Moralische Probleme mit Handysendemasten

Florian Rötzer 12.03.2007

Die Church of England muss entscheiden, ob Masten auf Kirchtürmen installiert werden dürfen, wenn über 3G-Handys auch Pornobilder versendet werden können

Manche finden Mobiltelefonmasten einfach nur hässlich. Für andere wird die von ihnen ausgehende Strahlung als gefährlich eingeschätzt. In Großbritannien findet im Augenblick noch ein anderer Kampf statt. So muss das oberste Gericht der Church of England gerade darüber entscheiden, ob auf Kirchengrund Mobiltelefonmasten aufgebaut werden dürfen, weil über sie auch Pornografie übermittelt werden kann und man sich dann mitschuldig machen würde.

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Bei dem Streit geht es um einen Masten von T-Mobile, der auf der Kirchturmspitze der St Peter and St Paul-Kirche in Chingford aufgerichtet werden sollte. Letzten November hatte das Gericht der Diozöse Chelmsford die Errichtung verboten. Der Vorsitzende Richter George Pulman begründete das Verbot damit, dass es nicht rechtmäßig für die Kirche sei, "die Übertragung von Pornografie zu unterstützen, auch wenn dies nur auf geringfügige Weise erfolgt." Für die Kirche sei es auch nicht richtig, wenn daraus ein finanzieller Vorteil entstehe, sei er auch noch so klein:

Bis es einen klaren Beweis dafür gibt, dass die Antennen in den Kirchtürmen dieser Diozöse keine Pornografie übertragen können, ist es unwahrscheinlich, dass eine Vollmacht zur Benutzung von Kirchtürmen für 3G-Übertragungen gewährt wird.

Pulman teilte auch sein Unverständnis gegenüber den lokalen Behörden deutlich mit, da die Gefahren der Internetpornografie doch hinreichend bekannt seien. Die Sozialarbeiter würden ansonsten immer vor den "Gefahren der Kinderpornografie" für Erwachsene und Kinder warnen. In manchen Kirchenkreisen stieß das Urteil auf Zustimmung. So erklärte Chris Newlands, der Kaplan des Bischofs von Chelmsford, dass es eine grundsätzliche Entscheidung sei: "Die Kirche unterstützt nichts, was die Menschen entmenschlicht oder verdirbt." Bei der Übertragung von 3G-Bildern könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um pornografische Bilder handele. Man würde ja in einer kirchlichen Buchhandlung auch keine Sexmagazine ausstellen und verkaufen.

Auch in Großbritannien stehen bereits viele Sendemasten auf Kirchengrund oder auf Kirchtürmen, die Gemeinden verdienen dadurch ein wenig Geld. Jetzt muss das oberste Gericht der Church of England beim Erzbischof von Canterbury entscheiden, wie man offiziell zu den Sendemasten und den durch sie übertragenen Inhalten steht. Der Pfarrer von Chingwood und die Firma QS4 haben gegen das Verbot Einspruch eingelegt.

Gegen ein Verbot spricht, dass die Kirche 2002 bereits ein nationales Abkommen mit der Firma QS4 abgeschlossen hat, die alleine berechtigt ist, auf Kirchen Mobilfunksendemasten zu errichten. Der dafür zuständige Rat unter dem Vorsitz der Erzbischöfe von Canterbury und York erklärte damals liberal und pragmatisch, dass es natürlich ein Risiko bei jedem Kommunikationsmedium gebe, für schlechte Zwecke benutzt zu werden: "Aber das muss mit dem enormen Guten ausbalanciert werden, das die mobile Kommunikation mit sich bringt, beispielsweise Notrufe oder das einfache Vergnügen, dass die Menschen in Kontakt stehen können." Kirchengemeinden, die das anders sehen, müssten sich dem Abkommen aber nicht anschließen.

Fraglich wäre wohl auch, wie weit die moralische Mithaftung für anstößige Inhalte geht. Fördert man nicht auch die aus Kirchensicht amoralische Verwendung von Mobilkommunikation, wenn man Handys benutzt, oder nur dann, wenn man die Installation von Masten ermöglicht. Wäre es kein Problem, wenn die Kirchengemeinden an den Masten nichts verdienen würden? Und wie ist das beispielsweise mit dem Fernseher oder auch dem Internet?

http://www.heise.de/tp/artikel/24/24826/1.html
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