Damit die Tastaturen Weihnachten warm bleiben
Amazon muss Kundendaten nicht an US-Strafverfolger herausgeben
Ein amerikanischer Richter hat gegen die Herausgabe von Amazon-Kundendaten an Ermittlungsbehörden entschieden. Die Entscheidung fällte Richter Stephen Crocker bereits im Juni, veröffentlicht wurde sie allerdings erst jetzt. In seiner schriftlichen Begründung heißt es unter anderem, dass Ermittlungen, in deren Rahmen das Leseverhalten von Amazon-Kunden ausgekundschaftet wird, "orwellianisch" seien und "unzählige potentielle Online-Buchkäufe" vereiteln könnten.
Zwar gab Richter Crocker zu erkennen, dass er selbst der Überzeugung sei, die Ermittler würden die Informationen für einen "legitimen Zweck" haben wollen, doch sei das vom Ersten Verfassungszusatz geschützte Recht auf Meinungsfreiheit hier deutlich stärker zu bewerten. Crockers Entscheidung betraf eine Anordnung des Justizministeriums, das Einblick in Datenbestände von Amazon forderte.
Das Beunruhigende an der Anordnung, so Crocker, dass sie der Regierung erlaube, das Leseverhalten von Individuen auszuspionieren, ohne dass jene davon Kenntnis hätten, bzw. ihre Erlaubnis dazu gegeben hätten. Das würde "die Tastaturen in ganz Amerika einfrieren lassen", wenn es um E-Commerce ginge, das sei "besorgniserregend" und "un-amerikanisch", meinte der Richter bei seiner Entscheidung.
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Die Anordnung wurde von Bundesstaatsanwälten im letzten Jahr erlassen, um im Falle eines Buchverkäufers, dem Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, Beweise zu sammeln. Der Verkäufer von gebrauchten Büchern tätigte seine Geschäfte über Amazon Marketplace. Nach Aussage des amerikanischen Bundesanwalts John Vaudreuil interessierten sich die Behörden nicht für das, was die Käufer lasen, sondern nur für Geschäftsvorgänge, die den Betrugsvorwurf erhärten würden.
Nach einer ersten Anordnung soll Amazon Teile der gewünschten Aufzeichnungen von 24.000 Transaktionen übergeben haben – laut Washington Post allerdings ohne dass die Identität der Buchkäufer preisgegeben wurde. Amazon soll sich dabei auf den Ersten Verfassungszusatz berufen haben. Später soll die Anklage ihre Anordnung auf die Identität von nur mehr 120 Kunden beschränkt haben.
Das ging Richter Crocker zu weit. Er schlug vor, dass Amazon einen Brief an jene 24.000 Kunden schreiben solle, die dafür in Frage kommen, sie auf die Ermittlung aufmerksam machen und sie darum bitten, dass sie die Anklage freiwillig kontaktieren, falls sie eine Zeugenaussage machen wollen. In Folge seiner Entscheidung zogen die Bundesanwälte ihre Anordnung zurück.
http://www.heise.de/tp/artikel/26/26708/1.html- ok (28.11.2007 22:57)
- 4 gewinnt - gewonnen? (28.11.2007 22:51)
- 4gewinnt (28.11.2007 22:34)
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