Mit Freier Liebe und Nietzsche gegen Hartz 4
Mit dem Anspruch, die Ehe zu schützen, fördert Hartz 4 in Wirklichkeit unsolidarische 'reine' WGs und Singlehaushalte. Doch vielleicht gibt es ja einen geschickten Ausweg?
'Jeder ist sich selbst der Nächste' - Solange ein Hartz 4-Empfänger diesem ersten Gebot des Neoliberalismus folgt, erhält er vom Staat bundesweit einheitlich 345 Euro im Monat und ein mehr oder weniger angemessenes Dach über den Kopf. Zeigt er aber so etwas wie Liebe - mit der Betonung auf 'zeigen' - kann es schnell eng werden. Klaus Heck, Sozialpädagoge, Philosoph und Hartz 4-Empfänger aus Aachen, weigert sich, zwischen dummer Ehrlichkeit und heimlicher Liebschaft zu wählen. Bewaffnet mit Nietzsche und 'Freier Liebe' hat er der 'eheähnlichen Gemeinschaft' den Kampf angesagt.
Seit dem in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Kriegerwitwen die 'wilde Ehe' der von Bismarck eingeführten standesamtlich legitimierten Form vorzogen, um nicht ihren Anspruch auf Witwenrente zu verlieren, ist die 'eheähnliche Gemeinschaft' bis heute nicht aus dem Aufmerksamkeitshorizont der staatlichen Gewalten entschwunden. Als Leitmotive aller Sanktionen dienen dabei regelmäßig das Grundgesetz, das die Ehe "unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" stellt und zumindest auf dem ersten Blick scheinbar ganz offensichtlich Sparmotive.
Durch die 1992 vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für das vermutliche Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft BVerfGE 87,234 - bis dahin reichte als Beleg schon das gemeinsame 'Wirtschaften aus einem Topf' - wurde der gewünschte Nachweis für die Behörden zunehmend schwerer.
Doch mit dem im August letzten Jahres in Kraft getretenen Optimierungsgesetz zu Hartz 4, glaubte die große Koalition, dass nun endlich
bei der Frage, ob eine eheähnliche oder eine lebens-partnerschaftsähnliche Gemeinschaft vorliegt [...], die Kriterien, nach denen das erfolgt, klar definiert sind
Wobei in Wirklichkeit außer der Erweiterung auf homosexuelle Paare nur die Kriterien des genannten Urteils übernommen wurden. Was sich aber tatsächlich geändert hat, ist die erstmalig in ein Sozialgesetz eingeführte Beweislastumkehr:
"Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen." §7(3a) SGB II
Damit schien nun also alles klar. Die Bundesagentur publizierte sofort ein neues Antragsformular und wenn auch nur eines der vier dort genannten Kriterien erfüllt ist, sollte es 'Sozialschmarotzern' - denn nur bei diesen muss ja eine eheähnliche Gemeinschaft behördlich 'festgestellt' werden, die 'Ehrlichen' würden ja erst gar keine gegenteilige Erklärung abgeben - künftig schwer fallen, an Ihrer "Abzocke und Selbstbedienung!" (Wolfgang Clement) festzuhalten.
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Doch Heck sorgt nun wieder für die gebotene Unklarheit. Als er selbst Ende letzen Jahres aufgefordert wurde, sich der gesetzlich vermuteten 'Solidaritätsbereitschaft' entweder zu fügen oder den - unsolidarischen - Gegenbeweis anzutreten, verweigerte er eine "maschinenlesbare Auskunft" und reagierte mit einem über fünfzig Seiten langen Essay , den er zudem auch noch im Internet frei zugänglich machte. In diesem Text versucht er nun keineswegs, auch nur eines der gesetzlichen Vermutungskriterien zu entkräften, vielmehr liefert er der Bundesanstalt noch zusätzliche Munition:
Die Indizien der gesetzlichen Vermutung sprechen recht deutlich gegen meine Behauptung: So wohne ich mit meiner Partnerin durchaus länger als ein Jahr zusammen. Ich müsste lügen, wollte ich darstellen, dass wir 'getrennt von Tisch und Bett' zwei vollständig voneinander getrennte Haushalte innerhalb einer Wohnung führen und dass sie die Geheimnummer des Geldautomaten kennt, kommt womöglich einer Kontovollmacht recht nahe. Eine Lüge wäre auch, würde ich bestreiten, dass meine Partnerin sich durchaus liebevoll um meinen Sohn aus letzter Ehe kümmert, der ja - zwar nicht ständig, aber immerhin regelmäßig - mit in unserem Haus-halt wohnt. Für meine Tochter aus erster Ehe, die jetzt am Freitag ihren 27. Geburtstag feiert, wird meine Partnerin sogar einen Kuchen backen.
Das klingt nun nicht gerade nach einer Erfolg versprechenden Strategie, sondern eher wie ein Eingeständnis, räumt Heck so doch - ohne Not - gleich drei der vier gesetzlichen Indizien für die eheähnliche Gemeinschaft ein. Ist ihm der Gegenbeweis vielleicht weniger wichtig, als der Text schon vom Umfang her vermuten lässt? - Im Gegenteil:
Bevor wir betteln gehn wir klauen
Detailliert listet er seine monatlichen Ausgaben auf und erklärt dann, dass er durch eine Kürzung des Regelsatzes "in ein existenziell, also politisch kritisches Grenzgebiet geraten würde." Was darunter zu verstehen ist, deutet er in der Einleitung seines Textes an, er warnt "vor einer Rückkehr des Politischen im Schmittschen Sinn". Passender wäre vielleicht eine Warnung vor der Rückkehr in das 'Naturrecht' gewesen, etwa mit einem Zitat von Hobbes, der im Leviathan den Zusammenhang von Schutz und Gehorsam und die Grenze der Gehorsamspflicht gegenüber denm Staat so formuliert:
Wer [...] zur Erhaltung des eigenen Lebens einem anderen das Seine heimlich oder mit Gewalt nimmt, der ist gänzlich unschuldig.
Einfacher hätte er auch mit der HipHop-Formation Kolchose sagen können: "Bevor wir betteln gehn wir klauen...".
Doch wie dem auch sei: Heck macht jedenfalls deutlich, dass er sich entschieden gegen eine weitere Beschneidung seines Lebensstandards zur Wehr setzen will. Mehr noch als die finanzielle Einbuße fürchtet er eine Zwangsumsiedlung, da die Miethöhen in der Innenstadt zwar für 'reine', jedoch nicht für 'eheähnliche' Wohngemeinschaften im Rahmen von Hartz 4 liegen:
Für meine Existenz ist jedenfalls die Vorstellung, in einem Außenbezirk wohnen zu müssen, mit einem gemütlichen Sofa und kuscheliger Fernsehecke nicht zusammenzubringen; mir drängen sich da ganz andere Bilder auf: Schluss mit Lustig.
Für uns drängen sich hier zwei Fragen auf:
Warum konzentriert er sich dann nicht allein auf Erfolg versprechende Argumente sondern nennt stattdessen auch noch gegen ihn sprechende Fakten?
Wie versucht er überhaupt den Gegenbeweis anzutreten?
Das 'Gute Leben' versus Bedarfsgemeinschaft
Heck will nicht einfach nur schnell ans Ziel kommen. So nennt er etwa 'Ehrlichkeit' als sein Leitbild, freilich nicht im naiv christlichen Sinn, sondern in "vorchristlicher Semantik" meint er damit eher so etwas wie 'ehrenwert'. Dabei ist auch das 'gute Leben' für ihn weniger ein moralischer Anspruch, vielmehr eigentlicher Lebenswille, vergleichbar mit Nietzsches 'Willen zur Macht'. An Hartz 4 kritisiert er entsprechend weniger die Quantität, sprich Höhe der Transferleistungen, als im Anschluss an Foucault und Agamben die 'Biopolitik' mit der Tendenz zur Produktion von 'nacktem Leben'. Diese Tendenz erkennt er in der naheliegenden Lösung, die von den Behörden mit dem Fragebogen in Aussicht gestellt wird:
Gerade die Not, sich entweder mit einer Kürzung am Existenzminimum abzufinden oder aber sich von eben dieser 'geübten Solidarität' distanzieren zu müssen, den Freund, die Freundin als 'nur Mitbewohner' in einer 'reinen WG' - und damit den eigenen Lebensalltag als oberflächlich und unsolidarisch denunzieren zu müssen, stellt für die Betroffenen eine Kränkung dar (und zwar unabhängig davon, ob sie diese Kränkung überhaupt noch wahrnehmen), deren gesellschaftliche Folgen kaum abzuschätzen sind.
Der Deal lautet kurz gesagt: 'Bekenne dich als Homo oeconomicus, als Tier, das nur seinen Vorteil sucht, dann lassen wir dich in Ruhe.' Und es stimmt:
Tatsächlich sucht und bietet auch das optimierte Hartz-Programm keine Möglichkeit, etwa die Beziehung zwischen einem vermögenden Partner und einem Hartz-4 Empfänger zu sanktionieren, so lange diese Partnerschaft sich nicht im gemeinsamen Wohnen dokumentiert. Und mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wurde - in den Medien kaum zur Sprache gebracht - der Unterhaltsrückgriff auf Eltern abgeschafft, so dass seitdem auch Kinder vermögender Eltern, solange sie nicht mit ihnen die Wohnung teilen, in den Genuss der Grundsicherung kommen. Mit Sparmotiven und also einem 'Abbau des Sozialstaates' hat dies sicher wenig zu tun, mit einer Zunahme von 'Biopolitik' dagegen schon eher.
Dagegen also will Heck sich abgrenzen, wenn er etwa offenlegt, dass seine Partnerin die Geheimzahl seines Bankkontos kennt und sogar für seine Tochter einen Kuchen bäckt:
Mit einer Antwort in der Art: 'Ich bin nicht bereit, für meine Partnerin einzustehen oder Verantwortung zu übernehmen, sie ist ja nur...' würde ich sie, meine Götter, unser Leben und mich selbst beleidigen.
Gut und schön. Nur scheint sich Heck ja mit dieser Argumentation nur noch mehr in Richtung 'Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft', also der eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des SGB II zu bewegen.
Doch seine Gegenstrategie ist originell und scheint durchaus geeignet, der staatlichen Vereinzelungsstrategie die Stirn zu bieten:
Ein Bild für die Götter
Als Friedrich Nietzsche 1882 in Luzern ein Bild von sich, zusammen mit Peitsche schwingender Lou von Salomé und Paul Rée arrangierte, sorgte das für einen Riesenskandal, griff es doch auf recht deutliche Weise die christlich gebotene Monogamie an.
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| Nietzsche-Foto (hier als Montage mit dem Gesicht von Heck und Partnerin) |
Ein Jahrhundert später ist zwar wohl der Einfluss der Kirchen insbesondere auf das Paarungsverhalten der Großstädter nicht mehr so ausgeprägt, doch Monogamie ist nach wie vor die vorherrschende Beziehungsform, auch wenn diese mittlerweile mit dem Attribut 'sequentiell' versehen wurde und die Ehe sich gegen allerlei Alternativen, wie schwule Lebenspartnerschaften oder eheähnliche Gemeinschaften behaupten muss.
Immerhin hat sich jedoch das Bundesverfassungsgericht in dem hier maßgeblichen Urteil auf nicht exklusive Lebensgemeinschaften bezogen, indem es diese nämlich ausdrücklich von eheähnlichen Gemeinschaften abgrenzt und feststellt, dass nur eine solche Lebensform als eheähnlich gelten kann, die
daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt
Dieses Ausschlusskriterium nicht monogamer Partnerschaften in der höchstrichterlichen (und damit für die Bundesanstalt wie ein Gesetz zu befolgenden) Definition einer eheählichen Gemeinschaft als Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft hat seit dem Urteil von 1992 eine eher untergeordnete Rolle gespielt und wurde auch nicht in das Optimierungsgesetz eingearbeitet. Dies verwundert nicht. Denn aus bürgerlicher Sicht ist es kaum vorstellbar, dass in einer nicht monogamen Beziehung "ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen" Bestand haben kann. So könnte man meinen, dass es Heck gelänge, sich mit dem andauernden 'Ehebruch' seiner Partnerin aus der unterstellten Eheähnlichkeit herauszumogeln. Allein - das will er ja nicht:
Ein tiefer Griff in den philosophischen Giftschrank
Ihm kommt es ja gerade darauf an, die 'Einstands- und Verantwortungsbereitschaft' seiner Lebensweise nicht zu verleugnen ohne gleichzeitig für diese Offenheit bestraft zu werden. Um dies schlüssig zu unternehmen, holt Heck seine Argumente mitunter aus dem philosophischen Giftschrank, d.h. er bemüht vorsokratische Mythen, etymologische Begründungen und (heidnisch) religiöse Ansprüche.
Dazu mag man nun stehen wie man will, zumindest gelingt ihm so eine in sich widerspruchsfreie und vollständige Argumentation, die darin gipfelt, dass er seinen Anspruch an Polyandrie nicht nur als potenziell genau so wertvoll, wie die bürgerliche Ehe darstellt, sondern gar Monogamie (weil für ihn verknüpft mit Mono- und somit tendenziell Atheismus) mit dem "Anspruch der Sicherstellung der Vaterschaft" als pervers und "primären Rassismus" abwertet. Mit Bezug auf Heideggers Vorliebe für das 'Reine' kritisiert er:
Ein Ding ist niemals rein und seine Würde liegt genau darin; das Reinheitsgebot, sei es in Bezug auf die Frau, das deutsche Volk oder Bier - ein Unding.
So bizarr diese Darstellung auch anmuten mag: Stellt man sie in eine Reihe mit der aktuellen Kritik am 'Urheber'-Recht oder mit der postmodernen Dekonstruktion des 'Autors', erscheint sie sogleich etwas weniger fremd. Und immerhin gelingt Heck so schließlich auch noch das vierte Kriterium der 'gesetzlichen Vermutung' für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft, zu entschärfen: Das 'Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind'.
Auf die Frage von Telepolis, warum auf dem Foto eigentlich das Gesicht von Nietzsche und nicht der zweite Mann seiner Partnerin zu sehen sei, antwortete Heck übrigens:
Selbstverständlich kommen meine Partnerin und ich der gesetzlichen Mitwirkungspflicht im Zusammenhang mit unserem Leistungsanspruch nach, aber der zweite Mann in unserem Leben möchte nicht genannt werden und weder wir noch der Staat zwingen ihn dazu.
Werfen wir noch einmal einen genauen Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dann steht da ja als Definition einer eheähnlichen Gemeinschaft eben, dass diese "daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt". - Das heisst aber: es kommt ja überhaupt nicht darauf an, ob es diese 'weitere Lebensgemeinschaft', hier also den 'zweiten Mann', überhaupt tatsächlich gibt, es reicht ja, dass die Art de Zusammenlebens eine solche Möglichkeit eben nicht grundsätzlich ausschließt.
Genau hier könnte man allerdings einen heimlichen Wink an Betroffene in eher 'normalen' Zweierbeziehungen vermuten:
Statt verschämt eure Liebe zu verbergen, um einer Kürzung der Sozialleistungen zu entgehen und euch damit selbst Schaden zuzufügen, verbergt doch lieber verschämt eure Eifersucht und bekennt euch zur Polyandrie,
scheint Heck zu sagen - natürlich nur zwischen den Zeilen.
Auch dem Argument, er solle sich doch, statt lange Texte für mehr Stütze abzugeben, lieber mal bewerben, beugt der Fünfzigjährige vor. Am Schluss seines - an Beratungsstellen überall in Deutschland verteilten - Textes bittet er um Stellenangebote und beteuert, dass er für alle Arbeiten zur Verfügung stehe. Er könne ja auch 'alles', denn schließlich sei er Sozialarbeiter, fügt er verschmitzt hinzu. Vielleicht sollte er ja erstmal zum Friseur gehen.
http://www.heise.de/tp/artikel/24/24505/1.html- Dann also Trennung von Staat und Kirche, bitte (20.2.2007 22:26)
- Quatsch (17.2.2007 2:30)
- total verdreht (17.2.2007 0:53)
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