"Ausweiden, Enthaupten, Vierteilen, Zerlegen und lebendig Verbrennen"

Peter Mühlbauer 18.04.2008

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied sich gegen die Abschaffung von Hinrichtungen mit der Giftspritze

Dem Urteil des Supreme Court zufolge widersprechen solche Hinrichtungen nicht dem achten Verfassungszusatz, der "grausame und unübliche" Strafen verbietet. Sieben von neun Richtern einigten sich darauf, dass sich dieses Amendment lediglich auf solche Strafen beziehe, "die absichtlich dazu dienen, Schmerz zuzufügen". Als Beispiel nannte der vorsitzende Richter John Glover Roberts in seiner Urteilsbegründung "Ausweiden, Enthaupten, Vierteilen, Zerlegen und lebendig Verbrennen". Dagegen trägt, so Roberts, "selbst die humanste Hinrichtungsmethode ein gewisses Schmerzrisiko in sich". Seine in manchen Medien mit Empörung aufgenommene Bemerkung, es habe sich deshalb um einen verhältnismäßig "einfachen Fall" gehandelt, ist bei historischer Auslegung der Verfassung durchaus nachvollziehbar – es spricht einiges dafür, dass die Verfassungsväter tatsächlich genau solche Strafen vor Augen hatten, als sie den Zusatz formulierten und annahmen.

  • mobil
  • drucken
  • versenden

Gegen die Entscheidung stimmten lediglich Ruth Bader Ginsburg und David Hackett Souter. Sogar John Paul Stevens, ein erklärter Gegner der Todesstrafe, votierte mit der Mehrheit. Für ihn liegt die entscheidende Frage, ob die Todesstrafe verfassungsgemäß ist, eher darin, ob die bei ihrer Wiedereinführung 1976 mit entscheidende Fiktion der Abschreckung auch nach 30 Jahren eher widersprüchlicher Erfahrung damit noch Gültigkeit haben kann.

Inwieweit die Todesstrafe tatsächlich solch eine Abschreckungswirkung ausübte, ist umstritten. Zwischen 1979 und 1993 nahmen Gewaltverbrechen stark zu, obwohl in diesem Zeitraum schon viele Bundesstaaten die Todesstrafe wieder vollstreckten. Dass diese Zahl von 1994 an stark zurückging, aber seit 2005 erneut steigt, deutet eher darauf hin, dass die wirtschaftliche Entwicklung für die Prävention eine deutlich wichtigere Rolle spielt. Betrachtet man allerdings die Mordrate allein, ergibt sich ein auch anders interpretierbares Bild: Sie verdoppelte sich im Zeitraum von 1960 bis 1976 und war danach nur noch wesentlich geringeren Schwankungen unterworfen. Schwierig ist eine Interpretation der Zahlen unter anderem deshalb, weil es neben der Wiedereinführung der Todesstrafe auch zahlreiche andere Maßnahmen mit möglichen Auswirkungen auf Gewaltverbrechen gab: Nachdem in den 1990er Jahren 37 Bundesstaaten und die Hauptstadt die Anwendung des Jungendstrafrechts von streng altersorientierten auf eher deliktorientierte Systeme umstellten, die unter dem Schlagwort "adult crime, adult time" liefen, ging beispielsweise die Jugendgewaltkriminalität in den USA deutlich zurück.

Ein wichtiger Anschub für die Gegner der Todesstrafe, die sich in den letzten Jahren auch in den Kirchen verstärkt zu Wort meldeten und dadurch dazu beitrugen, dass die unter Reagan geschmiedete Wählerkoalition ins Wanken geriet, war die Verbilligung von Gentests, welche in den letzten Jahren zahlreiche Fälle ans Licht brachte, in denen Unschuldige zum Tode verurteilt worden waren. Auch mit den Ergebnissen, welche diese technische Neuerung ans Licht brachte, wird sich der Supreme Court in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch intensiver beschäftigen müssen.

In dem jetzt entschiedenen Fall Baze v. Rees hatte sich dagegen bereits bei den Anhörungen abgezeichnet, dass er sich, entgegen anfänglicher Hoffnungen von Gegnern der Todesstrafe, nicht wirklich für ein Grundsatzurteil zur Abschaffung eignen würde. Selbst im Falle eines Verbots der Giftmischung, die in 35 US-Bundesstaaten zur Hinrichtung verwendet wird, hätte es weiterhin legale Alternativen gegeben – beispielsweise den elektrischen Stuhl, wie ihn Nebraska einsetzt.

http://www.heise.de/tp/artikel/27/27749/1.html
Kommentare lesen (56 Beiträge) mehr...
>
<

Darstellungsbreite ändern

Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.

Wir drehen uns im Kreis

Eine kurze Geschichte des Hinrichtungsfilms in Amerika (und anderswo)

Chemische Garotte

Die in den USA bei Hinrichtungen verwendete Giftspritzenmischung kann zum Erstickungstod bei vollem Bewusstsein führen

Cover

Mensch+

Upgrade-Revolution für Homo sapiens
Das neue Telepolis-Special

Aktive und passive Alien-Artefakte im Sonnensystem

SETA - Spurensuche nach dem extrasolaren Monolithen - Teil 2

Ein neuer Bundespräsident?

Wulff will aussitzen, aber die Geduld ist am Ende. Soll er endlich, aber schnell seinen Hut nehmen?

abstimmen

Humanitäre Intervention als propagandistischer Normalfall

Peter Mühlbauer 20.10.2009

Interview mit Christoph Kampmann zur Geschichte eines Phänomens

In den letzten zwanzig Jahren begannen militärische Auseinandersetzungen mehrfach als "Humanitäre Interventionen". Der Historiker Christoph Kampmann hat entdeckt, dass die für solche Eingriffe eingesetzten Argumentationen nicht erst in der Ära nach dem Kalten Krieg entstanden, sondern weitaus früher zum Einsatz kamen.

weiterlesen
FOTOBLOG

Der schöne Schein

Firewall mit Windows

bilder

seen.by


TELEPOLIS