Strategie der Unentschiedenheit

Peter Nowak 28.11.2006

Der Vorschlag Rüttgers zum ALG I spaltet nicht in erster Linie die CDU, sondern die geschwächte Erwerbslosenbewegung

Am Montagabend erhielt Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers doch noch einen Dämpfer. Mit 57,72 Prozent erhielt er bei der Wahl zum Stellvertretenden CDU-Vorsitzenden auf dem Unions-Parteitag in Dresden das schlechteste Ergebnis aller Bewerber um den Posten im höchsten Parteigremium. Er dürfte es schnell verschmerzt haben. Denn der Antrag, der schon einige Wochen vor dem Unionsparteitag für Schlagzeilen sorgte, fand eine große Mehrheit.

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Mitglieder des Bundesvorstands der CDU Deutschlands, Bundeskanzlerin Merkel erhielt 93% Ja-Stimmen. Bild: CDU

Der Rüttgers-Vorschlag besteht aus drei Teilen. Zum einen soll der Vermögensfreibetrag für die Altersvorsorge von zur Zeit 250 auf 700 Euro pro Lebensjahr des Leistungsempfängers angehoben werden. "Es ist nicht richtig, den Menschen zu sagen, sorgt fürs Alter vor, aber wir nehmen euch das im Notfall wieder weg", begründet Rüttgers diesen Vorschlag. Darüber hinaus soll der bisher an komplizierte Bedingungen geknüpfte Kinderzuschlag in eine Pauschale umgewandelt werden. Hiernach bekämen Geringverdiener pauschal 100 Euro monatlich.

Der dritte Vorschlag betrifft die Verteilung der Leistungen des ALG I. Nach Rüttgers müsse hier mehr Gerechtigkeit hergestellt werden. Vorgeschlagen wird, dass Menschen, die sehr lange in die Arbeitslosengeld-Kassen eingezahlt haben, bis zu zwei Jahre lang Leistungen des ALG I beziehen sollen. Gegenfinanzieren soll diese Maßnahme entsprechende Kürzungen für Menschen, die nur sehr kurz in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten. Vor allem dieser dritte Vorschlag wurde in der Öffentlichkeit schnell zum Kristallisationspunkt einer heftigen Debatte. Das war ganz im Sinne von Rüttgers und auch großer Teile der Union. Denn während vom Flügelstreit in der Union und einer Linksverschiebung der Partei gesprochen wurde, ging es den Protagonisten der Debatte im Wesentlichen darum, Diskurse zu bestimmen. Das hatten sie auf mehrfache Weise erricht. In der SPD und den Gewerkschaften tat man sich schwer mit den Vorschlägen. Während sich die SPD-Spitze von Rüttgers distanzierte, bekam er von der Basis der Sozialdemokratie und auch von den Gewerkschaften offene Zustimmung.

Kein Geld für junge Säufer

Aber der Rüttgers-Vorschlag ist auch ein Signal an die soziale Bewegung, die gegen Hartz IV gekämpft hatte. Ihre momentane Schwäche wird hier gezielt ausgenutzt. Denn die Aktivisten wollten 2004 gemeinsam Hartz IV verhindern. Durch den Rüttgers-Vorschlag wird die Spaltung unter die Betroffenen getragen. Dann geht es schnell um die Frage, ob es gerecht ist, dass junge Erwerbslose genau so viel Geld bekommen wie Menschen, die Jahrzehnte eingezahlt haben.

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann brachte die Spaltungsabsicht in einen Interview populistisch auf den Punkt: "Das Prinzip, dass jemand, der lange Beiträge eingezahlt hat, auch längere Zeit das Arbeitslosengeld I bezieht, als ein junger Säufer, der nichts geleistet hat, ist richtig und sozial." Laumann hat gleichzeitig betont, dass er auch den von den als Rüttgers-Gegner firmierenden Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Günther Oettinger eingebrachten Antrag zur Flexibilisierung des Kündigungsschutzes mitgetragen hat.

Damit ist er einer Empfehlung von Bundeskanzlerin Merkel gefolgt, die ebenfalls beiden Anträgen zustimmte und damit keine Richtung vorgeben, sondern sich bedeckt halten wollte. Damit wird auch deutlich, dass die Debatten über einen Flügelstreit in der Union vor allem Scheingefechte sind. Sicherlich geht es um unterschiedliche Akzentuierungen, aber nicht um Richtungsentscheidungen. Beide Anträge ergänzen sich insofern, dass einmal die Beschäftigungsverhältnisse weiter flexibilisiert werden und anderseits gerade jüngere Erwerbslose durch die Schlechterstellung beim Arbeitslosengeld zu jeden Arbeitsplatz gezwungen werden sollen.

Erwerbslosenbewegung im Tief

Die Niederlage der Bewegung wurde schon in der letzten Woche deutlich, als das Bundessozialgericht zu entscheiden hatte, ob die Hartz IV-Reform verfassungsgemäß ist. Eine Betroffene hatte dagegen mit dem Argument geklagt, dass mit 345 Euro im Monat weder das physische noch das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet sei. Doch das Gericht hält den Satz für verfassungsgemäß. Auch hierin kann man die Schwäche der Bewegung sehen. Schließlich korrigiert die Justiz im Sinne der Gewaltenteilung dann politische Entscheidungen, wenn erkennbar ist, dass es keinen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt und sogar die Gefahr von Polarisierungen besteht.

Ein gutes Beispiel war das Volkszählungsurteil von 1983. Das Projekt wurde von einer breiten Protestbewegung abgelehnt und dass schließlich von der Justiz zunächst gestoppt. In abgeschwächter Form wurde die Volkszählung dann bei wesentlich geringerem Widerstand 1987 durchgeführt. Beim Thema Hartz IV sieht die Justiz keine solche Vertrauenskrise zwischen großen Teilen der Bevölkerung und der Politik und brauchte deshalb auch nicht Teile des Gesetzes für ungültig erklären..

Ein Ergebnis der Anti-Hartz-Bewegungen ist die gewachsene Bereitschaft von Betroffenen, vor den Sozialgerichten zu klagen. Doch jetzt soll nach dem Willen von Union und FDP der Gang vor Gericht kostenpflichtig werden.Der Antrag auf Prozesskostenhilfe soll pauschal mit einer Gebühr von 50 Euro belegt werden. Auch für jedes eröffnete Verfahren soll eine Gerichtsgebühr erhoben werden, die je nach der gerichtlichen Instanz zwischen 75 und 225 Euro betragen könnte. Für Hartz IV-Empfänger wären hier die Hürden für den juristischen Weg sehr hoch. Mittlerweile gibt es auch die ersten Unterschriftensammlungen gegen diese Pläne.

Doch ob es größere Proteste darüber hinaus geben wird, ist noch nicht ausgemacht. Nicht wenige Anti-Hartz-Aktivisten sind über die politische Entwicklung so frustriert, dass sie auch zu außergewöhnlichen Aktionen, wie einen befristeten Hungerstreik auf öffentlichen Plätzen bereit wären. Diese Vorschläge haben unter den Erwerbslosenaktivisten eine sehr kontroverse Debatte ausgelöst.

http://www.heise.de/tp/artikel/24/24085/1.html
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