Giftspritze 2.0: Die Todesstrafe als Menschenversuch

Matthias Gräbner 11.06.2008

Muss die Todesstrafe per Giftspritze in den USA allein schon deshalb als illegal gelten, weil die gängige Praxis einem fortlaufenden Menschenversuch vergleichbar ist?

Am 18. Dezember vergangenen Jahres haben die Vereinten Nationen dafür gestimmt, weltweit die Todesstrafe abzuschaffen. Dass UNO-Blauhelme den Beschluss umzusetzen versuchen, ist trotzdem nicht wahrscheinlich, denn Gegenstimmen kamen außer aus China, Irak, Iran und Sudan auch aus den USA. Dort ist die Hinrichtung Verurteilter bekanntermaßen gängige Praxis und wird als verfassungsgemäß angesehen, wenn auch nicht alle Bundesstaaten diese unwiderrufbare Strafe anwenden - sondern nur 38. Dass sich in den vergangenen 44 Jahren immerhin 126 Insassen der Todeszelle als unschuldig erwiesen haben, hat offenbar noch nicht genügend Zweifel aufkommen lassen. Ebensowenig wie die Tatsache, dass Staatsanwälte gegen Schwarze offenbar wegen leichterer Vergehen die Todesstrafe fordern als gegen Weiße.

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Dass die Giftspritze, die USA-weit beliebteste und in 35 der 36 Todesstrafen-Staaten angewendete Methode, einen Kandidaten vom Leben zum Tode zu befördern, anscheinend immer wieder unprofessionell eingesetzt wurde, hatten schon 2005 und zuletzt 2007 Studien gezeigt. Demnach mussten Verurteilte (930 der 1100 Exekutionen in den USA seit 1976 fanden auf diese Weise statt) mit gewisser Wahrscheinlichkeit damit rechnen, bei vollem Bewusstsein über mehrere Minuten einen Tod durch Ersticken zu erleiden. Zuvor waren schon der Elektrische Stuhl und die Gaskammer wegen grausamer Tode derart Behandelter als Tötungsinstrumente ausgemustert worden.

Dass die Giftspritze solche Ergebnisse zeitigt, ist nicht verwunderlich: Im US-Staat Oklahoma etwa war das für sie maßgebliche Protokoll vom obersten Gerichtsmediziner Jay Chapman erdacht worden - ohne vorherige medizinische Studien, wie er später bestätigte. Das Ergebnis sieht momentan üblicherweise so aus: zunächst eine Dosis des Anästhetikums Thiopentalnatrium, danach soll eine Kaliumchlorid-Injektion einen Herzstillstand verursachen, und schließlich lässt das Muskelrelaxans Pancuroniumbromid die Atmung aussetzen. Jedes der Mittel, so ist es vorgesehen, soll derart angewendet werden, dass es schon für sich genommen tödlich wirkt - und idealerweise ist der "Patient" nach zwei bis acht Minuten tot.

Doch lässt sich das Problem im Rahmen der gegebenen Gesetze lösen (siehe dazu "Ausweiden, Enthaupten, Vierteilen, Zerlegen und lebendig Verbrennen")? Bietet die Giftspritze Raum zur Optimierung? Verschafft die Giftspritze 2.0 den Handelnden wieder ein gutes Gewissen?

Offenbar nicht, denn es gibt da ein kleines Hindernis. Wer die Tötungspraxis "verbessern" will, kommt dazu nicht ohne Menschenversuche aus. Experimente an Personen, die zwar ihre bürgerlichen Rechte verloren haben - denen aber immer noch ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zusteht. Jedenfalls so lange sie leben. Das ist das Fazit einer Studie, die US-Mediziner im Online-Fachmagazin PloS Medicine veröffentlicht haben.

Die Autoren haben, großteils über das US-Informationsfreiheitsgesetz, die medizinischen Aufzeichnungen zu Exekutionen in verschiedenen Bundesstaaten angefordert und durchgesehen. Demnach wurden von den Todgeweihten teilweise umfangreiche medizinische Daten erhoben. Dazu gehörten unter anderem Konzentrationen der verwendeten Betäubungsmittel, Herzschlag, Atmung, EKG bis hin zu Blutproben.

Die Intention dahinter liegt für die Forscher auf der Hand: die Tötungsprotokolle mit der Zeit zu verbessern. Die später tatsächlich durchgeführten Veränderungen deuten darauf hin, dass die Wissenschaftler mit ihrer Vermutung nicht weit daneben liegen. Haben sie recht, handelt es sich bei den Untersuchungen um auch in den USA um unethische und damit verbotene Menschenversuche. Zumindest dann, wenn die Versuchspersonen nicht zuvor ihr Einverständnis gegeben haben.

http://www.heise.de/tp/artikel/28/28109/1.html
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