Was nicht kritisiert werden darf

Peter Mühlbauer 28.07.2008

Es ist weniger das, was gemeinhin als Religion wahrgenommen wird, das zu "Ehrenverbrechen" führt, sondern ein speziellerer Glaube, nämlich der an die Familie.

Der Weltbevölkerungsbericht der Uno geht davon aus, dass es weltweit zu mehr als 5000 "Ehrenmorden" im Jahr kommt. Weil allerdings viel darauf hindeutet, dass nur ein kleiner Teil der Delikte zur Anzeige kommt und ein größerer als Selbstmorde und Unfälle getarnt oder – vor allem in ländlichen Gegenden – einfach ignoriert wird, gibt es Schätzungen, die von einer bis zu sechsstelligen Dunkelziffer ausgehen.

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Führt man sich die spektakulären Ehrenverbrechensfälle der letzten Zeit vor Augen, so fällt auf, dass die Täter und deren mögliche Anstifter nicht nur alle aus dem Familienkreis der Opfer kamen, sondern auch, dass sie gegenüber Zeugen und Behörden explizit eine Verletzung der "Familienehre" als Grund für die Tat angaben. Im Gegensatz zu Morden wie dem an Theo van Gogh fehlen dagegen offenbar konkrete Bezugnahmen auf eine Konfessionsreligion.

Der 21jährige Iraker, der in Trier seine in ein Heim für Frauen und Mädchen geflüchtete 17jährige Schwester mit einem Pflasterstein und Tritten in das Gesicht schwer verletzte, hatte diese nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft bereits seit Mai mit entsprechenden Vorwürfen bedacht, worauf hin zwar ein gerichtliches Näherungsverbot erlassen wurde, das sich allerdings als wirkungslos erwies, weil den Eltern die Vormundschaft nicht rechtzeitig entzogen worden war und das Mädchen deshalb für einen Antrag auf Ausbildungsförderung die Unterschrift der Mutter einholen musste.

Auch im Fall der 16jährigen Afghanin Morsal O. aus Hamburg, die von ihrem 23jährigen Bruder ermordet wurde, war das Motiv offenbar eine Vorstellung von verletzter Familienehre. Auch hier hatten Behörden trotz zahlreicher bekannt gewordener Misshandlungen und Drohungen nur sehr zögerlich eingegriffen und penibel auf Elternrechte geachtet: Unter anderem war eine Zeugenladung für Morsal O. nicht an sie direkt, sondern an ihre Eltern zugestellt worden. Eine fatale Rolle spielte offenbar auch das Zeugnisverweigerungsrecht und ein Abweichen vom Amtsermittlungsgrundsatz bei Gewalttaten von Familienangehörigen.

Ebenfalls von Vorstellungen der Familienehre bestimmt war ein Fall, in dem eine Bauernfamilie aus dem kampanischen Ort Santa Maria Capua Vetere bei Caserta eine Frau aufgrund einer unehelichen Schwangerschaft 27 Jahre lang in einem Verließ einsperrte, das zuletzt so mit Fäkalien verschmutzt war, dass die Polizei angeblich über Nachbarn, die sich über den Gestank beschwerten, auf den Fall aufmerksam wurde. In dem Verließ befanden sich lediglich ein Bett, ein Stuhl und eine kaputte Toilette. Dem Unrat im Raum nach zu schließen hatte die Familie die Frau lediglich mit Nahrung versorgt und ihre Nikotinsucht befriedigt.

Mutmaßliche Haupttäter waren der Bruder, die Schwester und die Mutter des Opfers. Bei ihrer Festnahme im Juni ließen sie keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennen. Auf dem Grundstück der Familie lebten noch weitere Verwandte, darunter offenbar auch das uneheliche Kind des Opfers. Italienische Medien schrieben, dass der "Familienkodex" solch eine "Bestrafung" vorgegeben habe.

Der letzte dieser Fälle zeigt, dass die in einer britischen Studie festgestellte Häufung von Ehrenverbrechen in islamischen Familien nicht mit einem Monopol gleichgesetzt werden kann. Noch deutlicher wird dies, wenn man sich das Phänomen in der Geschichte betrachtet: In den amerikanischen Südstaaten waren Duelle und Ehrenmorde zu einer Zeit am weitesten verbreitet, in der die Gegend noch fast ausschließlich protestantisch war. Und selbst von sich relativ säkular gebenden Personen können Verbrechen mit Familienvorstellungen gerechtfertigt werden: Der Amstettener Josef Fritzl etwa, war zwar nicht besonders katholisch, rechtfertigte sein Tun aber trotzdem damit, dass ihm seine damals 18jährige Tochter nicht mehr gehorchte, so dass er sie einsperren habe müssen.

Familie als Religion

Anstatt die Motive für Ehrenverbrechen allein in der Konfessionsreligion zu suchen, scheint es deshalb möglicherweise sinnvoller, einen erweiterten Religionsbegriff anzuwenden und auch solche Axiome mit einzubeziehen, die weder den Beteiligten noch der sie umgebenden Gesellschaft als Glaubensvorstellungen bewusst sein müssen. Ein religiöses System formuliert nach Clifford Geertz Ideen einer allgemeinen Seinsordnung und umgibt sich mit einer "Aura von Faktizität":

"Die Vorstellung von der Welt wird zum Abbild der tatsächlichen Gegebenheiten einer Lebensform. [...] Religion stimmt demnach menschliche Handlungen auf eine vorgestellte [...] Ordnung ab. Die ethischen [...] Präferenzen der Kultur werden dadurch objektiviert und erscheinen als Notwendigkeit"[1]

Das heißt, dass die Gläubigen eine Religion nicht als solche wahrnehmen müssen. Im Gegenteil: Je selbstverständlicher Glaube, Riten und Regeln im Alltag erscheinen, desto mehr entspricht sie der obigen Definition aus der Völkerkunde. Tatsächlich leben die meisten Menschen deshalb faktisch religiöse Mischsysteme, beispielsweise aus den Bestandteilen Weltreligion, Wirtschaftsordnungsbewusstsein und Nationalismus zusammengesetzt, auch wenn sich die Gläubigen selbst noch so sehr der Illusion des Monotheismus hingeben.

Im Falle der Ehrenmorde deutet alles auf eine ähnliche axiomatische Vorstellung hin, wie "Familie" aussehen und funktionieren soll. Problematisch daran ist unter anderem, dass eine Kritik am System Familie auch in westlichen Gesellschaften sehr stark tabuisiert ist. Das zeigt sich nicht nur im Beschwören der "family values" durch amerikanische Politiker, sondern auch im öffentlichen Diskurs in Deutschland, wo der Begriff ebenso wie "Europa" in einer weitgehend argumentationsfreien Sphäre verehrt wird.

Dies könnte auch die extreme Zurückhaltung erklären, mit der deutsche Behörden und Gerichte im Vorfeld der jüngsten Ehrenmordfälle agierten und sie so erst möglich machten. Einer Änderung des Familienschutzes in Artikel 6 des Grundgesetzes in Richtung von mehr Kinderrechten, die beispielsweise über einen dann möglichen leichteren Entzug des elterlichen Sorgerechts zu mehr Sicherheit vor Ehrenverbrechen führen könnte, widersetzen sich bisher ironischerweise jene Politiker am stärksten, die sich selbst den Schutz vor Gewaltverbrechen als Kompetenzfeld zuschreiben.

http://www.heise.de/tp/artikel/28/28410/1.html
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