Sind Sie Mitglied von Al-Qaida?
Werden in Deutschland Studierende aus arabischen Ländern diskriminiert?
Der Tenor der Pressemitteilung des Studierendenverbands fzs klingt übertrieben. Von rassistischer Diskriminierung und Gesinnungstests für ausländische Studierende in Deutschland ist dort die Rede. Moniert wird die Praxis der Befragungen von Kommilitonen aus sogenannten Gefährderstaaten, die in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. In der Regel sind damit Länder mit einer moslemischen Bevölkerung gemeint.
Die gesetzliche Grundlage für diese Befragungen liegt im § 73 des Aufenthaltsrechts des Bundes, das die Innenminister der Länder zu spezifischen Befragungen ermächtigt. Besonders in der Kritik der Studierenden ist der Erlass des Landes NRW vom 11.Juli 2007, der bis heute geheim ist. Selbst den Parlamentariern des Landtags von NRW sei der Erlass nicht bekannt, was eine parlamentarische Kontrolle unmöglich macht, betont der fzs.
Darauf machte der Flüchtlingsrat NRW schon im letzten Jahre aufmerksam:
Nach unseren Informationen werden dort Fragen gestellt zu Kenntnissen über bestimmte Organisationen oder Kontakt zu diesen. Diesen Fragebogen sollen alle Staatsangehörige aus bestimmten Ländern wie Irak, Iran, Afghanistan oder Pakistan vorgelegt bekommen. Dieser Erlass wird als Verschlusssache gehandhabt und ist nicht einmal Rechtsanwälten zugänglich, obwohl das Ausfüllen (oder Nichtausfüllen) mögliche Rechtsfolgen nach sich ziehen könnte.
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Diese Praxis wurde von Juristen heftig kritisiert. Nach Angaben des fzs ist dem Flüchtlingsrat mit der Androhung einer Klage untersagt worden, das Muster eines Fragebogens auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Mittlerweile ist aber bekannt, dass befragte Personen u.a. zu folgenden Fragen Stellung nehmen mussten:
"Sind Sie Mitglied von Al-Qaida?"
"Sind Sie Mitglied einer Organisation oder einer Partei, welche die gewalttätige Veränderung des bestehenden Systems in anderen Ländern, z.B. in Palästina, unterstützt oder befürwortet ?"
"Würden Sie mit dem deutschen Geheimdienst zusammenarbeiten?"
Was geschieht mit den Daten?
Auch Andreas Weber vom Bundesverband ausländischer Studierender kritisiert diese Geheimhaltungspolitik. So sei weder bekannt, wie hoch die Anzahl der befragten Studierenden ist, noch ob Studierende, die sich dieser Befragung unterziehen mussten, dadurch Probleme mit dem Visum bekommen haben. Auch was mit dem gesammelten Daten geschieht, bleibt für ihn unklar.
Der stellvertretende Pressesprecher des Datenschutzbeauftragen von NRW Nils Schröder betonte gegenüber Telepolis, dass die durch die Befragungen gewonnenen Daten an die im Gesetz erwähnten Sicherheitsbehörden, das sind der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst und das Zollkriminalamt weitergegeben werden können und in den Akten der Ausländerämter zu finden sind. Seine Behörde habe keinen besonderen Einblick in diese Daten. Das liege allerdings daran, dass sich noch kein von den Befragungen Betroffener an den Datenschutzbeauftragten gewandt hat. Das sei aber erforderlich, damit sie ihre Kontrollbefugnis wahrnehmen kann.
Ein Gutachten, das federführend vom Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler erstellt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass die generelle Überprüfung von Studierenden unverhältnismäßig sei und mit Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes kollidiere. Dort ist festgelegt, dass niemand wegen seiner Herkunft, Abstammung, seiner religiösen oder politischen Überzeugung bevorzugt oder diskriminiert werden darf. Bei seiner Bewertung stützen sich die juristischen Gutachter u.a. auf Urteile des Bundesverfassungsgericht zur Rasterfahndung. Auch dabei waren wie bei den Befragungen überwiegend Personen aus Ländern mit einem starken moslemischen Bevölkerungsanteil betroffen, worin die Richter eine Stigmatisierung sahen.
Gefahr des Rassismus am Campus
Auf einen anderen Aspekt, der bei der Debatte über die gezielte Befragung von Studierenden bestimmter Länder nicht vergessen werden sollte, weist der Bundesverband ausländischer Studierender hin. Er warnt davor, dass die Ungleichbehandlung nichtdeutscher Kommilitonen Ressentiments und Rassismus an den Hochschulen schürt. Nach einer im Herbst 2007 von dem Verband erstellten Studie waren zwölf Prozent der befragten deutschen Studierenden der Meinung, dass es in Deutschland zu viele Ausländer gibt.
Das Deutsche Studentenwerk schlug aus anderen Gründen Alarm, nachdem eine Studie aus dem Jahr 2006 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Viertel der damals 186.000 ausländischen Studierenden über sehr große Schwierigkeiten mit dem Visum und der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland klagte. Das Studentenwerk sorgt sich darum, dass die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland Schaden nehmen könnte.
Da könnte ein nach der Bedeutung der Migranten für den Standort Deutschland gestaffeltes Behandlungssystem Abhilfe schaffen. So hat die Berliner Industrie- und Handelskammer gemeinsam mit der Handelskammer einen Business Immigrations Service eingerichtet, der sich an Migranten an herausgehobenen Positionen richtet, darunter leitende Angestellte im Wirtschafts- oder Wissenschaftsbereich. Vielleicht wird der Service, der zur Zeit von Künstlerin Farida Heuck durch eine Skulptur mitten in Berlin-Kreuzberg problematisiert wird, bald auch um Elitestudenten erweitert.
http://www.heise.de/tp/artikel/27/27987/1.html- Wenn man dt. Politikern solche Fragen stellen würde ... (31.5.2008 18:58)
- wenn du ja sagst ... (31.5.2008 14:04)
- weisst du... (31.5.2008 9:39)
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