Schweiz ermöglicht "Patentierung auf Vorrat"
Das neue Patentrecht zum Schutz biotechnologischer Erfindungen erfüllt die Wünsche der Konzerne und sichert alle möglichen Anwendungen von patentierten Gensequenzen
In der Schweiz wurde gestern nach dem Nationalrat auch im Ständerat das neue Patentgesetz zum Schutz biotechnischer Erfindungen beschlossen – ganz im Sinne der Industrie. Die Politiker wollen mit einer umfassenden Patentierung von Gensequenzen den Standort sichern, schließlich ist die Schweiz in Europa führend, was die Zahl der biotechnischen Patente betrifft.
Die Schweiz hat mit der Veränderung des Patentgesetzes zum Schutz biotechnologischer Erfindungen weitgehend die entsprechende EU-Richtlinie 98/44/EG umgesetzt (Schweiz schützt nun auch biotechnologische Patente). Während in Deutschland aber beispielsweise ein eingeschränkter Stoffschutz für Gensequenzen beschlossen wurde, sieht die Schweiz wie die USA oder Großbritannien einen absoluten Stoffschutz vor. Damit können nicht nur einzelne natürlich vorkommende Gensequenzen patentiert werden, für die eine Funktion angegeben wurde, sondern auch alle möglichen Anwendungen, ohne dass diese konkret angegeben werden müssen.
Wissenschaftler, Forschungsinstitute sowie die kleinen und mittleren Unternehmen und die Opposition kritisieren mit Recht, dass die uneingeschränkte Patentierung die Forschung zu stark behindert. Oppositionspolitiker kritisierten den absoluten Stoffschutz als "Patentierung auf Vorrat". Ganze Forschungsbereiche könnten so unter ein Monopol fallen, monierte CVP-Ständerat Hansruedi Stadler vom Kanton Uri. Die Berner Sozialdemokratin Simonetta Sommaruga schlug vor, dass Patente nur auf die im Antrag konkret beschriebenen Funktionen gewährt werden sollten.
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Justizminister Christoph Blocher lehnte wie die Mehrheit im Ständerat weitere Anhörungen ab, da sonst der ausgehandelte "Kompromiss zwischen Forschung und Pharma" aufbrechen könne. Die Industrie brauche als "Anreiz zur Forschung" den absoluten Stoffschutz. Mit dem Patentgesetz wird überdies die Zulassung von Generika beschleunigt. Der Bio-Piraterie sollen Schranken gesetzt werden, indem bei Wirkstoffen, die aus Pflanzen des Amazonasgebietes stammen, die Herkunft angegeben werden muss.
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