"Ausweiden, Enthaupten, Vierteilen, Zerlegen und lebendig Verbrennen"
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied sich gegen die Abschaffung von Hinrichtungen mit der Giftspritze
Dem Urteil des Supreme Court zufolge widersprechen solche Hinrichtungen nicht dem achten Verfassungszusatz, der "grausame und unübliche" Strafen verbietet. Sieben von neun Richtern einigten sich darauf, dass sich dieses Amendment lediglich auf solche Strafen beziehe, "die absichtlich dazu dienen, Schmerz zuzufügen". Als Beispiel nannte der vorsitzende Richter John Glover Roberts in seiner Urteilsbegründung "Ausweiden, Enthaupten, Vierteilen, Zerlegen und lebendig Verbrennen". Dagegen trägt, so Roberts, "selbst die humanste Hinrichtungsmethode ein gewisses Schmerzrisiko in sich". Seine in manchen Medien mit Empörung aufgenommene Bemerkung, es habe sich deshalb um einen verhältnismäßig "einfachen Fall" gehandelt, ist bei historischer Auslegung der Verfassung durchaus nachvollziehbar – es spricht einiges dafür, dass die Verfassungsväter tatsächlich genau solche Strafen vor Augen hatten, als sie den Zusatz formulierten und annahmen.
Gegen die Entscheidung stimmten lediglich Ruth Bader Ginsburg und David Hackett Souter. Sogar John Paul Stevens, ein erklärter Gegner der Todesstrafe, votierte mit der Mehrheit. Für ihn liegt die entscheidende Frage, ob die Todesstrafe verfassungsgemäß ist, eher darin, ob die bei ihrer Wiedereinführung 1976 mit entscheidende Fiktion der Abschreckung auch nach 30 Jahren eher widersprüchlicher Erfahrung damit noch Gültigkeit haben kann.
Inwieweit die Todesstrafe tatsächlich solch eine Abschreckungswirkung ausübte, ist umstritten. Zwischen 1979 und 1993 nahmen Gewaltverbrechen stark zu, obwohl in diesem Zeitraum schon viele Bundesstaaten die Todesstrafe wieder vollstreckten. Dass diese Zahl von 1994 an stark zurückging, aber seit 2005 erneut steigt, deutet eher darauf hin, dass die wirtschaftliche Entwicklung für die Prävention eine deutlich wichtigere Rolle spielt. Betrachtet man allerdings die Mordrate allein, ergibt sich ein auch anders interpretierbares Bild: Sie verdoppelte sich im Zeitraum von 1960 bis 1976 und war danach nur noch wesentlich geringeren Schwankungen unterworfen. Schwierig ist eine Interpretation der Zahlen unter anderem deshalb, weil es neben der Wiedereinführung der Todesstrafe auch zahlreiche andere Maßnahmen mit möglichen Auswirkungen auf Gewaltverbrechen gab: Nachdem in den 1990er Jahren 37 Bundesstaaten und die Hauptstadt die Anwendung des Jungendstrafrechts von streng altersorientierten auf eher deliktorientierte Systeme umstellten, die unter dem Schlagwort "adult crime, adult time" liefen, ging beispielsweise die Jugendgewaltkriminalität in den USA deutlich zurück.
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Ein wichtiger Anschub für die Gegner der Todesstrafe, die sich in den letzten Jahren auch in den Kirchen verstärkt zu Wort meldeten und dadurch dazu beitrugen, dass die unter Reagan geschmiedete Wählerkoalition ins Wanken geriet, war die Verbilligung von Gentests, welche in den letzten Jahren zahlreiche Fälle ans Licht brachte, in denen Unschuldige zum Tode verurteilt worden waren. Auch mit den Ergebnissen, welche diese technische Neuerung ans Licht brachte, wird sich der Supreme Court in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch intensiver beschäftigen müssen.
In dem jetzt entschiedenen Fall Baze v. Rees hatte sich dagegen bereits bei den Anhörungen abgezeichnet, dass er sich, entgegen anfänglicher Hoffnungen von Gegnern der Todesstrafe, nicht wirklich für ein Grundsatzurteil zur Abschaffung eignen würde. Selbst im Falle eines Verbots der Giftmischung, die in 35 US-Bundesstaaten zur Hinrichtung verwendet wird, hätte es weiterhin legale Alternativen gegeben – beispielsweise den elektrischen Stuhl, wie ihn Nebraska einsetzt.
http://www.heise.de/tp/artikel/27/27749/1.html- Mord ungleich Niedertracht (23.4.2008 10:51)
- Erregung aller Nerven (21.4.2008 19:34)
- Iudex non calculat (21.4.2008 13:41)
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