Besserverdiener wehren sich gegen Abstriche beim Mindestlohn

Peter Mühlbauer 15.04.2008

Die deutschen Architektenkammern laufen Sturm gegen eine Änderung ihrer Honorarordnung

In Deutschland gibt es zahlreiche arbeitslose Architekten. Im Westen liegt die Quote angeblich bei 10, im Osten bei 14 und in Berlin sogar bei 25 Prozent. In jeder anderen Branche würden Politiker und "Wirtschaftsweise" deutliche Lohn- und Honorarsenkungen empfehlen, um mehr Unbeschäftigte in Lohn und Brot zu bringen. Einen sehr vorsichtigen Schritt in diese Richtung versucht jetzt das Bundeswirtschaftsministerium mit einer in der letzten Woche den Kammern vorgestellten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

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Danach sollen die Honorare zukünftig ab einer Bausumme von fünf Millionen Euro frei verhandelbar sein. Die Bundesarchitektenkammer klagte deshalb über einen "Ausverkauf der Baukultur". Noch weitaus wehleidiger und beleidigter war der in den Feuilletons angestimmte Gesang: So schrieb Gerhard Matzig in der Süddeutschen Zeitung[1] offenbar allen Ernstes über einen "Plan, Deutschland unbewohnbar zu machen und von Architekten und Ingenieuren zu befreien."

Inwieweit eine Freigabe der Honorare für andere als eine kleine Schicht von Besserverdiener-Architekten negative Auswirkungen haben würde, wird zwar fleißig behauptet, ist aber bei näherer Betrachtung mehr als fraglich. "Wenn der Wirtschaftsminister, unterwegs in seiner Dienstlimousine, die Augen aufmachen würde, um die abstoßende, breiig zerfließende Hässlichkeit unserer ohnehin von Architekturqualität meist unberührten Stadt- und Landbrachen wahrzunehmen, müsste er seine Novellisten sofort stoppen" jammerte der bereits zitierte Matzig. Doch wie entstand denn diese Hässlichkeit, wenn nicht genau durch jene Honorarordnung, durch jene Bauvorschriften, jene Denkmalschutz- und Dachgaubengängeleien, jenen Elitenkonsens, die nicht nur Langweiligkeit hervorbrachten, sondern auch zunehmend dysfunktionale Gebäude, die zwar einer Gildenästhetik entsprechen, aber im Sommer mehr Kühlungs- als im Winter Heizungskosten erzeugen – obwohl auch diese alles andere als niedrig liegen.

Das Energieproblem ist mindestens seit der ersten Ölkrise offensichtlich, die Klimaerwärmung seit dem Ende der 1980er zumindest wahrscheinlich – das Architekturgewerbe hätte also Jahrzehnte lang Zeit gehabt, seine geballte Schöpferkraft in Häuser zu stecken, die nicht nur wenig Energie verbrauchen, sondern auch möglichst ohne Klimaanlagen auskommen. Entworfen wurde jedoch meist das Gegenteil: Konstrukte, die unter Kollegen gelobt und mit Preisen bedacht werden, aber so gebrauchsuntauglich sind, dass der Hausmeister im Sommer das Lüften verbieten muss, weil ein gleichzeitiges Öffnen der Fenster die Statik des angeblich "avantgardistischen" Gebäudes gefährden würde. Auch das zweite große Gebrauchsproblem, der Lärm, wurde in den letzten Jahrzehnten eher verschlimmert als verbessert. Und bei den Kosten, die unter anderem dazu führten, dass die Bautätigkeit trotz Wohnungsnot stark zurückging, wirkten die allermeisten Architekten eher als Teil des Problems, denn als Teil einer Lösung.

Vor allem mit der so genannten Postmodernen Architektur verabschiedete sich das Gewerbe auf breiter Front von dem alten und nicht ganz unsinnigen Grundsatz "form follows function". Stattdessen gab es sich einem staatlich geförderten Kunsthandwerksmanierismus hin, der ähnliche Scheininnovationswellen produzierte, wie die Mode oder die Popmusik. Anreize für technische Neuerungen gab es praktisch nicht. Im Gegenteil: wer vom Gildenkonsens abwich, der konnte sich nicht nur von Preisen und Zuschlägen verabschieden, sondern bekam auch von den verbeamteten Architekten in den Baubehörden den genehmigungsverweigernden Gruppendruck zu spüren.

Die Behauptung, dass die sehr zögerliche Teilfreigabe der Honorare vor allem junge und innovative Architekten treffen würde, verkehrt sich deshalb bei genauerer Betrachtung eher in eine gegenteilige Wahrscheinlichkeit: Wo es nach einer vermeintlichen Ästhetik geht, da schieben sich die etablierten Architekten gegenseitig die lukrativen Aufträge zu – wird dieses unscharfe Entscheidungskriterium abgeschwächt, haben auch Architekten eine Chance, die jenseits des ästhetizistischen Mainstream schwimmen. Der Wettbewerb über den Preis gibt so gerade kleineren Büros eine Chance.

Zweierlei Maß

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen macht sie zum verbindlichen Preisrecht, weshalb die dort festgesetzten Honorare vor Gericht eingeklagt werden können. Abweichungen sind nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig, etwa dann, wenn die Planung Teil der Leistung eines Generalunternehmers ist.

Die Bundesrepublik befindet sich aufgrund solcher Honorarordnungen, die auch für einige andere, so genannte "freie Berufe" existieren, in der seltsamen Situation, dass es zwar für echte Niedrigverdiener keinen Mindestlohn gibt – wohl aber fürstliche staatlich bzw. durch die Kammern garantierte Honorarsätze für Architekten und Zahnärzte. Dabei ist die Frage, warum einem Architekten mehr Schutz zukommen soll, als einem Fleischer, Nachtwächter oder Friseur, dem solch ein Protektionismus verweigert wird, nicht ganz leicht zu beantworten. Auch deshalb, weil sich viele in solchen Sektoren Beschäftigte nach dem in der Süddeutschen Zeitung beklagten "Hausmeisterlohn", unter dem angeblich 10 Prozent der angestellten Architekten leiden, alle zehn Finger ablecken würden.

Die FDP, sonst sehr auf eine Marktrhetorik bedacht, rechtfertigt das mittelalterliche Preisrelikt damit, dass die "selbstverwalteten Kammern [...] Garanten von Qualitätssicherung und Verbraucherschutz" wären. Diese wiederum argumentieren, dass es keinen Preis- sondern einen Qualitätswettbewerb geben solle. Allerdings wird auch in vielen anderen Bereichen Wettbewerb für Beides gefordert. Zudem regelt die Honorarordnung weder, welche Leistungen erbracht werden müssen, noch deren Qualität – beides bestimmt sich alleine nach dem Werkvertrag. Die in § 15 der HOAI irreführend als "Grundleistungen" bezeichnete Auflistung regelt lediglich die Preise.

Inwieweit das staatlich garantierte Mindesthonorar tatsächlich Verbraucherschutz bietet, der zudem über einige Änderungen in der Beweislast wesentlich besser und billiger zu haben wäre, ist deshalb mehr als fraglich. Der tatsächliche Grund für die Beibehaltung der "Mindestlöhne für Besserverdiener" liegt wahrscheinlich eher darin, dass es "seit je her" so geregelt ist und es sich die Regierenden gleich welcher Partei nicht mit mächtigen Kammern und Verbänden verscherzen wollen. Problematisch ist also nicht die jetzt geplante Freigabe der Preise für Bausummen über 5 Millionen, sondern vielmehr, dass Honorare für Aufträge unter dieser Summe weiterhin nicht über Angebot und Nachfrage geregelt sein sollen.

http://www.heise.de/tp/artikel/27/27726/1.html
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