Google will ein bisschen weniger böse sein

Florian Rötzer 15.03.2007

Ab Ende des Jahres sollen IP-Adressen von Suchanfragen "nur" noch 18-24 Monate gespeichert werden, bei allen anderen Diensten werden weiterhin auf unbestimmte Zeit persönliche Daten gesammelt

Google, bekannt für extensives Data Mining und auch als Datenkrake bezeichnet, hat angekündigt, ab Ende des Jahres den Datenschutz stärken zu wollen. Mit der Vielzahl der von Google angebotenen Dienste und Anwendungen kann Google weit in die persönliche Sphäre seiner Kunden hineinblicken und Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpfen. Mit Google Desktop oder der Google Toolbar eröffnet der Benutzer dem Konzern ebenso wie mit Google Finance oder Gmail interessante Einblicke in das Nutzerverhalten, um ausgefeilte Benutzerprofile zu erstellen. Lediglich bei der Suche will man sich offenbar in Zukunft ein wenig einschränken. Bislang speichert Google bei Suchanfragen die Suchbegriffe, die IP-Adressen und andere Daten über das Setzen von Cookies – auf unbestimmte Zeit.

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Ab Ende des Jahres sollen dann, wenn die Sicherheitsbehörden nichts anderes verlangen, die Suchbegriffe weltweit "nur" noch 18-24 Monate mit den zugehörigen IP-Adressen gespeichert werden. Man habe sich nach Gesprächen mit europäischen und amerikanischen Datenschützern darauf verständigt. Die Logs bleiben also weiterhin erhalten, die privatwirtschaftliche Vorratsdatenspeicherung erstreckt sich mit zwei Jahren allerdings noch immer sehr lange, bis die Benutzer der Suchmaschine wieder eine gewisse Anonymität erhalten. Damit hält man die Daten so lange vor, wie dies maximal in der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist. Ein wirkliches Zeichen für den Datenschutz wäre es gewesen, zumindest auf das vorgesehene Minimum von sechs Monaten zu setzen. Aber Google sagt, dass man so schon ein "Opfer" bringe, weil die nach zwei Jahren halbwegs anonymisierten Daten nicht mehr so nützlich seien. Überdies wird man damit wohl vermeiden wollen, die Datenspeicherung länderspezifisch nach den jeweiligen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung anpassen zu müssen. Dass auch ohne die Verbindung mit IP-Adressen Benutzer durch ihre Suchabfragen identifiziert werden konnten, hatte sich anhand von 19 Millionen "anonymisierten" Suchanfragen von 658.086 Kunden gezeigt, die AOL letztes Jahr kurzzeitig im Internet veröffentlicht hatte.

Man suche, so wirbt Google damit für sich, die "besten Datenschutzpraktiken" für die Kunden zu entwickeln. Mit der "Anonymisierung" nach 18-24 Monaten will man das "richtige Gleichgewicht" zwischen der kontinuierlichen "Verbesserung" der Dienste für den Kunden, der Herstellung einer größeren "Transparenz und Sicherheit über die Speicherung" und den Anforderungen der Sicherheitsbehörden gefunden haben. Konziliant heißt es, Benutzer könnten, wenn sie dies wollten, für personalisierte Dienste Google IP-Adressen länger speichern lassen. Eine kürzere Speicherung wird hingegen nicht in Aussicht gestellt. Datenschützer fordern alle Suchmaschinenbetreiber dazu auf, prinzipiell keine personenbezogenen Daten wie IP-Adressen nach dem Ende der Nutzung zu speichern.

Für Ari Schwartz von der Bürgerrechtsorganisation Center for Democracy and Technology ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Man habe dies schon seit Jahren gefordert. Auch Kevin Bankston von der Electronic Frontier Foundation begrüßte die Ankündigung, jedoch nur als "ersten Schritt". Google hatte letztes Jahr bereits Anerkennung gefunden, nachdem das Unternehmen sich weigerte, dem Justizministerium anonymisierte Daten über Suchanfragen und Webadressen herauszugeben (Keiner gewinnt, der Datenschutz verliert). Andere Suchmaschinenbetreiber wie Yahoo oder MSN hatten der Aufforderung ohne Protest nachgegeben. Das Justizministerium wollte damit den vom Obersten Gerichtshof wegen Einschränkung der Meinungsfreiheit 2004 außer Kraft gesetzten Child Online Protection Act (COPA) stärken und mit den Belegen der Suchmaschinenbetreiber belegen, dass auch bei Eingabe an sich harmloser Suchbegriffe für Minderjährige der Zugang zu pornografischen Seiten eröffnet wird.

http://www.heise.de/tp/artikel/24/24854/1.html
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