Auch Deutschland hat nun eine zentrale Antiterrordatei

Florian Rötzer 31.03.2007

Bundesinnenminister Schäuble lobt das "Höchstmaß an Datenschutz" bei der Datei, mit der endgültig die Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufgehoben wird

Bundesinnenminister Schäuble hat die nach dem Gemeinsamen-Dateien-Gesetz eingerichtete Antiterrordatei gestern stolz mit einem Knopfdruck freigeschaltet und dabei kundgetan, dass sie strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften unterliege und "terrorismusrelevante Informationen" von insgesamt 38 Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vernetze, die auch darauf zugreifen können. Der Datenschutz soll vornehmlich durch eine Trennung von offenen Grunddaten und erweiterten Daten, die erst aufgrund einer Anfrage oder im "Eilfall" freigeschaltet werden, gewährleistet sein. Bei aller Rhetorik ist mit dieser "intelligente Kombination von Index- und Volltextlösung" (BMI) die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten aufgehoben worden.

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Man darf vermuten, dass die Regelung, die erweiterten Daten nur im Eilfall oder aufgrund einer Anfrage freizuschalten, eine Augenwischerei ist. Dabei geht es kaum um den Datenschutz der Bürger und jener, die berechtigt oder nicht in die zentrale Antiterrordatei geraten sind, sondern vornehmlich um den Datenschutz der Geheimdienste, die mit dem Quellen- und Geheimhaltungsschutz beispielsweise ihre Informanten schützen wollen. In den Erläuterungen heißt dies, dass man damit den "fachlichen Bedürfnissen von Polizeien und Nachrichtendiensten" nachkomme. Im Eilfall gilt die Trennung zwischen Index- und Volltextdatei sowieso nicht mehr, sondern können Informationen, so heißt es, "sekundenschnell per Knopfdruck übertragen werden" – auch ohne die Zustimmung der jeweiligen Behörde.

Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt haben "lesenden und schreibenden Zugriff". Ausüben sollen ihn nur Personen in diesen Behörden, die mit der Aufklärung oder Bekämpfung des "internationalen Terrorismus" betreut sind. Weitere Polizeibehörden haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die Datei.

Die Indexdatei, die Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adressen, körperliche Merkmale, Fotos etc enthält, gibt den berechtigten Behörden anhand von Aktenzeichen auch die Möglichkeit zu erkennen, dass zu einer verdächtigen Person weitere Informationen vorhanden sind und welcher "Fallgruppe" diese zugehört: Mitglied oder Unterstützer einer "terroristischen Vereinigung", einer "extremistischen Gruppierung, die eine terroristische Vereinigung unterstützt", "Ausübender, Unterstützer, Vorbereiter oder Befürworter terroristischer Gewalt" oder "Kontaktperson". Zu den "erweiterten Daten" gehören u.a. Telefonnummern, Emailadressen, Bankverbindungen, zugelassene Fahrzeuge, Familienstand, Volks- und Religionszugehörigkeit, "besondere Fähigkeiten", Gefährlichkeit, Treffpunkte, Kontaktpersonen etc. sowie Bemerkungen oder andere Hinweise.

Bedenklich ist die Zusammenführung von Informationen von Polizei und Geheimdiensten, die im Unterschied zur Polizei auch über rechtmäßig sich verhaltende Personen und zudem nicht gesicherte, etwa von anonymen Quellen stammende Daten sammeln können. Die Verlässlichkeit von Geheimdienstinformationen ist bekanntlich nicht immer besonders groß, wie man in den letzten Jahren oder in Deutschland anhand des Falles von Kurnaz erfahren konnte. Damit können aus gutem Grund eingerichtete Schwellen für polizeiliche Maßnahmen überschritten werden. Zudem können leicht Menschen als vermeintliche Terroristen, da auch schon mutmaßliche Kontaktpersonen in die Liste aufgenommen werden können, in Verdacht geraten. Als besonderer Schutz für verdächtige Kontaktpersonen dürfte sicherlich nicht gelten, dass die jeweilige Behörde "tatsächliche Anhaltspunkte" besitzt oder bereits über nicht näher beschriebene "Erkenntnisse von ihnen" verfügt.

Das Gemeinsame-Dateien-Gesetz, das die Antiterrordatei regelt, ermöglicht überdies das Anlegen von "projektbezogenen gemeinsamen Dateien (Projektdateien)" der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des MAD, des BND, der Polizeibehörden des Bundes und der Länder und des ZKA. Sieht man beides auch im Zusammenhang mit den erwünschten – oder vielleicht bereits praktizierten – Online-Durchsuchungen (wozu auch die in §13 aufgeführten Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung passen), so erweitert sich die Möglichkeit, als mutmaßliche Kontaktperson oder anderweitig in die Terrorliste zu geraten oder aufgrund von Geheimdienstinformationen strafrechtlich verfolgt werden zu können. Das Problem ergibt sich immer dann, dass auch Unschuldige in Verdacht geraten können und entsprechende Folgen tragen müssen, was um so häufiger geschieht, je umfassender und vager Informationen von vielen Behörden gesammelt, gespeichert und genutzt werden. BKA-Präsident Jörg Ziercke wies jedoch weit von sich, dass damit jeder in Gefahr laufen könne, in die Datei aufgenommen zu werden, der mit Terrorverdächtigen nur am Rande zu tun hat.

Das alles macht die Antiterrordatei keineswegs zu einem "wirkungsvollen Instrument mit Augenmaß", wie Bundesinnenminister Schäuble sie darzustellen sucht, auch wenn es dort heißt, dass "unrichtige Daten berichtigt" werden müssen, das BKA über die nicht verdeckt gespeicherten Daten im Einvernehmen der speichernden Behörde Auskunft erteilt (oder nicht) und der Bundesbeauftragte für die Kontrolle des Datenschutzes zuständig ist.

Schon jetzt sind Informationen über 13.000 Personen in der zentralen Datenbank gespeichert. Beruhigend wird versichert, dass weniger als ein Viertel in Deutschland lebende Personen betreffen. Der in der Mitteilung darauf folgende Satz ist schon weniger beruhigend und dürfte ei Hinweis auf eine vermutlich geringe Schwelle bei der Aufnahme von Verdächtigen sein: "Nur ein kleiner Teil dieser Personen wird akut als Gefährder im polizeilichen Sinn eingestuft. Die Antiterrordatei hat den Zweck, über diese Personen hinaus auch das gewaltgeneigte extremistische Umfeld zu erfassen, um in der Zukunft weitere Gefährder und mögliche neue Netzwerkstrukturen möglichst schnell und frühzeitig zu erkennen." So muss man nach dieser Formulierung vermuten, dass irgendwie auch als Kontaktpersonen verdächtige Personen nicht aufgrund ihrer Kontakte zu Terrorverdächtigen aufgenommen werden, sondern dies prophylaktisch und präventiv geschieht, um über sie möglicherweise auf die Spur von "Gefährdern" zu kommen.

http://www.heise.de/tp/artikel/24/24984/1.html
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