Polens religiöser Sonderweg bei den europäischen Menschenrechten

Florian Rötzer 28.06.2007

Großbritannien erkennt die Europäische Charta der Grundrechte nicht an, Polen hat eine einseitige Erklärung durchgesetzt, um im Familienrecht, beim Abtreibungsgesetz oder im Umgang mit Homosexuellen ausscheren zu können

Großbritannien und Polen haben erst nach zähen Verhandlungen dem Reformvertrag zugestimmt. Die deutsche Regierung erklärte, damit sei ein "Durchbruch" erzielt und die EU wieder handlungsfähig geworden. Außenminister Steinmeier sprach davon, dass ein "Ruck durch Europa" gegangen sei. Bundesministerin Merkel behauptete, der "Geist Europas" habe sich durchsetzen können. Allerdings haben manche Kompromisse dem "Geist Europas" möglicherweise eher lädiert. Das betrifft nicht nur das Gerangel um die Stimmgewichtung, bei dem Polen die Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit verzögern konnte, sondern auch die Unentschlossenheit gegenüber einer größeren Einigkeit und vor allem Differenzen gegenüber der Europäischen Charta der Menschenrechte.

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Besonders peinlich aber wird es, wenn die Europäische Grundrechtscharta nicht einmal im Vertrag auftauchen kann, sondern verschämt nur in einem Verweis erwähnt wird, durch den sie aber dennoch verbindlich wird – für fast alle Mitgliedsstaaten. Großbritannien hat sich durchsetzen können, dass die in der Charta geltenden Grundrechte, Freiheiten und Grundsätze für britische Gerichte keine Geltung haben. Diese sind also vor britischen Gerichten nicht einklagbar und betreffen die Rechtssprechung nicht.

Weniger bekannt geworden ist, dass auch Polen eine Ausnahmeregelung durchsetzen konnte, während es vereint mit Irland, gleichfalls mit einer konservativen katholischen Regierung, sich vorbehält, ob man sich diesem Protokoll überhaupt anschließen wird. Möglicherweise ist das auch ein Preis dafür, dass in den Vertrag nicht die christliche Identität Europas erwähnt wurde. Das hätte womöglich dann auch die Möglichkeiten geboten, Änderungen auf der Grundlage von religiösen Wertvorstellungen in der EU durchsetzen zu können.

Die irische Botschaft bat Telepolis, die Position der irischen Regierung zum Reformvertrag und zur Grundrechtecharta wiederzugeben, was wir hiermit machen:

"In einer Rede im irischen Parlament am 27. Juni 2007 zum Europäischen Rat hat der irische Premierminister Bertie Ahern gesagt, dass die irische Regierung damit zufrieden war, wie die Europäische Grundrechetcharta 2004 in den Entwurf des Verfassungsvertrags aufgenommen wurde. Er wies darauf hin, dass Irland im Laufe der Verhandlungen vor dem Europäischen Rat im vorgangen Monat die Charta immer unterstützt hat und fügte hinzu, dass Irland die Charta im "Reformvertrag" gerne beibehalten hätte, darüber aber keine Übereinkunft erzielt werden konnte. Der Premierminister betonte jedoch, dass die gesetzliche Geltung der Charta in dem neuen Vertrag bestätigt werden wird, und dass Irland dies unterstützt.

Zum Protokoll im Bezug auf Großbritannien merkte unser Premierminister an, dass dieses zu einem sehr späten Zeitpunkt in den Verhandlungen von der britischen Delegation vorgeschlagen wurde. Er sagte, dass obwohl Irland keine Schwierigkeiten mit dem Geltungsbereich der Charta hat, die irische Regierung es trotzdem für notwendig und angeraten erachtete, eine Möglichkeit zur Überprüfung der Auswirkungen des britischen Protokolls zu erhalten. Da dies zu diesem späten Zeitpunkt nicht möglich war, hat die irische Regierung einen Vorbehalt angezeigt. Herr Ahern hat betont, dass die irische Regierung, obwohl sie die technischen Auswirkungen des britischen Protokolls für Irland untersuchen will, davon überzeugt ist, dass der Text der Charta selbst und der im Vertrag aufzunehmende Wortlaut adäquat erscheinen, um den Geltungsbereich der Charta zu definieren. Er sagte, dass die Charta nach dem Willen der irischen Regierung so zur Anwendung kommen soll, wie es 2004 beschlossen wurde."

Die von Polen durchgesetzte Ausnahmeregelung macht nämlich deutlich, dass das Land nicht nur im Hinblick auf die nationale Sicherheit durch den nicht mit der Gemeinschaft abgestimmten, aber in die allgemeine Sicherheitslage eingreifenden Wunsch, Abfangraketen des US-Raketenabwehrsystems im Land zu stationieren, auf einem eigenen Weg beharrt, sondern auch bei den europäischen Werten. Deutlich ist das zuletzt geworden, als die polnische Regierung erwägt hatte, erneut national die Todesstrafe einzuführen und dies auch auf europäischer Ebene zu diskutieren (Sehnsucht nach der Todesstrafe), aber auch an der Diskussion über Abtreibung, Homosexualität und Kreationismus.

Die Charta berührt in keiner Weise das Recht der Mitgliedstaaten, in den Bereichen der öffentlichen Sittlichkeit, des Familienrechts sowie des Schutzes der Menschenwürde und der Achtung der körperlichen und moralischen Unversehrtheit Recht zu setzen.

Einseitige Erklärung Polens

Aus den Formulierungen ergibt sich, dass es hier um Rechte geht, die einen religiös-moralischen Hintergrund haben und die die polnische Regierung offenbar im Sinne einer konservativ ausgelegten Religion (Abtreibung und Sterbehilfe sind Formen des Terrorismus) und gegen die europäische Grundrechtscharta, vielleicht auch gegen die europäische Aufklärung regeln will. Polen hat – ebenfalls wie Irland – eines der strengsten Abtreibungsgesetze. Mit einer weiteren Verschärfung, die Abtreibung praktisch unmöglich machen sollte, hat man sich bislang innenpolitisch nicht durchsetzen können (Der Teufel frisst die Populisten). Die rechtsreligiöse Regierungspartei LPR wollte den Passus in die Verfassung aufnehmen, der den "Schutz menschlichen Lebens vom Beginn der Empfängnis bis zum natürlichen Tod" vorsieht, auch wenn er mit dem Wunsch nach Wiedereinführung der Todesstrafe kollidiert gehabt hätte.

Ein Fall wird gerade vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt, dass die polnische Regierung dazu verurteilt hat, einer Frau 39.000 Euro Entschädigung zu zahlen, nachdem ihr eine Abtreibung aufgrund des strengen Gesetzes verwehrt wurde und sie daraufhin fast erblindete. Ärzte hatten gewarnt, dass sie durch die Geburt ihres dritten Kindes erblinden könnte. Premierminister Kaczynsk will gegen das Urteil Einspruch erheben, weil sonst das Abtreibungsgesetz aufgeweicht werden könnte.

Andere Bereiche, in die sich Polen – und möglicherweise auch Irland – nicht hineinreden lassen wollen, wären das Familienrecht mitsamt Ehe- und Scheidungsregeln. Das beträfe nicht nur die rechtliche Stellung von Mann und Frau, sondern natürlich auch die von Homosexuellen. Gut katholisch wird Homosexualität von der polnischen Regierung als sünd- und krankhaft bezeichnet. Bildungsminister Gyrtich will etwa ein Berufsverbot für Lehrer, die homosexuell sind oder sich dazu positiv äußern (Auf zum Kampf gegen "homosexuelle Propaganda"). Nach der Charta könnte ein Lehrer dann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, was die polnische Regierung mit der Ausnahmeregelung aber verhindern will. Gerügt worden war der jetzige Präsident Lech Kaczynski vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil er vor zwei Jahren als Warschauer Bürgermeister die "Gleichheitsparade" von Schwulen und Lesben (Schwule kämpfen in Warschau um Anerkennung) verboten hatte.

http://www.heise.de/tp/artikel/25/25600/1.html
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