Nachbessern

Wolfgang Pomrehn 22.06.2007

Neue Studie zum Ausbau der Windenergie

Die Windenergie-Branche hat zwar in den letzten Jahren beachtliche Erfolge erzielt, aber es gibt immer noch manchen Stolperstein auf dem Weg zu einem weiteren schnellen Ausbau. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeiteten Studie. Das Amt hatte eine Arbeitsgemeinschaft verschiedener Institute beauftragt, eine "Umweltstrategie für die Windenergienutzung an Land und auf See" zu entwickeln.

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Auf dem ersten Blick geht es der Branche nicht schlecht. Im Frühjahr wurde in Ostfriesland mit dem Bau des ersten Offshore-Windparks begonnen (vgl. Take off an der Küste), und auch an Land lief das Geschäft 2006 noch einmal richtig gut. Immerhin wurden zwischen Sylt und Oberammergau Anlagen mit einer Leistung von 2233 Megawatt (MW) errichtet. Damit hat der Neubau nicht mehr das Spitzenniveau von 2002 erreicht, aber immerhin nahm die installierte Leistung noch einmal um 23 Prozent zu.

Allerdings haben Sondereffekte zu diesem unerwarteten Boom geführt. Unter anderen hatten sich aufgrund der enormen Nachfrage auf dem Weltmarkt Kapazitätsengpässe ergeben, so dass manche Anlage später als geplant errichtet wurde (vgl. Chinesische Verhältnisse: Erneuerbare Energien boomen).

Der Windstrom verlässt langsam seine Nische

Am 31. Dezember 2006 standen hierzulande Windräder mit einer Gesamtleistung von 20.622 MW. Ein Windrad mit einer Leistung von einem Megawatt kann je nach Standort etwa Strom für 650 durchschnittliche Haushalte erzeugen. Mit 30,5 Milliarden Kilowattstunden Windstrom trug der Sektor im vergangenen Jahr immerhin schon 5,7 Prozent zum deutschen Stromverbrauch bei, im Jahr davor waren es erst 4,3 Prozent gewesen.

Bis 2012, so haben SPD und CDU/CSU in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, soll der Anteil der erneuerbaren Energieträger von derzeit etwa 13 auf 20 Prozent der deutschen Stromerzeugung erhöht werden. Das Gros dieses anvisierten Zuwachses wird von der Windenergie kommen, da die Wasserkraft in Deutschland ihr Potenzial weitgehend ausgeschöpft hat.

Platzprobleme

Viel Platz für Neuanlagen gibt es allerdings nicht mehr, meinen die Autoren der UBA-Studie. Beteiligt waren an ihr die Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin, die BioConsult SH in Husum, das Geographische Institut der Uni Hannover, die WindGuard GmbH und das Institut für Technik- und Umweltrecht an der Uni Dresden. Höchstens noch auf nicht mehr genutzten Militärgeländen, in alten Industriegebieten oder entlang von Autobahnen und auf Eisenbahngelände sehen sie einiges Ausbaupotenzial. Ansonsten setzen sie für die Zukunft an Land vor allem auf das so genannte Repowering, auf den Ersatz alter Anlagen durch neue, leistungsstärkere Windräder.

Mit dem Auswechseln der alten Anlagen könnte man gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Da die heutigen Anlagen wesentlich mehr Strom erzeugen, könnte die Zahl der Windräder deutlich verringert und trotzdem der Ertrag gesteigert werden. Damit würde die von einem Teil der Bevölkerung kritisierte Verbauung der Landschaft verringert, und auch die Lärmemissionen würden erheblich weniger. Die neuen Anlagen laufen ohnehin leiser und sie würden aufgrund ihrer Höhe größeren Abstand zu Wohnhäusern haben. Mancherorts könnte sich bestenfalls als unakzeptables Manko erweisen, dass die Anlagen der Drei- bis Sechs-MW-Klasse mit Narbenhöhen von 80 bis über 100 Meter zu hoch sind. Nicht überall könnten also wirklich die leistungsstärksten Windräder errichtet werden.

Das Problem ist, so die Autoren, dass es bisher an einer Repowering-Strategie fehlt, und dass es im geltenden Recht dafür auch keine brauchbare Basis gibt. Vielmehr haben verschiedene Bundesländer Verordnungen erlassen, die mit diversen pauschalen Abstandsregeln den Neubau von Anlagen massiv behindern und damit auch das Repowering. Diese Verordnungen, so die Autoren, nehmen selten Bezug auf die heute vorhandenen technischen Möglichkeiten, Belästigung durch Geräusche oder Signallichter zu vermeiden. Und obwohl sie eigentlich nur einen nichtverbindlichen Charakter haben, nehmen sie auf die Genehmigungspraxis in den Gemeinden einen erheblichen Einfluss.

Die Autoren empfehlen daher eine Bundesverordnung, die den Stand der Technik beschreibt und daraus entsprechende Regeln ableitet. Das würde es letztendlich auch den Gemeinden erleichtern, den Ersatz der Altanlagen und das "Aufräumen" der Landschaft planvoll anzugehen. Verbesserte wirtschaftliche Anreize durch des Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie eine Privilegierung von Repowering-Anlagen könnte zusätzlich helfen.

Wenig Fortschritt auf See

Auch im Offshore-Bereich muss nach Ansicht der Autoren nachgearbeitet werden. Die Entwicklung sei sichtbar ins Stocken geraten. Obwohl eine Reihe von Windparks inzwischen genehmigt sei, werde nicht mit dem Bau begonnen. 2002 hatte die damalige Bundesregierung anvisiert, bis 2010 in einem ersten Schritt auf See Windräder mit einer Leistung von 2000 bis 3000 MW errichtet zu haben.

Das ist nach Ansicht der Autoren nicht mehr zu erreichen. Die Schuld sehen sie nicht nur in technischen und Finanzierungsproblemen sondern auch in den komplizierten Genehmigungsverfahren, die zahlreiche Ebenen einschließen. Für die Ausschließliche Wirtschaftszone jenseits der Hoheitsgewässer, in der die meisten Parks errichtet werden, ist der Bund zuständig, für die küstennahen Gewässer, durch die die Kabeltrassen geführt werden müssen, das jeweilige Bundesland, bei der Landanbindung haben auch die Kreise ein Wort mitzureden.

Folglich fordern die Autoren, die Genehmigungsverfahren neu zu ordnen und zu bündeln. Nötig sei unter anderem auch, die Kabeltrassen miteinander zu koordinieren, damit nicht jeder Park einzeln ans Netz angebunden werde. Eine systematische Netzinfrastruktur im Meeresbereich sei notwendig, die schon jetzt auch spätere Ausbausphasen berücksichtigt. Ende 2006 hat der Bundestag in Berlin mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes klargestellt, dass die Netzbetreiber für die Anbindung der Parks auf See zuständig sind. Damit wurden die Kosten für die Windparkbetreiber gesenkt, doch für einen koordinierten Netzausbau ist damit noch nicht gesorgt.

Netzumbau

Auch an Land ist eine wichtige Voraussetzung für die verstärkte Nutzung der Windenergie ein umfangreicher Um- und Ausbau der Netze. Dabei stellt sich das Problem, das die Netzbetreiber zwar verpflichtet sind, den Strom abzunehmen, aber nur schwer zum Neubau von Netzkapazitäten verdonnert werden können. In Schleswig-Holstein verschleppt E.on zum Beispiel seit Jahren den Neubau von Leitungen, die notwendig wären, um den Windstrom von der dortigen Nordseeküste abzuführen. Das Ergebnis: Wenn es viel weht, müssen Windräder abgestellt werden, weil die Netze den Strom nicht aufnehmen können.

Seit Jahren kann an der Küste nicht das gesamte Potenzial der Windräder ausgenutzt werden, weil die Netze in Spitzenzeiten nicht den Strom aufnehmen können. Quelle: Bundesverband Windenergie

E.on hat inzwischen den Bau zweier Überlandleitungen, die für Ersatz sorgen sollen beantragt. Allerdings sperrt man sich gegen die Forderungen der Oppositionsparteien im Kieler Landtag, Erdkabel zu verlegen, was die Sache erheblich beschleunigen würde.

Erdkabel werden auch von den Autoren der Studie favorisiert, da sie verschiedene Vorteile haben:

Sie verschandeln nicht die Landschaft und sind daher von den Bürgern eher akzeptiert. Das führt zu deutlich kürzeren Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten, Zeit- und Kostenaufwand für Widerspruchsverfahren werden minimiert.

Die Leitungsverluste sind geringer.

Die Trasse ist schmaler.

Die Netzbetreiber verweisen hingegen auf höhere Investitionskosten. Die Autoren der Studie meinen jedoch, dass diese für 110-kV-Leitungen von den niedrigeren Verlusten und Zusatzkosten aufgewogen werden. Nur bei größeren Spannungen seien die Kosten höher. Die Autoren bedauern daher, dass Ende 2006 im Zuge der Neufassung des "Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben" nicht eine Regelung geschaffen wurde, mit der die Mehrkosten für die Verlegung von Erdkabeln auf alle Netznutzer umgelegt werden könnten, "wenn dadurch Wohngebiete oder die Umwelt/Natur entlastet werden. Eine entsprechende Mehrkostenregelung enthält das Gesetz lediglich für den Küstenbereich in einer Entfernung von bis zu 20 km landeinwärts".

Für die Anpassung des Netzes an die Erfordernisse der erneuerbaren Energien (EE) empfiehlt das vom UBA beauftragte Forschungskonsortium "eine stark an dem Gedanken einer übergeordneten Planung orientierte 'große Lösung' mit folgenden zentralen Elementen:

Verpflichtung der Netzbetreiber zur Erstellung konkreter Netzausbaupläne,

bundesbehördliche Festlegung einer Bedarfsprognose auf Grundlage dieser Pläne mit verbindlicher Festsetzung der EE-bedingt erforderlichen Ausbaumaßnahmen,

bundesweite Umlage der durch EE-bedingten Ausbaumaßnahmen verursachten notwendigen Kosten unter den Übertragungsnetzbetreibern." (Kurzfassung der Studie (PDF-Datei))

Die Netzbetreiber sollen mit dem Umlagekonzept dazu gebracht werden, "selbst die Initiative für die erforderlichen Maßnahmen zur Kapazitätsvorhaltung ergreifen". Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob E.on, Vattenfall, RWE & Co. sich allein durch sanften Druck und Anreizen dazu bewegen lassen. Immerhin haben sie ein erhebliches Interesse, den Strom aus ihren Großkraftwerken abzusetzen, und zeigen bisher wenig Sympathie für die Wind-Konkurrenz. Vielmehr haben sie Pläne für etliche neu Kohlekraftwerke in der Schublade. Daher fragt sich, weshalb Deutschland eigentlich nicht dem dänischen Beispiel folgt und das Netz in staatliche Hand übernimmt, wenn die Betreiber ohnehin detailliert zum Ausbau im Interesse einer umweltfreundlichen Stromerzeugung angewiesen werden müssten?

Immerhin verlangt die EU-Kommission ohnehin, dass Stromerzeugung und -verteilung aus Wettbewerbsgründen entflochten werden müssen. Außerdem hätte ein staatliches Hochspannungsnetz den großen Vorteil, dass die erheblichen Einnahmen, die damit zu erzielen sind, nicht in die Taschen von Aktionären sondern in die schwindsüchtigen öffentlichen Kassen fließen würden.

http://www.heise.de/tp/artikel/25/25546/1.html
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