WTO beim Wort genommen

Peter Mühlbauer 26.06.2008

Brasilien will als Reaktion auf unfaire Handelsbedingungen eventuell Urheberrechtslockerungen durchsetzen

Was früher Zölle waren, dass sind heute gewerbliche Schutzrechte (vulgo: "Geistiges Eigentum"). Die wirtschaftlich bedeutendsten davon sind Urheber- Patent- und Markenrechte. Sie sorgen dafür, dass Länder mit niedrigeren Löhnen Güter nicht ohne weiteres in Länder mit höheren exportieren können. Eine Nebenwirkung ist, dass sie auch binnenwirtschaftlich Verbraucher und Kreative gegenüber Rechtesammlern benachteiligen. Durchgesetzt werden solche Monopolrechte international über die WTO, die damit eher für Globürokratisierung als für Globalisierung sorgt.

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Allerdings haben solche Immaterialgüterrechte Zölle noch nicht vollständig abgelöst: Vor allem im Bereich landwirtschaftlicher Erzeugnisse greifen sowohl die USA als auch die EU-Staaten immer noch in relativ großem Maßstab auf dieses Instrument zurück, um heimische Agrokonzerne und Großgrundbesitzer vom Weltmarkt abzuschotten.

Weil sich Brasilien durch die US-Politik auf dem landwirtschaftlichen Sektor benachteiligt sieht, will das Land nun den Nominalzweck der WTO (Handelsschranken abbauen) dadurch befördern, dass es den Realzweck (Monopolrechte durchsetzen) zu Ungunsten des mit Abstand größten Nutznießers von "Geistigem Eigentum" einschränkt.

Der südamerikanische Staat verweist dabei auf die hohen Subventionen für in den USA produzierte Baumwolle, mit denen die US-Regierung gegen WTO-Grundsätze verstößt. Sie senken den Weltmarktpreis beträchtlich – unter anderem zum Nachteil brasilianischer Produzenten. Deshalb, so der brasilianische Chefunterhändler Roberto Avezedo am Freitag in Genf, wolle sein Land Sanktionen in Höhe von vier Milliarden US-Dollar verhängen, über die ein WTO-Schlichtungsverfahren entscheiden soll.

Sollten die USA verurteilt werden und die Zahlung verweigern, will Brasilien seine Ansprüche nicht durch eigene Sanktionen auf landwirtschaftliche Güter aus den USA geltend machen, sondern durch "cross-retaliation" – zum Beispiel dadurch, dass es seinen Bürgern das Kopieren von Spielen und Filmen in etwas großzügigerem Maßstab erlaubt, als das die US-Regierung gerne hätte. Als Präzedenzfall gilt der ehemaligen portugiesischen Kolonie dabei Antigua, wo sich auch einige vormals in Deutschland ansässige Unternehmen ansiedelten. Die Karibikinsel hatte auf eine unfaire Behandlung ihrer Online-Casinos verwiesen und mit dieser Begründung die Möglichkeit einer Aussetzung der TRIPS-Verpflichtungen verlangt, was die Organisation schließlich akzeptierte.

Afrikanische Länder waren in noch stärkerem Ausmaß von den Auswirkungen der US-Baumwollsubventionen betroffen als Brasilien. Ob sie sich das Handeln des Schwellenlandes im Erfolgsfall zum Vorbild nehmen ist jedoch zweifelhaft: je ärmer und undemokratischer ein Staat, desto größer sind die Möglichkeiten von Industrieländern, unangemessene Handelshemmnisse ohne Gegenwehr durchzusetzen.

Die USA wiesen das Ansinnen Brasiliens mit dem Argument zurück, dass die da-Silva-Regierung mit veraltetem Zahlenmaterial gerechnet hätte: In den letzten beiden Jahren seien nämlich die Anbauflächen für US-Baumwolle um 38,5 Prozent zurückgegangen, weshalb auch entsprechend weniger subventioniert werde.

http://www.heise.de/tp/artikel/28/28199/1.html
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