen die Studentenvertreter beispielsweise darauf hin, dass die Forderung des alten Hochschulgesetzes, auf eine Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft hinzuwirken, im neuen Text überhaupt nicht mehr vorkommt, obwohl bislang nicht bekannt geworden ist, dass Frauen in Schleswig-Holstein mittlerweile ausreichend gute Aussichten auf akademische Führungspositionen hätten. Stattdessen stellt ein ebenfalls von der Landesregierung veröffentlichtes Begleitpapier explizit fest, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen eigentlich zu den zentralen Aufgaben einer Hochschule gehören müsse, "zumal in mehreren Bereichen der Wissenschaft, insbesondere auf der Leitungsebene, Frauen immer noch deutlich unterrepräsentiert sind."

Der AStA kritisiert außerdem die Zuordnung der Universitätsangehörigen zu bestimmten Mitgliedergruppen, die ganz augenscheinlich nur dazu dient, regelrechte Ausbeutungsverhältnisse zu verschleiern.

Verfehlt scheint die Zuordnung der sogenannten "wissenschaftlichen Hilfskräfte" zu der Mitgliedergruppe der Studierenden. Als Mitarbeiter, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, haben sie de facto keinen Studierendenstatus und sind insoweit in dieser Mitgliedergruppe fehl am Platz. Sofern diese Dumping-Tarifgruppe überhaupt eingeführt wird, wären die "wissenschaftlichen Hilfskräfte" nur in der Mitgliedergruppe des wissenschaftlichen Dienstes sachgerecht zugeordnet.

AStA der Universität Kiel

"Kein allgemeinpolitisches Mandat"

Ähnlich problematisch sieht der AStA die beabsichtigte Einrichtung von Hochschulräten, die nach den jetzigen Planungen die Entscheidungskompetenzen an sämtlichen Hochschulen substanziell verändern, den Autonomiebestrebungen beträchtlich schaden und überdies das Mitspracherecht der Studierenden empfindlich einschränken würden. Letztgenanntes ist durch die veränderte Rolle des Senates und eine Abschaffung des drittelparitätisch besetzten Konsistoriums aber wohl explizit beabsichtigt.

Im Detail scheint es widersinnig zu sein, in der Hochschule einen starken Präsidenten zu installieren, welcher die Verantwortung für die Entscheidungen an der Hochschule übernimmt, auf der anderen Seite jedoch der Kanzlerin oder dem Kanzler in finanziellen Fragen ein suspensives Veto und die Möglichkeit, den Hochschulrat anzurufen, zu geben. (...) Um die Autonomie der Hochschule zu stärken, sollte der Hochschulrat bei der Struktur- und Entwicklungsplanung und den Grundsätzen für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung eine Stellungnahme abgeben und der Beschluss hierüber im Senat getroffen werden.

AStA der Universität Kiel

Wie eifrig die Landesregierung bemüht ist, den Einfluss und die Mitbestimmungsrechte der bei weiten größtem "Mitgliedergruppe" an jeder Hochschule zurückzudrängen, zeigt sich schließlich in einer nebulösen Formulierung des § 72. Die Studierendenschaft hat demnach die Aufgabe, die hochschulpolitischen Belange der Studierenden zu vertreten, aber ausdrücklich "kein allgemeinpolitisches Mandat". Was mit diesem Passus genau gemeint ist, lässt sich nur mutmaßen – im alten Hochschulgesetz kommt er jedenfalls nicht vor, folglich muss er mit Absicht in den aktuellen Entwurf lanciert worden sein.

Nachdenken über Nachgelagertes – Die SPD vor der Kehrtwende

Eines der heikelsten Themen aller Hochschulreformen wird im vorliegenden Gesetzestext übrigens mit keinem Wort erwähnt. Von Studiengebühren ist also nicht die Rede, doch darin liegt die eigentliche Brisanz, denn bislang galt im hohen Norden ein striktes Verbot der umstrittenen Abgabe. Die SPD, die sich in den von ihr regierten Bundesländern bislang immer für ein gebührenfreies Erststudium eingesetzt hat, scheint nun dem Druck des Koalitionspartners nachzugeben und nur noch bemüht zu sein, wenigstens einen Teil des ramponierten Image zu retten. Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin und stellvertretende Regierungschefin Ute Erdsiek-Rave (SPD) hat das programmatische Tafelsilber der Genossen in einem viel beachteten Interview jedenfalls schon mal zur Verhandlungsmasse erklärt.

Man kann über nachgelagerte Beiträge nachdenken, die die Menschen erst dann zahlen, wenn sie mit dem Examen fertig sind und im Berufsleben stehen. Auf alle Fälle wäre es sinnvoll, einmal durchzurechnen, ob ein solches Modell konkurrenzfähig sein könnte.

Ute Erdsiek-Rave

Offenbar funktioniert die Hochschulreform in Schleswig-Holstein nach dem gleichen Prinzip wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Bundesebene. Nachdem die Unionsparteien zwei Prozent gefordert und die Sozialdemokraten sich strikt gegen eine Erhöhung gewehrt hatten, kam am Ende ein Plus von drei Prozent heraus. Dementsprechend vereint sich nun der Ruf nach neuen Eliten mit der Forderung nach einem modernen Bildungssystem, das allen Menschen gleichermaßen offen steht, zu einem Modellversuch, der die Hochschulen am Gängelband der Wirtschaft zu neuen Zielen und Aufgaben führt. Dass der Entwicklung eines ebenso kreativen wie effektiven Lehrangebots, der Qualität einer unabhängigen, engagierten Forschung oder der Gesellschaft insgesamt mit diesem Vorgehen gedient ist, darf allerdings bezweifelt werden.

Die Verschlankung des gesamten Verwaltungsapparates, mehr Hochschulautonomie und Eigenverantwortlichkeit aller beteiligten Gruppen oder eine höhere Flexibilität in Personalfragen durch die schrittweise Abschaffung kontraproduktiver Verbeamtungen wären möglicherweise probatere Mittel. Im Entwurf zum neuen Hochschulgesetz sind sie allerdings nur bedingt oder gar nicht vorgesehen.

http://www.heise.de/tp/artikel/23/23350/1.html
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