Einige Schläge, um Los Angeles zu retten

Nick Abbe 20.02.2008

Law & Order, Washington D.C.: Während der US-Senat mit knapper Mehrheit ein Verbot der Folter für die CIA beschloss, unterlaufen das Weiße Haus und das Justizministerium erneut derartige Anstrengungen

Vor wenigen Tagen stimmte der amerikanische Senat mit 51-45 Stimmen für die Verabschiedung des "Intelligence Authorization Bill", welches eine Bestimmung enthält, die der CIA den Einsatz der so genannten "enhanced interrogation techniques" verbietet.

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Während dieses Vorhaben von den Demokraten und einigen wenigen republikanischen Senatoren unterstützt wurde, sieht die Position der möglichen Präsidentschaftskandidaten anders aus: John McCain, der noch im Oktober 2005 einen Gesetzesentwurf gegen "grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung von Gefangenen" seitens des Militärs einbrachte, votierte gegen ein Folter-Verbot für die CIA.

McCains republikanischer Gegner, Mike Huckabee, nahm nicht an der Abstimmung teil, da er kein Mitglied des Senates ist. Allerdings machte er in einigen Interviews – vor der jetzigen Senatsabstimmung – deutlich, dass er in dieser Frage zuvorderst McCains Position unterstütze. Hillary Clinton und ihr innerparteilicher Rivale Barrack Obama hingegen enthielten sich der Abstimmung.

Das Weiße Haus, welches bereits sein Veto gegen die Senatsvorlage ankündigte, versuchte, wenige Tage vor der Abstimmung seine Sichtweise dieser Angelegenheit darzulegen: Ein anscheinend gut gelaunter Präsident Bush verkündete, dass der Einsatz der so genannten "enhanced interrogation techniques" legal sei. Er begründete dies damit, dass – aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Justizministerium – alles (sic!) was man an Entscheidungen treffe, rechtmäßig sei ("[…] whatever we do, will be legal").

Bush rechtfertigte sein Vorgehen mit dem, aus der TV-Serie "24" und unzähligen Actionfilmen hinlänglich bekannten Szenario, nachdem man terroristische Anschläge nur durch das Foltern von Verdächtigen verhindern könne, die dann natürlich die richtigen Hinweise zu den geplanten Anschlägen liefern würden.

Rechtfertigung für Folter

Dieses einfach gestrickte Szenario findet auch andernorts Zustimmung. Justice Antonin Scalia, einer der neun obersten Richter des U.S. Supreme Court, fand – einerseits – unlängst Gefallen an zynischen Verharmlosungen: Bei einem Interview mit der BBC merkte er an, man könne "jemandem ins Gesicht schlagen", wenn ein dementsprechendes Bedrohungsszenario vorliege. Desweiteren sei es selbstgefällig, dies dann als Folter zu brandmarken.

Und während er Foltermethoden auf Schläge reduziert, geraten die potentiellen Anschlagsszenarien bei Scalia hingegen ganz groß:

Is it really so easy to determine that smacking someone in the face to determine where he has hidden the bomb that is about to blow up Los Angeles is prohibited in the constitution?

Einige Schläge also, um Los Angeles zu retten, müssten doch erlaubt sein, befindet Scalia – als ein Mitglied der obersten richterlichen Instanz des Landes.

Kein Wunder also, dass derartige Argumente inzwischen beliebt sind – bei dem Teil der Amerikaner, die diese Vorgehensweise unterstützen. Bill O'Reilly, ein bekannter Talkmaster des rechtskonservativen FOX-Channels, fragte unlängst in bester "good guy vs. bad guy"-Manier, ob man sich besser fühle, wenn Terroristen im Falle ihrer Festnahme lediglich Name, Rang und "Dschihad-Nummer" bereithalten müssten und nichts weiter zu befürchten hätten. Der Titel seines Pamphlets: "Sorry candidates – waterboarding works!"

Wehret den Anfängen

Natürlich erzeugt diese Haltung auch Gegenkräfte in der amerikanischen Gesellschaft. Ein Beispiel unter vielen ist George Hunzinger vom theologischen Seminar der Princeton-University, der die "National Religious Campaign Against Torture" gründete, eine landesweite Bewegung gegen die Folter, bestehend aus mehr als 130 religiösen Organisationen. Hunzinger bezeichnet das Eingeständnis, dass es sich beispielsweise bei "waterboarding" um Folter handele, als ebenso selbstverständlich wie die Erkenntnis, "dass die Sonne im Osten aufgehe".

Aber leider ist es trotz dieser ermutigenden Entwicklung nicht gelungen, die Masse der christlichen, jüdischen, islamischen und sonstigen Gemeinden und Kirchen in den USA zu weitergehenden, massiven Protesten gegen die Aushöhlung des Folterverbotes zu bewegen. Generell ist die Folter-Kontroverse für viele Personen und Organisationen, die eigentlich eine gewisse moralische Vorbildfunktion innehaben, ein zu heißes Eisen – auch und nicht zuletzt, weil auch die Bevölkerung in dieser Frage gespalten ist. Die Eingängigkeit und die ständige Wiederholung der oben erwähnten Pro-Folter-Argumente spielen an dieser Stelle sicherlich eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Resultate der Folter

Selbst die von Scalia und anderen befürworteten Schläge können übrigens Folter sein, wie im Falle des Afghanen Dilawar ersichtlich. Der 22-jährige Taxifahrer wurde Ende des Jahres 2002 von amerikanischen Truppen gefangen genommen. Ein afghanischer Warlord, dessen Soldaten einen amerikanischen Stützpunkt beschossen hatten, denunzierte Dilawar und andere Unschuldige als Täter bei den Amerikanern.

Man fand Dilwar am 10.Dezember 2002, mit ausgebreiteten Armen an einem Drahtgeflecht hängend. Seine Beine waren, laut der Gerichtsmedizinerin Dr. Elisabeth A. Rouse, hunderte von Malen mit einem stumpfen Gegenstand "zu Brei" zerschlagen worden. Dilawar starb an Blutklumpen oder Knochensplittern, die in sein Herz gelangten – auf dem Gelände der U.S. Army in Bagram, Afghanistan. Er hinterließ seine Ehefrau und eine zweijährige Tochter.

Dies ist das unweigerliche Ergebnis der Legitimierung der Folter durch den Staat. Dadurch wird derartigen Exzessen, wie sie gerade im Krieg immer wieder stattfinden, eine weitere Rechtfertigung geboten – man wollte ja auch hier weitere Anschläge verhindern – und somit eine mögliche Hemmschwelle gegen die Anwendung von Folter gesenkt. Sowohl die Rolle des amerikanischen Staates in der Folter-Kontroverse, als auch die Details des Falles Dilawar werden im Übrigen in dem, am 22. Februar in den USA anlaufenden Film "Taxi to the Dark Side"beleuchtet.

Darin wird auch thematisiert, wie Vertreter der Regierung Bush und des Justizministeriums systematisch Folter legalisierten und die Öffentlichkeit täuschten, exemplarisch aufgeführt am Beispiel der berüchtigten Folter-Memo aus dem Jahr 2002, die 2004 offiziell zurückgezogen wurde, nur um wenig später überarbeitet und unter (versuchter) Geheimhaltung wieder aufzutauchen.

Wirksamkeit von Folter-Verboten

Selbst wenn nun – immerhin – versucht wird, der CIA ein Folterverbot aufzuerlegen: was ist mit den anderen amerikanischen Diensten und wer hindert sie (als auch die CIA) daran, derartige Praktiken zu "outsourcen"? Im Falle des irakischen Abu-Ghureib-Gefängnisses waren bereits Informationen aufgetaucht, nach denen "private contractors"eine wichtige Rolle im dortigen Folter-Skandal spielten (vgl. dazu auch Folternde Kopfgeldjäger im Wilden Osten).

Auch die Position von Justizministers Mukasey unterläuft jegliche Versuche, Folter ein für allemal zu verbieten und damit die Menschenrechte zu stärken. Mukasey, der laut eigener Aussage nicht weiß, ob "waterboarding" gemäß amerikanischem Recht Folter sei (siehe Langsames Ertrinken), erklärte kürzlich vor dem Justizausschuss des Repräsentantenhauses, man könne niemanden "für was auch immer er getan habe" verurteilen, da alles vom "Office of Legal Counsel" des Justizministeriums gedeckt sei.

Deshalb werde er als Justizminister nicht wegen Folter ermitteln und darüber hinaus die Aussagen des "Office of Legal Counsel" als Immunitätsgarantie für Beschuldigte auslegen. Stephen Bradbury, Chef des "Office of Legal Counsel", hatte unlängst erklärt "waterboarding" sei zwar momentan illegal, doch dieser Zustand könne jederzeit durch den Präsident und den Justizminister geändert werden Anscheinend schiebt man sich derzeit munter gegenseitig die Verantwortung zu, ohne dabei aber ein Verbot von Folter anzustreben.

Und während der Vorsitzende des Ausschusses, Rep. Conyers, aufgrund der Aussagen Mukaseys als "am Rande eines Impeachment-Verfahrens [gg. Präsident Bush; Anm.d.Autors] stehend" beschrieben wurde, legte CIA-Chef Hayden noch nach: er äußerte zusammen mit National-Intelligence-Director McConnell die Meinung, "waterboarding" bzw. "enhanced interrogation techniques" müssten gegebenenfalls auch in der Zukunft eingesetzt werden.

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Gleichzeitig hat das US-Verteidigungsministerium angekündigt, die Todesstrafe für mehrere angebliche Mittäter der Anschläge vom 11.9.01 zu fordern. Die Prozesse, in denen den Angeklagten Teile der Anklage bzw. der Beweise (gemäß "Military Commissions Act 2006") vorenthalten werden können, sollen bald beginnen. All diese Männer stehen ebenfalls im Zentrum der Folter-Kontroverse, sind sie doch lange Jahre in Guantánamo und in anderen "black sites" der CIA festgehalten und gefoltert worden (siehe Foltern ist Teil der Arbeit..).

Das jüngste Eingeständnis des CIA-Chefs, dass einige dieser Personen auch dem "waterboarding" als Bestandteil der so genannten "enhanced interrogation techniques" ausgesetzt wurden, macht den Zeitpunkt dieser Entscheidung natürlich besonders "delikat": sie kann durchaus als Ausdruck der Angst innerhalb der Bush-Administration gewertet werden. Schließlich könnten die Männer eben auch als Belastungszeugen in möglichen Klagen gegen Regierungsvertreter eine Rolle spielen.

Rechtliche Schritte gegen Regierungsvertreter sind durch Haydens Aussage also sicher nicht unwahrscheinlicher geworden – eine Situation, die aber durch eine baldige Verhängung der Todesstrafe "entschärft" werden könnte. Außerdem könnte die Hinrichtung der Angeklagten der Öffentlichkeit als ein "Schlussstrich" unter die Exzesse der letzten Jahre präsentiert werden – was sicherlich im Interesse des Pentagon und des Weißen Hauses liegt. Majorie Cohn, Rechtsprofessorin der "Thomas Jefferson School of Law", beschreibt diesbezüglich die Versuche der Bush-Administration, Foltervorwürfe und –Beweise zu entkräften:

The federal government is working overtime to try and clean up the legal mess made by the use of illegal interrogation methods. In a thinly-veiled attempt to sanitize the Guantánamo trials, the Department of Justice and the Pentagon instituted an extensive program to re-interview the prisoners who have undergone abusive interrogations, this time with "clean teams.

For example, if a prisoner implicated one of the defendants during an interrogation using waterboarding, the government will now re-interrogate that prisoner without waterboarding and get the same information. Then they will say the information was secured humanely. This attempt to wipe the slate clean is a farce and a sham.

Die deutsche Dimension

Auch in Deutschland scheint die Diskussion zum Thema Folter nicht beendet – trotz der gerade auch hierzulande gemachten Erfahrungen mit der Folter, angefangen von den Kettenprozessen der frühen Neuzeit, bis hin zur deutschen Geschichte des 20.Jahrhunderts. Nach dem bekannt gewordenen Fall des Frankfurter Vize-Polizeichefs Daschner, der dem Entführer eines 11-jährigen Jungen mit Folter hatte drohen lassen, wurde die Diskussion unlängst neu belebt.

Die von der SPD angestrebte Kandidatur des Juristen und Rechtsphilosophen Horst Dreier für das Bundesverfassungsgericht stieß vielerorts auf harte Kritik, da Dreier eine fragwürdige Position zum Thema der Menschenwürde vertritt – angestoßen durch eben jene Daschner-Kontroverse: Er bezog sich in einem Kommentar zum Grundgesetz auf einen Aufsatz seines Schülers Prof. Fabian Wittreck, in dem dieser "in Extremsituationen", in denen die Menschenwürde eines mutmaßlichen Täters gegen die Menschenwürde seines Opfers stehe, "präventivpolizeiliche Folter", zum Schutz des Menschenwürde des Opfers rechtfertigte. Dreier befürwortete dies nicht ausdrücklich, aber er wollte diese Argumentation eben auch nicht ausschließen.

Eine Argumentation, die sich in ihrer Kernaussage letztendlich nicht von den Aussagen des Richters Antonin Scalia, vom U.S. Supreme Court, unterscheidet. Auch Fürsprecher in Politik und Presse fanden sich ein. Allerdings ist Dreier, im Gegensatz zu Scalia, bis jetzt noch kein Mitglied der obersten judikativen Instanz seines Heimatlandes geworden: Nach den Kontroversen um ihn hat die SPD beschlossen, ihn vorerst nicht zur Wahl zu stellen.

http://www.heise.de/tp/artikel/27/27317/1.html
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