Selbstbestimmt sterben?

Peter Nowak 30.03.2007

Der Streit um die Patientenverfügung sorgte nicht nur im Parlament für ungewöhnliche Fronten

Links gegen rechts, Regierung gegen Opposition. Am Donnerstag war diese altbekannte Frontstellung im Bundestag für drei Stunden aufgehoben. Die Debatte über die Patientenverfügung sorgte für ungewöhnliche Bündnisse unter den Abgeordneten. Dabei geht es um die Erklärung eines Menschen, wie er im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, bei dem er das Bewusstsein verloren hat, behandelt werden will. Sollen lebenserhaltende Maßnahme eingestellt werden? Im Ernstfall kann der Betroffene nicht mehr gefragt werden.

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Der Patient hat zwar ein Lebensrecht, aber er hat keine Lebenspflicht.

Jerzy Montag

Eine vorher bei klarem Bewusstsein aufgesetzte Verfügung soll den Willen des Patienten ermitteln. Doch hier beginnen in der Praxis schon die Probleme, auf die die grüne Fraktionsvorsitzende Renate Künast in einem Interview hinwies?

Ein älterer Mensch verfügt, er wolle nicht mehr künstlich ernährt werden oder lebensverlängernde Behandlung erhalten, wenn klar ist, dass er auf den Tod zugeht. Bei Krebserkrankungen mag ein solcher Punkt bestimmbar sein. Doch bei Koma-Patienten oder Demenzkranken sieht das anders aus.

Neben den Problemen im ärztlichen Alltag werden von den Abgeordneten noch allerlei ethische Erwägungen ins Feld geführt. Ist der freie Wille, den ein Mensch im gesunden Zustand in einer Verfügung festgehalten hat, automatisch identisch mit dem, was er als schwerstkranker Patient will, aber nicht mehr ausdrücken kann? Manchmal werden Beispiele herangezogen, nach denen Unfallopfer, die im Koma lagen, aber später das Bewusstsein wieder erlangt haben, froh waren, dass man sie am Leben erhalten hat. Kann man mit diesen Einwänden einen Mensch gegen seinen Willen mit Apparaturen künstlich am Leben erhalten? Nicht nur Künast sah angesichts dieser Problemlagen die Debatte um die Patientenverfügung als eine der schwierigsten Situationen, die sie als Parlamentariern erlebte hatte.

Die Rechtsordnung (darf auch) den aktuellen Willen eines Patienten nicht gleichsetzen mit einer Verfügung, die er 15 Jahre zuvor einmal verfasst hat. Ich verkenne nicht, dass der damalige Wille der aktuelle Wille sein kann; das ist möglich. Aber es ist genauso gut möglich, dass er nicht mehr der aktuelle Wille ist. Wir wissen es nicht. Bei einem im Voraus erklärten Willen weiß man nie mit letzter Sicherheit, ob er dem aktuellen Willen des Betroffenen entspricht. Darum kann der antizipierte, der in einer Patientenverfügung vorweggenommene Wille nicht so behandelt werden wie der aktuelle Wille eines Patienten, der ganz konkret eine Krankheit hat und sich in Kenntnis aller Umstände für oder gegen eine Behandlung entscheiden kann.

Wolfgang Bosbach

Daher war am Donnerstag auch für drei Stunden der Fraktionszwang aufgehoben. Über alle Fraktionsgrenzen haben sich beispielsweise der Unions-Mandatsträger Wolfgang Bosbach mit seinen SPD-Kollegen Rene Röspel, Josef Winkler von den Grünen und Otto Fricker von den Liberalen in einem Gruppenantrag für eine enge Verfassung der Patientenverfügung eingesetzt. Sie soll nur bei tödlichen Krankheiten gelten oder dann, wenn der Patient mit Sicherheit nie mehr das Bewusstsein wieder erlangt. Dagegen will eine Initiative, die die der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker auf den Weg gebracht hat, das Recht des Patienten stärken. Danach hat ein entscheidungsfähiger Mensch jeder Zeit das Recht, eine Behandlung abzulehnen, auch wenn er dann stirbt.

Daraus folgt: Jeder Patient hat das Recht, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden und gegebenenfalls deren Umfang zu bestimmen. Dieser Grundsatz gilt auch für den antizipierten Willen. Daraus folgt, dass der sicher festgestellte Wille des Patienten unabhängig von Art oder Stadium einer Erkrankung zu beachten ist. Eine Regelung, wonach eine Patientenverfügung nur in dem Fall verbindlich ist, wenn das Grundleiden des Betreuten nach ärztlicher Überzeugung bereits unumkehrbar einen tödlichen Verlauf angenommen hat, genügt dem Selbstbestimmungsrecht nicht und ist deshalb meiner Meinung nach mit Nachdruck abzulehnen.

Joachim Stünker

Schutzwall gegen Ärztewillkür

Die Debatte im Parlament, die am Donnerstag begonnen hat und in der nächsten Zeit fortgesetzt werden soll, spiegelt nur die gesellschaftlichen Kontroversen um das Thema wieder. So sehen Betroffenenverbände die Patientenverfügung als ein Schutzwall gegen ärztliche Willkür.

Wir wollen, dass der erklärte Wille des Patienten bei medizinischen Entscheidungen Vorrang erhält – ob auf der Intensivstation, im Pflegeheim oder in der Psychiatrie. Wir wollen eine Patientenverfügung, die uns auch im Falle eines Unfalles oder einer schweren Erkrankung unsere Selbstbestimmung sichert, unabhängig von der Krankheit und dem Krankheitsstadium.

Noch weiter geht die Gesellschaft für humanes Sterben. Ihre Forderung nach "Sterbensverkürzung aus humanitären Gründen" schließt eine Sterbehilfe mit ein, die auch von den Anhängern einer weiten Auslegung der Patientenbestimmung abgelehnt wird.

http://www.heise.de/tp/artikel/24/24974/1.html
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