EU-Richtlinien zu Arbeitszeit und Leiharbeit

Siegfried Heim 10.06.2008

Schlechte deutsche Gesetze werden EU-Recht

Nicht nur beim Gespräch von Kanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy wurden europapolitische Rückschritte als Erfolge verkauft. Ging es im bayerischen Straubing um das Recht der deutschen Autoindustrie, mit PS-starken Kohlendioxid-Schleudern den Klimaschutz unterlaufen zu dürfen, wurde in Luxemburg Arbeitsrecht geschaffen, das 24-Stunden-Schichten und 66-Stunden-Arbeitswochen legalisiert.

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Dies just in dem Moment in dem der Hamburger Arbeitsrechtler Udo Mayer in der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb die Folgen beschreibt, die das vor 4 Jahren "reformierte" deutsche Arbeitszeitgesetz im Bereich der Bereitschaftsdienste hat. Was nämlich jetzt als Europarecht daherkommt ist im wesentlichen die Reaktion der deutschen Schröder-Regierung auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Bereitschaftszeit und die bislang geltende EU-Arbeitszeitrichtline 2003/88/EG.

Im seit 2004 geltenden Arbeitszeitgesetz nämlich wird die europaweite Höchstarbeitszeitgrenze von 48 Stunden pro Woche massiv ausgehebelt. Zum einen können Arbeitnehmer per Unterschrift ihr Einverständnis erklären, länger zu arbeiten, wenn regelmäßig Bereitschaftsdienst zu ihrer Arbeit gehört. Eine individuelle Opt-Out-Klausel, die in der Arbeitszeitrichtlinie von 1993 eigentlich nur für eine Erprobungsphase von maximal 10 Jahren vorgesehen war.

Schlimmer allerdings war die Opt-Out-Klausel, die es den Tarifpartnern ermöglicht, längere Arbeitszeiten bei Bereitschaftsdiensten zu vereinbaren - genau die Regel, die jetzt EU-Richtlinie werden soll! So vereinbarte der Ärzteverband "Marburger Bund" im Jahr 2007 Tarifregeln, die 18-Stunden-Arbeitstage, 24-Stunden-Wochenendschichten und Wochenarbeitszeiten von 66 Stunden zulässt. Entsprechende Vorarbeit hatte schon die Großgewerkschaft ver.di ein Jahr zuvor geleistet.

Und was für Ärzte gilt, die wenigstens noch gutes Geld für ihre Arbeit erhalten, soll nach dem Willen von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla jetzt auch für Feuerwehrleute, Polizisten und Abrufkräfte im Handel möglich werden. Kein Wunder, dass neben der sozialistischen spanischen Regierung auch der Europäische Gewerkschaftsbund protestiert (der allerdings die Regelung zur Leiharbeit begrüßt).

Und wie bei der Arbeitszeit wird auch im Leiharbeitsrecht die deutsche Opt-Out-Klausel nun europäisches Recht. Dabei ist gerade hier zu beobachten, wie in mitgliederschwachen Branchen zahnlose Gewerkschaften ein einseitiges Tarifdiktat der Arbeitgeber hinnehmen müssen. In Deutschland führte die Drohung der Arbeitgeber, mit einer sich "christlich" nennenden Pseudo-Gewerkschaft Tarifverträge zu machen, dass eine Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit 2 von 3 Arbeitgeberverbänden Abmachungen traf, die erst jetzt langsam in die Nähe jener 7,50 Euro Stundenlohn kommen, die der DGB bundesweit als Mindestlohn fordert (der dritte, angeblich mittelständische Leiharbeitgeberverband ließ sich trotzdem nicht davon abhalten, mit den "christlichen" Löhne von unter 5 Euro pro Stunde zu vereinbaren). Von gleichem Lohn für gleiche Arbeit sind Leiharbeitnehmer noch deutlich weiter entfernt als deutsche Arbeitnehmerinnen.

Das Ergebnis sind für Arbeitnehmer nachteilige deutsche Gesetze, die vorteilhaftere EU-Richtlinien faktisch aushebeln. Sie werden in den Minister-Kungelrunden europäisches Recht. Und hinterher lässt es sich trefflich schimpfen auf die wenig soziale Politik der EU-Kommission.

http://www.heise.de/tp/artikel/28/28106/1.html
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