Flugdatentransfer in die USA – gerne auch gänzlich ungeregelt

Das umstrittene Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten zwischen der EU und den USA ist in trockenen Tüchern. Als Einigung kann man das Resultat aber nur entfernt ansehen – und eine Äußerung des Bundesinnenministers lässt aufhorchen

Im Mai 2006 entschied der Europäische Gerichtshof, dass für das Abkommen Flugdatenweitergabe eine falsche Rechtsgrundlage gewählt wurde und gab der EU bis Oktober 2006 Zeit, ein neues Abkommen zu schaffen, das den Anforderungen genügte. Da, erwartungsgemäß, auch am 01. Oktober 2006 noch keine entsprechende Rechtsgrundlage vorlag, wurden die Daten einfach ohne eine solche weitergegeben. Dies wurde von der Politik als "juristisches Vakuum" bezeichnet, was bedeutete, dass man sich hier der ökonomischen Erpressung beugte und auch ohne Rechtsgrundlage den Forderungen der USA nachgab. Der offensichtliche Verstoß gegen die Europäischen Datenschutzregelungen wurde weiterhin toleriert, die Konsequenzen für jene, die Daten übermittelten, waren nicht vorhanden, da auch die Fluglinien lediglich als Opfer der Vereinbarungen angesehen wurden und man überdies einmal öfter den Satz "Terrorbekämpfung geht vor" als Begründung für die Maßname pauschal bemühte.

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Die Einigung – ein kleiner "Mummenschanz"

Die nunmehr erzielte Einigung, wie das Abkommen bezeichnet wird, zeigt, dass zum größten Teil den Forderungen der USA entsprochen wurde. Die Frist für die Vorhaltung der Daten wurde verkürzt – während die USA 50 statt der bisher genehmigten 3,5 Jahre forderten, wurden nun 15 Jahre vereinbart, hiervon gelten 8 Jahre für die "aktive", 7 Jahre für die "schlafende Phase". Werden die Daten innerhalb der "schlafenden Phase" von US-amerikanischen Behörden genutzt, so bedarf es einer expliziten Sondergenehmigung durch das Heimatschutzministerium, vorher können die Daten ohne solche Genehmigung genutzt werden. Als zweiten kleinen Erfolg kann man werten, dass nicht mehr die Pull-, sondern die Push-Methode angewandt wird – vorher wurden die Daten durch die US-Behörden "abgezogen" und man verließ sich darauf, dass sie schon nicht zu viele Daten nutzen würden.

Bei der Datenverwendung wurden Zugeständnisse gemacht. Die Daten sind nun auch allen Behörden des Heimatschutzministeriums und nicht mehr nur wie zuvor der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) zugänglich. Das bedeutet, dass die übermittelten Daten dafür genutzt werden dürfen, eine Verknüpfung mit anderen Informationen zur Risikoermittlung bei Fluggästen z.B. im Sinne des Passagierscreeningsystemes CAPPSII/ATS vorzunehmen. Dies war bereits seitens des Heimatschutzministeriums getan worden, die Öffentlichkeit wurde hierüber aber durch die EU nicht informiert. Heikel bei der neuen Regelung ist, dass weder bestimmt wurde, wofür die Daten genutzt werden dürfen, noch den betroffenen Passagieren ein Rechtsweg offen steht, um sich ggf. bei Missbrauch (so er jemals an die Öffentlichkeit gelangt) gegen die Datenweitergabe zu wehren.

Die in den Berichten stets erwähnte Reduzierung der Datenmenge ist, wie es ein EU-Diplomat freundlich formuliert, ein "Mummenschanz". Tatsächlich werden lediglich zwei Teildaten nicht mehr weitergegeben: Informationen über nicht angetretene Flüge und Angaben über den Ticketkauf am Flughafen. Ansonsten hat sich an der Datenmenge nichts geändert. Was nach außen hin als Erfolg verkauft wird, ist das Ergebnis eines simplen Tricks: statt beispielsweise wie bisher Ort, Postleitzahl und Adresse als Einzeldaten zu behandeln, werden diese nun zusammengefasst, so dass sie nur noch einen Datensatz ergeben. Durch andere Zusammenfassungen dieser Art sowie den vorgenannten Verzicht auf 2 (!) Datensätze ergibt sich dann die offizielle Menge von 19 Datensätzen.

Kritik und moralische Erpressung

Die Kritik an dem Abkommen spricht nicht nur von einem "Einknicken Schäubles", sondern moniert vor allem, dass die Verhandlungen zwischen EU-Innenkommissar Franco Frattini, Bundesinnenminister Schäuble und dem US-Heimatschutzminister Michael Chertoff am EU-Parlament vorbei geführt wurden. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx äußerte in einem Brief an den Innenminister Bedenken dahingehend, dass das Abkommen vermutlich "nicht mit den fundamentalen Rechten der EU kompatibel ist".

Noch etwas zeigte sich während der Verhandlungen deutlich: Im Falle eines Falles schreckt man seitens der USA nicht vor moralischer Erpressung zurück. Was in Diskussionen im Internet von Trollen bekannt ist – das Fehlen von Argumenten, das dann zu persönlichen Angriffen führt –, wurde seitens der USA schon längere Zeit praktiziert: moralische Erpressung, indem demjenigen, der einer Maßnahme nicht zustimmen will, pauschal eine Mitschuld an zukünftigen Toten zur Last gelegt wird.

Gerne auch gänzlich ungeregelt

Was in der Kritik eher untergeht ist eine Äußerung des Bundesinnenministers, die auch im Hinblick auf noch zu erwartende Datenschutzproblematiken (die Vorratsdatenspeicherung sei exemplarisch genannt) eigentlich hätte zu einem empörten Aufschrei führen müssen. Sowohl die Kritiker innerhalb der diversen Parteien als auch die Medien schweigen hierzu jedoch. Dabei ist der so beiläufig in die Berichterstattung eingeflossene Kommentar Schäubles ein Zeichen dafür, an welcher Stelle der Datenschutz bei ihm steht.

Das Abkommen, sagte Schäuble, würde "langfristig Rechtssicherheit für alle Betroffenen schaffen, einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten und einen soliden Datenschutz bieten" - und fügte hinzu, dass die Bundesregierung dem Abkommen keine Priorität eingeräumt und auch eine gänzlich ungeregelte Datenweitergabe befürwortet hätte. Deutschland sei jedoch von anderen Ländern gebeten worden, "das Problem" zu lösen. Die Weitergabe wichtiger persönlicher Daten, der sich zudem die Betroffenen nur dann verweigern können, wenn sie entweder auf Flugreisen ganz verzichten oder lange Umwege in Kauf nehmen, hat somit für die Bundesregierung eine so marginale Bedeutung, dass man eine Rechtsgrundlage nicht einmal für notwendig hält.

Rechtssicherheit für Betroffene, ein hoher Sicherheitsstandard und ein solider Datenschutz – für den Bundesinnenminister anscheinend keine wichtigen Ziele sondern ein Problem, das man löst, wenn denn viele Länder darum bitten bzw. Deutschland dazu auffordern, nicht jedoch um die obigen Ziele für die Betroffenen zu erreichen.

Bedenkt man, dass die USA bereits jetzt Forderungen stellt, auf die durch die Vorratsdatenspeicherung zustande kommenden Datenansammlungen Zugriff nehmen dürfen, ist diese Einschätzung der Datenweitergabe ein böses Omen. Im September 2006 hatte der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini erklärt, dass die EU-Richtlinie den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungs- und Lokalisierungsdaten nicht festgelegt hat. Das sei eine Frage der nationalen Gesetzgebung. Den USA könnten sie in "besonderen und gut definierten Fällen" gemäß den bestehenden Vereinbarungen zum Austausch von Daten in Strafverfahren weiter gegeben werden. Es steht zu befürchten, dass man, da "Terrorbekämpfung vorgeht", gerne auch eine solche Datenweitergabe gänzlich ungeregelt lässt in Deutschland.

http://www.heise.de/tp/artikel/25/25627/1.html
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