Soziale Kapitalpartnerschaften mit begrenzter Haftung
Bis zum Ende des Legislaturperiode will die Große Koalition den Investivlohn auf den Weg bringen. Doch über die Ausgestaltung einer Arbeitnehmerbeteiligung an Gewinn und Kapital herrscht noch lange keine Einigung
Dass die Beträge, die der bundesrepublikanische Durchschnittsbürger mit seiner Hände Arbeit, intellektueller Brillanz, Erfindungsreichtum und Kreativität halbwegs legal erwerben kann, längst nicht mehr mit Unternehmensgewinnen und Kapitaleinkommen Schritt halten, hat sich inzwischen herumgesprochen. Und so musste auch die gemeinsame Arbeitsgruppe von CDU und CSU Ende letzter Woche mit Bedauern feststellen, wie sich der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am gesamtwirtschaftlichen Einkommen immer mehr verflüchtigt. 2006 lag er noch bei 66,2 Prozent, seit sieben Jahren ist er durchgehend rückläufig und ein Ende des Abwärtstrends vorläufig nicht in Sicht.
Ob diese Zahlen - für sich genommen, prinzipiell und überhaupt - schon ausreichen würden, um die Mehrheit der Unionsstrategen dauerhaft zu beunruhigen, sei einmal dahingestellt. Nach dem ernüchternden Ergebnis der letzten Bundestagswahl, als CDU und CSU von luftigen Umfragegipfeln auf das nicht eben aussichtsreiche Stimmenhäufchen von 35,2 Prozent herunterklettern mussten und die Analyse des Debakels immer wieder eine eklatante Vernachlässigung sozialer Fragen zutage förderte, liegt die Dringlichkeit, nun beizeiten überzeugende Konzepte zu präsentieren, auf der Hand.
Das gilt umso mehr, als die positive wirtschaftliche Entwicklung zwingend für eine umfassendere Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmensgewinnen und Kapitaleinkommen zu sprechen scheint, damit die oft zitierte Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter auseinandergeht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ sich von der schwierigen Aufgabe beim Festakt zum 60-jährigen Bestehen der Arbeitnehmer-Union in der CSU denn auch zu einer ungewohnt pathetischen Wortwahl hinreißen: "Es ist den Schweiß der Edlen wert, es ist jede Anstrengung wert."
Beteiligung an Gewinn und Risiko
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Da sich die Große Koalition nur sehr bedingt auf einen Kompromiss zwischen dem von den Unionsparteien favorisierten Kombilohnmodell und der offenbar wahlkampftauglichen Idee eines gesetzlichen Mindestlohns, die von den Sozialdemokraten präferiert wird, einigen konnte, soll nun wenigstens auf dem Gebiet der Gewinnbeteiligung ein Mittelweg gefunden werden, der nicht gleich wieder in die Sackgasse führt.
Dabei ist der sogenannte Investivlohn kein neues politisches Konzept. Auch in Deutschland wird seit Jahrzehnten mit unterschiedlicher Intensität über die Frage diskutiert, inwiefern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Aktien oder Anteile an ihren Unternehmen beteiligt werden können. Rund 8 Prozent aller Beschäftigten sind denn auch bereits in der einen oder anderen Form "Teilhaber" ihres Arbeitgebers, wobei die zu erzielenden Erträge ebenso variieren wie die Möglichkeiten des betrieblichen Mitspracherechts.
CDU und CSU haben sich auf der Suche nach einem Grundsatzprogramm nun zu der Entscheidung durchgerungen, diesen Anteil deutlich aufzustocken und ein "verbessertes staatliches Anreizsystem" zu schaffen. Demnach könnten Arbeitnehmer in Zukunft bis zu 1.000 Euro im Jahr steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung an ihrem Unternehmen erwerben beziehungsweise durch zusätzliche Entgelte wie außertarifliche Lohnsteigerungen oder Ergebnisbeteiligungen bekommen. Um diesen Betrag nicht gleich wieder durch Lohnsteuern, Solidaritätszuschlag oder Sozialversicherungsbeiträge zu minimieren, sollen Freibetragsregelungen und eine Bruttolohnumwandlung beschlossen und außerdem Möglichkeiten entwickelt werden, Kapitalbeteiligungen "steuerunschädlich" in die persönliche Altersvorsorge zu übertragen.
In einer Hinsicht sind die Vorstellungen der Union, die sich seit dem Dresdner Parteitag im Jahr 2006 immer weiter konkretisieren, allerdings klar begrenzt: Die Arbeitnehmer sollen sich in der Regel nur an dem Unternehmen beteiligen können, in dem sie selbst beschäftigt sind. Beteiligungsrisiken werden damit unmittelbar einkalkuliert und müssen von den Betrieben oder den Beschäftigten durch entsprechende Versicherungsabschlüsse aufgefangen werden.
Deutschlandweite Kapitalsammelstelle
In den von der SPD vorgestellten Eckpunkten für mehr Arbeitnehmerbeteiligung geht es auf den ersten Blick weniger übersichtlich zu. Denn die Genossen unterscheiden zunächst zwischen immaterieller und materieller Beteiligung, differenzieren anschließend zwischen Erfolgsbeteiligung und Kapitalbeteiligung und halten auch direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen sorgfältig auseinander. Unter dem Stichwort "Probleme" sind dann allerdings sämtliche materiellen Kapitalbeteiligungen wieder vereint, weil sie – nach Einschätzung der Sozialdemokraten – das doppelte Risiko enthalten, im Falle einer Insolvenz neben dem Arbeitsplatz auch noch die (inzwischen wertlosen) Unternehmensanteile zu verlieren.
Außerdem sei die Kapitalbeteiligung vor allem bei großen Aktiengesellschaften nicht "fungibel", weil kein Zweitmarkt existiere und für den irgendwann fälligen Rückkauf der Anteile oft komplizierte Sonderregelungen getroffen werden müssten. Gerade für mittelständische Unternehmen, die nicht an der Börse notiert werden, fehle es an überzeugenden Konzepten, die den jeweiligen Betrieb einerseits mit neuem Kapital versorgen und für die Anteilseigner – sprich: die Arbeitnehmer – gleichzeitig überschaubar, praktikabel und vor allem insolvenzsicher sind.
Gleichwohl hat auch die SPD festgestellt, dass die Unternehmens- und Vermögenseinkommen in den Jahren 2001 bis 2006 um 32,5 Prozent und die Arbeitnehmereinkommen im gleichen Zeitraum gerade einmal um 2,1 Prozent gestiegen sind. Die bereits vorhandenen Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung sollen deshalb um eine "deutschlandweite Kapitalsammelstelle für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen" ergänzt werden. Dieser "Deutschlandfonds" hat die Aufgabe, den Vermögensaufbau der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, die oben beschriebene doppelte Verlustgefahr durch eine breite Risikostreuung zu minimieren, die einfache Handelbarkeit der Anteile aus Arbeitnehmersicht zu gewährleisten und die administrativen Kosten erkennbar zu reduzieren.
Es geht also um ein "Dreiecksgeschäft" zwischen Mitarbeitern, Unternehmen und Deutschlandfonds: Nachdem die Mitarbeiter Anteile am nationalen Topf erworben haben und hierbei vom Unternehmen und staatlichen Begleitmaßnahmen unterstützt worden sind, stellt der Fonds die Einlagen den arbeitgebenden Unternehmen als Mezzanine- oder Beteiligungskapital wieder zur Verfügung und erhöht damit möglicherweise auch ihre Kreditchancen. Im Idealfall profitieren die Arbeitnehmer dann wieder von Erfolg und Wachstum.
Die mögliche Abschwächung "motivations- und produktivitätssteigernder Effekte" durch das Fehlen einer direkten Beteiligung der Arbeitnehmer an "ihrem" Unternehmen halten die Sozialdemokraten insofern für verkraftbar, als nur durch die Einrichtung eines großen, gemeinsamen Fonds die notwendige Risikodiversifizierung erreicht werden kann.
Einsprüche
Die Vorschläge der beiden Volksparteien stoßen vielerorts auf unterschiedliche, mitunter aber auf gleichermaßen heftige Kritik. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hatte sich bereits Ende letzten Jahres gegen die Vorstellung gewehrt, den Investivlohn "flächendeckend als Sahnehäubchen" zu verteilen, und stattdessen verlangt, dass Arbeitnehmer im Falle einer Beteiligung "mit einem Teil ihres Gehalts ins unternehmerische Risiko" gehen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie schätzen die Lage ähnlich ein. Beide sehen in Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zwar ein "hervorragendes Instrument für eine partnerschaftliche Unternehmensstruktur", bestehen aber auf beidseitiger Freiwilligkeit und einer nachgelagerten Besteuerung, durch die des Fiskus erst bei der Veräußerung der Beteiligungen wieder aktiv werden könnte. In einem am Montag vorgestellten Konzept wenden sich beide Verbände insbesondere gegen den Vorschlag, die Arbeitnehmeranteile gegen eventuelle Wertverluste durch staatliche oder betriebliche Sicherheiten zu schützen. Um das eigentliche Ziel - "die Verbindung von Beschäftigten und Unternehmen zu stärken und die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen zu erhöhen" - erreichen zu können, soll auf eine Risikoabsicherung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen "grundsätzlich" verzichtet werden.
Auch bei den Gewerkschaften werden Vor- und Nachteile des Investivlohns kontrovers diskutiert. Mit der Arbeitgeberseite ist man sich allerdings bestenfalls im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an entsprechenden Angeboten und die Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben einig. Darüber hinaus verlangen IG Metall oder ver.di aber auch eine Insolvenzsicherung durch den Pensionssicherungsverein, die volle Teilhabe an jeder Gewinnausschüttung und am Unternehmenswert bei garantierter Mindestverzinsung sowie die Beteiligung der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat der Unternehmen.
Die Linkspartei steht dem Investivlohn seit jeher skeptisch gegenüber und befürchtet, dass hier "unter dem Deckmantel der Mitarbeiterbeteiligung" vor allem die Kapitalausstattung der Unternehmen verbessert werden soll. Sie plädiert stattdessen für "flächendeckende kräftige Lohnsteigerungen", und links von der Linkspartei hat man den Vorstoß ohnehin schon als "Betrugsmanöver" enttarnt und zitiert den alten Kampfgefährten Wladimir Iljitsch Lenin, der in seiner Abhandlung Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus 1916/17 bereits eindringlich vor der Heimtücke der Reichen und Mächtigen gewarnt hatte.
Die "Demokratisierung" des Aktienbesitzes, von der bürgerliche Sophisten und opportunistische "Auch-Sozialdemokraten" eine "Demokratisierung des Kapitals", eine Zunahme der Rolle und Bedeutung der Kleinproduktion usw. erwarten (oder zu erwarten vorgeben), ist in Wirklichkeit eines der Mittel, die Macht der Finanzoligarchie zu vermehren.
Der kleinste gemeinsame Nenner
Dass ein Konzept gleichzeitig als Sahnehäubchen für Arbeitnehmer und Machtinstrument der Finanzoligarchie denunziert wird, kommt nicht eben häufig vor, offenbart aber einmal mehr das grundlegende Dilemma der aktuellen Bundesregierung, die in Ermangelung gemeinsamer Perspektiven wenigstens den Anschein von Aktivität und Reformbereitschaft wahren will.
De facto taugt der Investivlohn weder zum Aufreger noch zur Wahlkampfmunition oder Profilschärfung. Da derzeit nur jeder fünfte Beschäftigte in einer Kapitalgesellschaft arbeitet und diese Art der Unternehmensbeteiligung für kleine und mittelständische Betriebe kaum in Frage kommen dürfte, eignet sie sich nur sehr bedingt für die Einrichtung flächendeckender sozialer Kapitalpartnerschaften, und im Bereich der Altersversorgung gibt es nicht unbedingt attraktivere, aber doch ausreichend viele Konkurrenzmodelle.
Gänzlich uninteressant ist das Thema für Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte oder die Vielzahl derer, an die sich eine effektive, Motivation und Perspektive schaffende Sozialpolitik eigentlich richten müsste, um zunächst die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse weiter zu erhöhen. Doch selbst die Arbeitnehmer, die sich einen gelinden Vorteil vom Investivlohn versprechen, dürften von dem Vorschlag, zählbare Lohnerhöhungen und Gewinnbeteiligungen gegen Anteilsscheine mit unsicherer Rendite bis hin zum vollständigen Wertverlust eintauschen zu können, nicht unbedingt begeistert sein. Zumal bislang nicht ausreichend geklärt ist, wie sich ein Wechsel des Arbeitgebers auf ihre Beteiligungen auswirken würde, inwiefern mehr Beteiligung auch mehr Mitspracherecht bedeutet und auf welche Weise unerwünschte Abhängigkeitsverhältnisse vermieden werden sollen.
Da hilft auch das große Wort vom Deutschlandfonds nicht weiter, denn hinter dem schwarz-rot-golden bemalten Solidaritätsversprechen verbirgt sich schließlich nur der nächste bürokratische Wasserkopf, der mit Bundesgarantien gegen Insolvenzverluste geschützt werden müsste und sich auf diese Weise schnell zum nächsten bodenlosen Subventionsgrab entwickeln könnte. Immerhin beziffern CDU und CSU allein die erforderlichen Steuervergünstigungen auf ein staatliches Verlustgeschäft von mehr als 900 Millionen Euro, denn das geplante Anreizsystem würde im Bereich Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag zu Mindereinnahmen von 550 und auf dem Gebiet der Sozialversicherungen zu Verlusten von etwa 370 Millionen Euro führen.
Woher Unions- und SPD-Politiker den Optimismus nehmen, in absehbarer Zeit einen Kompromiss zwischen den beiden weit auseinander liegenden Vorstellungen zu finden, bleibt überdies rätselhaft. Doch der Erwartungsdruck der Öffentlichkeit wird möglicherweise auch hier zu Minimalkonsensen führen, die dann als eine Art Ergebnis deklariert werden können. Mit der Bewältigung zentraler Gestaltungsaufgaben hätte dieses mittlerweile bewährte, aber kaum zielführende Vorgehen freilich wenig zu tun.
http://www.heise.de/tp/artikel/25/25635/1.html- Wahrscheinlich (5.7.2007 22:09)
- die Deutschen wollen keine Kapitalbeteiligung (5.7.2007 11:59)
- Und hier noch 'ne Wahrheit (5.7.2007 9:17)
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