Weitreichende Befugnisse zum Lauschen für Shin Bet

Florian Rötzer 23.05.2007

Der israelische Inlandsgeheimdienst darf Personen und Organisationen abhören, die etwa den "jüdischen Charakter des Staates" in Frage stellen, auch wenn dies mit ganz legalen Mitteln geschieht

Yuval Diskin, der Chef des israelischen Inlandsgeheimdienstes Shabak bzw. Shin Bet, hat im März gesagt, dass israelische Araber eine "strategische Bedrohung" darstellen. Zu seiner Aufgabe gehöre es, israelische Bürger zu überwachen und abzuhören, die im Verdacht stehen, den "Charakter des jüdischen und demokratischen Staates" zu untergraben, "auch wenn diese Aktivitäten mit den Mitteln geschehen, die die Demokratie zulässt". Die Association for Civil Rights (ACRI) und Adalah (Center for Arab Minority Rights) haben beim Generalstaatsanwalt Beschwerde eingelegt und nun vom Geheimdienstchef Yuval Diskin eine Antwort über die Befugnisse erhalten, die auch vom Justizministerium gebilligt wurde.

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Nach dem Brief spielt der Inlandsgeheimdienst eine wichtige Rolle für das Leben in Israel und hat daher "weitgehende Befugnisse und Kompetenzen". Der Geheimdienst sei nicht nur für die nationale Sicherheit zuständig, sondern auch für den Schutz der grundlegenden Werte von Israel, wozu der "jüdische und demokratische" Staat gehöre. Aus diesem Grund müsse er "das demokratische System der Regierung und seiner Institutionen vor subversiven Bedrohungen schützen".

Der Geheimdienstchef räumt ein, dass der Begriff "subversiv" uneindeutig ist. Nach Ansicht des Geheimdienstes gehören zu subversiven Tätigkeiten Versuche, "die fundamentalen Werte des Staates zu verändern, indem sie seinen demokratischen oder jüdischen Charakter für nichtig erklären". Die von der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit schließe zwar auch das Recht ein, sich gegen den jüdischen oder demokratischen Charakter des Staates zu äußern, wenn dies ohne eine Verletzung von Gesetzen geschehe. Eingeschränkt werden könne die Meinungsfreiheit nur "durch einen angemessenen Zweck".

Gegen "subversive" Organisationen könne der Geheimdienst auf drei unterschiedliche Weisen ermitteln. Er könne a) frei zugängliche Informationen sammeln und auswerten, b) heimliche Überwachungen wie das Belauschen von Telefongesprächen durchführen oder c) Verdächtige strafrechtlich verfolgen und präventiv festnehmen. Wenn keine Gesetze verletzt werden, könne der Geheimdienst zwar zu keinen Zwangsmitteln wie zu einer Festnahme greifen, aber er habe die Verpflichtung, Informationen zu sammeln, "um sicherzustellen, dass diese Aktivität nicht in eine illegale Aktivität übergeht und nicht eine illegale Aktivität verdeckt".

Wenn die subversive Tätigkeit heimlich, aber mit legalen Mitteln ausgeführt werde, dürfen nach Ansicht des Geheimdienstes auch Methoden zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden, die die Privatsphäre verletzen, "um aufzudecken, was sich hinter dieser Aktivität verbirgt". Diese Befugnis würde sich auf subversive Aktivitäten von Juden und Arabern erstrecken. Der Generalstaatsanwalt hat den Ausführungen des Geheimdienstchefs zugestimmt und lediglich hinzugefügt, dass man sich nur in heiklen Fällen einschaltet, um zu klären, welche Aufklärungsmittel zulässig sind. Damit kann der Geheimdienst relativ willkürlich und mit vagen Begründungen ganz legal agierende Personen, Organisationen und Parteien heimlich belauschen.

Die Bürgerrechtsorganisation Adalah plant, vor dem Obersten Gericht gegen diese Entscheidung des Justizministeriums Klage zu erheben, weil Shin Bet damit direkt in das politische Geschehen eingreifen könne. Dan Yakir, Rechtsberater von ACRI, kritisiert die weitreichenden Befugnisse gegenüber legalen Organisationen und vor allem das Fehlen jeglicher Kontrolle der Aktivitäten von Shin Bet. Auch Abgeordnete der Arbeiterpartei, der linken Meretz-Partei und der jüdisch-arabischen Hadash-Partei sprechen sich gegen diese Erweiterung der Befugnisse aus. Der Geheimdienst sei zuständig für den Schutz der inneren Sicherheit, aber nicht für den des "jüdischen Charakters" des Staates. Anders sieht man dies freilich bei Likud.

http://www.heise.de/tp/artikel/25/25341/1.html
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