Eine Frage der Ehre
Abu Ghraib: Kein Schuldspruch für höhere Ränge
Der Skandal, welcher sich anhand der Vorkommnisse im irakischen Gefängnis Abu Ghraib entzündete (siehe Sadistische KZ-Spiele), sorgte weltweit für einen anhaltenden Skandal. Die Bilder gefolterter und gedemütigter Iraker gingen im Mai 2004 um die Welt; sie sind heute noch knapp vier Jahre später in allen möglichen Veröffentlichungen gegenwärtig. Zusammen mit Guantanamo liefert Abu Ghraib die Stichworte für wütende Kritik am Verhalten des Westens, namentlich der USA, gegenüber der arabischen Welt. Was der Öffentlichkeit weniger bekannt sein dürfte: Gerichtlich verurteilt für die schockierenden Missbrauchspraktiken im irakischen Gefängnis wurden nur untere Ränge. Wie gestern gemeldet wurde, ist nun der letzte amerikanische Offizier, der sich in dieser Sache vor Gericht verantworten musste, freigesprochen worden.
Mit einer behördlichen Verwarnung soll es für Lieutenant Colonel Steven L. Jordan gut sein, so AP gestern. Gegenüber der Nachrichtenagentur schließt sich Jordan allerdings der Meinung von Kritikern, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, an und zeigt sich davon überzeugt, dass viele Offiziere und Soldaten "keine angemessene Überprüfung" zu fürchten hatten. Die Ermittlungen hatten zwar zur Verurteilung von elf Soldaten geführt, von denen jedoch hatte keiner einen Rang höher als "staff sergeant", was laut Wikipedia dem deutschen Feldwebel/Oberfeld-Rang entspricht.
Die Untersuchung des Falles ist nach Meinung Jordans nicht vollständig. Die Frage nach der Verantwortung höherer Stellen ("Rumsfeld?" "Gen. Sanchez?") für die brutalen Verhörtechniken sei überhaupt nicht gestellt werden. Ebensowenig wurden Verbindungen zwischen Abu Ghraib, Guantanomo Bay und afghanischen Gefängnissen hergestellt, wo ebenfalls missbräuchliche Verhörmethoden angewandt wurden.
Angesichts seiner ziemlich freimütigen Aussagen könnte man eine kleine Dosis Ironie darin finden, dass Jordan zuvor nur wegen des Verstoßes gegen die Schweigepflicht verurteilt worden war, da er während der Untersuchungen E-Mails an Soldaten geschickt hatte. Von der weitaus schwerwiegenderen Anklage, wonach er die Aufsichtspflicht gegenüber den elf Soldaten, welche die Gefängnisinsassen peinigten, verletzt habe, ist er vom Militärgericht schon im August freigesprochen worden.
|
|
Das aktuelle Urteil des Miltärrichters Maj. Gen. Richard J. Rowe bestätigt diesen Freispruch. Laut einer Militärsprecherin ist eine Verwarnung "fair und angemessen" angesichts Jordans Einmischung in Verfahrensangelegenheiten ("mitigation at trial and in post-trial matters"). Dass seine Nichteinmischung andernorts strafwürdig sein könnte, war nicht die Überzeugung des Gerichts.
Laut AP wurde mit diesem Urteil ein Schlusstrich gesetzt. Es ist demnach davon auszugehen, dass auch künftig kein Offizier oder ziviler Vorgesetzter im strafrechtlichen Sinne verantwortlich für den Gefangenenmissbrauch gemacht werde.
Damit ermutigen wir Diktatoren und Despoten in aller Welt. Wir sagen damit, dass es ganz in Ordnung ist, dass solche Arten des Missbrauchs florieren.
- Anmerkung (15.1.2008 20:05)
- Plausibel (14.1.2008 17:03)
- recht links annäherung (14.1.2008 16:03)
Darstellungsbreite ändern
Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.
