Brüssler Front gegen Gewerkschaften

Harald Neuber 26.07.2008

Der EU-Gerichtshof steht wegen neoliberaler Urteile in der Kritik. Doch selbst ein führender Sozialpolitiker der Kommission stützt seine Positionen

Ein Konflikt zwischen der Europäischen Kommission und Gewerkschaften um die Sozialpolitik Brüssels spitzt sich zu. Nach mehreren arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) nun Alarm geschlagen. Die Richter stellten Regelungen für einen freien Markt über "fundamentale Rechte", schrieb EGB-Generalsekretär John Monks. Der Streit dürfte die laufende französische EU-Ratspräsidentschaft und die Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten in den kommenden Monaten beschäftigen. Denn entgegen aller beschwichtigenden Erklärungen aus Brüssel wollen Funktionäre der EU-Kommission auf höchster Ebene eine Strategie gegen die Gewerkschaften entwickeln.

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Der Protest der Arbeitnehmerorganisationen richtete sich zuletzt gegen ein Urteil, das der EuGH Ende Juni gegen die Regierung von Luxemburg fällte. Die Führung des Kleinstaates hatte darauf bestanden, dass auch Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland in den Grenzen des Großherzogtums entsprechend der nationalen Arbeits- und Sozialgesetze behandelt werden müssen.

Zu Unrecht, wie die Richter des EuGH befanden. Luxemburg habe die so genannte Entsenderichtlinie zu freimütig interpretiert, mit der die EU 1996 die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Arbeitnehmern im EU-Dienstleistungsbereich geregelt hat. Bis zu dem Luxemburg-Urteil wurde den gewerkschaftlichen Rechten dabei ein hoher Stellenwert eingeräumt. Nun befürchten die Arbeitnehmervertretungen eine heimliche Unterwanderung der Sozialstandards. Denn nach dem Urteil gegen die luxemburgische Regierung haben Arbeitnehmer nur noch so viele Rechte, wie das Herkunftsland ihres Mutterunternehmens gewährleistet. Findige Unternehmer könnten dieser Logik zufolge neue Mitarbeiter vermehrt über Subunternehmen mit Adressen in solchen Staaten beschäftigen, die ihnen die günstigsten Konditionen bieten.

"Kommt einem Arbeitskampfverbot gleich"

Die Gewerkschaften laufen gegen diese Rechtsprechung Sturm, weil seit Ende des vergangenen Jahres schon drei weitere Urteile gefällt worden waren, die eine neoliberale Umstrukturierung der Dienstleistungsmärkte begünstigen. In der Anfang Juli vorgelegten EU-Sozialagenda – ein Paket von Sozialgesetzen, -bestimmungen und -reglements – ist die EU-Kommission auf die Kritik dagegen mit keinem Wort eingegangen. Das Führungsgremium habe damit die Chance vertan zu beweisen, dass ihm die Stärkung der Arbeitnehmerrechte tatsächlich am Herzen liegt, bemängelte deswegen eine Regionalvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Jutta Steinruck, Anfang des Monats.

Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, hatte sich in einem offenen Brief direkt an die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewandt. Zwar sichert die EU bislang gesetzliche Mindestlöhne, heißt es darin. Indem der EuGH aber erklärt habe, dass Gewerkschaften gegenüber Arbeitgebern aus dem EU-Ausland keine darüber hinaus gehende Lohnforderungen erheben dürfen, bedrohe der Gerichtshof "unmittelbar die Tarifautonomie", so Bsirske:

"

a Streiks für bereits bestehende gesetzliche Mindeststandards keinen Sinn machen, kommt diese Entwertung des Arbeitskampfrechtes einem Arbeitskampfverbot gleich.

Frank Bsirske

Schon vorher hatten Gewerkschaftsvertreter darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof vermeintliche Grundfreiheiten gegen Grundrechte ausspielt. Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ist seiner Position nach als Grundprinzip höher zu werten als die von den Gewerkschaften im nationalen Rahmen definierten sozialen Rechte. "Das eigentliche Problem der jüngsten EuGH-Rechtsprechung liegt also in der reduzierten Stellung der sozialen Grundrechte und ihrem Verhältnis zu den Grundfreiheiten", so Bsirske, der eine "radikal eingeschränkte Regelungskompetenz" beklagt. Der EuGH greife damit "in verfassungswidriger Weise" in die deutsche Tarifautonomie ein.

EU-Sozialbeauftragter bittet um Hilfe gegen Gewerkschaften

Während sich Bundeskanzlerin Merkel und andere hochrangige Regierungsvertreter in dem eskalierenden Streit noch bedeckt halten, wird in EU-Kreisen Tacheles geredet. Als Vertreter der französischen Ratspräsidentschaft Anfang des Monats in Brüssel vor der Ratsarbeitsgruppe für Sozialfragen ihr Programm für die kommenden Monate vorstellten, wurde dem Streit um die Sozialpolitik Priorität eingeräumt. Paris habe sich zum Ziel gesetzt, die Sozialagenda der EU zu überprüfen, um "einen besseren Schutz" und "klarere Ergebnisse für die Bürger" zu erreichen, heißt es in einem internen Sitzungsprotokoll, das Telepolis vorliegt. Als mehrere Mitgliedsstaaten eine Aussprache zu den umstrittenen EuGH-Urteilen einforderten, zeigten sich die französischen Vertreter ebenfalls gesprächsbereit. Im Herbst dieses Jahres – nach der europaweiten Sommerpause – wolle man die Diskussion dazu voranbringen, hieß es bei der Zusammenkunft.

Einspruch kam von deutscher Seite. Ausgerechnet der deutsche Chef der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, Nikolas van der Pas, griff die Gewerkschaften wegen deren Widerstandes gegen eine Aushöhlung ihrer Rechte an. Die Arbeitnehmervertretungen betrachteten den "Binnenmarkt als Problem, nicht aber als Teil der Lösung", sagte van der Pas laut Sitzungsprotokoll. Ein interessanter Einwurf für den Leiter einer EU-Institution, deren Aufgabe nach eigenem Bekunden darin besteht, "zur Entwicklung eines modernen, innovativen und nachhaltigen europäischen Sozialmodells mit mehr und besseren Arbeitsplätzen in einer Gesellschaft mit Chancengleichheit" beizutragen.

Van der Pas ging angesichts der auch in Deutschland bevorstehenden Debatten sogar noch einen Schritt weiter. Er sehe "ein Risiko für ein Abgleiten der Diskussion", sagte er, um den Europäischen Rat "um Unterstützung zur Kanalisierung des öffentlichen Diskurses" zu bitten. Wie eine solche Einflussnahme der Brüssler Strategen auf die politischen Debatten in der Union aussieht, hatte sich in den vergangenen Wochen schon einmal gezeigt. Vor dem EU-Verfassungsreferendum in Irland wurde nach Informationen aus EU-Kreisen die Verkündung des EuGH-Urteils gegen Luxemburg um einen Monat verschoben, um den dortigen Gegnern der geplanten Konstitution keine weiteren Argumente zu liefern.

http://www.heise.de/tp/artikel/28/28401/1.html
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