Reiche tendieren eher zur Sterbehilfe als Arme
Wo ärztliche Sterbehilfe legal ist, wird sie quer durch die Bevölkerung gleichmäßig in Anspruch genommen: nicht, wie befürchtet, überproportional oft etwa von chronisch Kranken oder Armen
Wer um legale Sterbehilfe bittet, gehört in der Regel nicht zu einer unterprivilegierten Gruppe. Das ergab die Auswertung heute verfügbarer Zahlen über die legale Sterbehilfe. Forscher aus den USA und den Niederlanden haben ihre Erkenntnisse in der Oktober-Ausgabe des Journal of Medical Ethics veröffentlicht. Die Wissenschaftler analysierten dazu Daten aus dem US-Bundesstaat Oregon und aus den Niederlanden.
In Oregon dürfen Ärzte seit 1997 Medikamente verschreiben, die den sanften Tod des Patienten verursachen - allerdings unter relativ strengen Bedingungen: Der Sterbekandidat muss älter als 18 Jahre und in Oregon sesshaft sein, er muss die Entscheidung bei vollem Bewusstsein treffen können, aber (von zwei Ärzten bestätigt) todkrank mit einer maximalen Lebenserwartung von sechs Monaten sein.
Gesetzliche Vorgaben
Der Patient muss seinen Todeswunsch schließlich zweimal im Abstand von zwei Wochen dem Arzt gegenüber mündlich äußern - und einmal schriftlich. Unter diesen Bedingungen entschieden sich in den vergangenen neun Jahren 456 Menschen, die entsprechenden Medikamente anzufordern - davon nutzten dann 292 Patienten tatsächlich die Sterbehilfe.
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Eine weit stärkere Datenbasis fanden die Wissenschaftler für die Niederlande vor: Hier ist ärztliche Sterbehilfe schon seit den 80ern praktisch legal, gesetzlich formalisiert wurde sie 2002 mit einer Ausnahmeregelung für das Strafgesetzbuch, in der Ärzte Straffreiheit zugesichert bekommen, wenn sie den Richtlinien für die aktive Sterbehilfe folgen. Das Gesetz verlangt nicht, dass die Sterbekandidaten todkrank sind - es muss ihnen aber "unerträgliches und hoffnungsloses Leiden" bevorstehen, das auch in der näheren Zukunft liegen darf.
Außerdem muss der Patient eine gut informierte Entscheidung zu treffen in der Lage sein, sein Arzt muss einen zweiten, unabhängigen Mediziner konsultieren und der Fall muss den Behörden gemeldet werden. Immerhin 1,8 Prozent der Todesfälle sind in den Niederlanden mittlerweile der ein oder anderen Form der assistierten Sterbehilfe zuzuschreiben.
Bildung ist womöglich ein Faktor, der freiwilliges Sterben eher begünstigt
Die Zahlen darüber sind öffentlich - und sie können offenbar die lang gehegte Befürchtung zerstreuen, dass bestimmte Randgruppen durch die Legalisierung der Sterbehilfe überproportional in den Tod gedrängt werden. Das freiwillige Sterben betrifft Ältere zum Beispiel eher unterproportional - in den Niederlanden starben Menschen über 80 auf diese Weise am seltensten, Menschen zwischen 65 und 74 am zweitseltensten. In Oregon ist es für Kranke unter 65 Jahren dreimal so wahrscheinlich, sich aktiv aus dem Leben zu verabschieden, wie für ältere.
Das Sterbeverhältnis zwischen Männern und Frauen ist weitgehend ausgeglichen: In Oregon waren unter den Todeskandidaten 46 Prozent Frauen, in den Niederlanden lag ihr Anteil etwas über 50 Prozent. Bildung ist womöglich ein Faktor, der freiwilliges Sterben eher begünstigt: In Oregon starben 7,6 Mal so viele Menschen mit Collegeabschluss auf diese Weise. Aus Befragungen in den Niederlanden lässt sich jedoch kein solcher Trend ableiten. Dafür ergab dort eine Analyse der früheren Wohnorte, dass die Inanspruchnahme der Sterbehilfe mit dem sozioökonomischen Status wächst: Reiche gehen tendenziell eher freiwillig als Arme.
Die Daten über ethnische Minderheiten sind wenig aussagekräftig, es scheinen sich aber auch hier keine Besonderheiten zu zeigen, die nichts mit dem sozioökonomischen Status zu tun haben. Ähnliches gilt für Menschen, die bereits vor ihrer den Sterbewunsch begründenden Krankheit behindert oder chronisch krank waren. Hier liegen keine offiziellen Statistiken vor - Erfahrungen niederländischer Mediziner legen aber nahe, dass dieser Gruppe die Sterbehilfe eher überproportional häufig verweigert wird.
Schwierige Einschätzung bei mental Kranken; erhöhte Bereitschaft bei AIDS-Kranken
Schwierig ist die Einschätzung der Verhältnisse für mental Kranke - vor allem Depressionen sind oft schwer vom physischen Krankheitsverlauf zu trennen. In ungefähr einem Drittel der abgelehnten Anträge auf Sterbehilfe, geben niederländische Ärzte an, wäre eine psychische Erkrankung als Begründung angegeben. Eine 2001 abgeschlossene Studie ermittelte, dass zwar drei Prozent aller Bitten um Sterbehilfe auf einer psychischen Krankheit beruhten - keiner davon jedoch nachgegeben wurde. Trotzdem sind niederländische Psychiater entsprechenden Wünschen gegenüber wohl aufgeschlossen - die aber in der Praxis selten umgesetzt werden.
Einer Gruppe bescheinigen die Wissenschaftler aber tatsächlich eine erhöhtes Risiko, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen: AIDS-Patienten nämlich. In einer in Amsterdam durchgeführten Studie entschlossen sich zum Beispiel von 131 männlichen AIDS-Kranken 22 Prozent für den unterstützten Selbstmord. Auch in Oregon deuten die Zahlen (obwohl insgesamt sehr gering) auf ein erhöhtes Risiko. Das wird sicher auch durch die Aussicht befördert, dass Fälle von legaler Sterbehilfe in Oregon gesetzlich und damit versicherungstechnisch nicht als Selbstmord gelten.
http://www.heise.de/tp/artikel/26/26283/1.html- Fehlerquote bei Schwangerschaften (29.9.2007 22:03)
- aber wie! Hohwasserschutz! (29.9.2007 20:17)
- Demut (28.9.2007 14:08)
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